Hannover  Chancen-Aufenthaltsrecht: Zehn von elf Antragsstellern dürfen bleiben

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 21.01.2025 09:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Immer mehr Migranten wollen das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nutzen, um in Deutschland Fuß zu fassen. Foto: IMAGO/Ulrich von Born
Immer mehr Migranten wollen das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nutzen, um in Deutschland Fuß zu fassen. Foto: IMAGO/Ulrich von Born
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Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ soll Menschen, die seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, eine Bleibeperspektive aufzeigen. Bundesweit wurden mehr als 50.000 Anträge gestellt – wovon es abhängt, wer das Aufenthaltsrecht bekommt.

In mehr als 350 von 800 Berufsgruppen gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium aktuell einen Fachkräftemangel. Besonders groß ist der Bedarf in der Pflege, bei der Betreuung sowie in handwerklichen Berufen. Als eines von mehreren Instrumenten hat Deutschland das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für geduldete Ausländer eingeführt. Das ist in Niedersachsen gefragt. Seit Einführung des neuen Rechts vor zwei Jahren wurden mehr als 8000 Anträge genehmigt, so ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover. Bundesweit waren es bis Anfang 2024 rund 54.000.

Bis zum Stichtag 13. Januar wurden durch die niedersächsischen Ausländerbehörden 9.537 Anträge auf Erteilung eines „Titels“ gemäß Aufenthaltsgesetz gemeldet. Davon wurden 849 Anträge abgelehnt. Das ist nach Auffassung des Innenministeriums „eine gute Resonanz“, sagte Ministeriumssprecher Oliver Grimm.

Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es soll Ausländern, die seit Jahren ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Bleibeperspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren im Land lebte, nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, bekommt 18 Monate Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören etwa ausreichende Deutschkenntnisse. Zudem muss der Bewerber seinen eigenen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern.

Ausgenommen seien allerdings Menschen, die zu ihrer Identität wiederholt bewusst falsche Angaben gemacht und so ihre Abschiebung verhindert haben. Es handele sich um eine einmalige Regelung, die zum Jahresende 2025 nach drei Jahren wieder auslaufe.

Laut Innenministerium war der überwiegende Teil der Anträge – knapp 8.700 – bereits 2023 in Niedersachsen gestellt worden. Mehr als 6.900 Anträge waren im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes schon angenommen worden.

„Eine abschließende Bilanz zum Chancen-Aufenthaltsrecht kann noch nicht gezogen werden, da die Antragsfrist noch bis Ende 2025 läuft“, erklärte Ministeriumssprecher Grimm. Die zuständigen Ausländerbehörden entschieden zunächst auf Antrag über das Chancen-Aufenthaltsrecht, das eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate beinhalte.

Der Antragsteller muss die 18 Monate nutzen, um die genannten Voraussetzungen für andere Normen, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel gewähren, zu erfüllen. Erst danach prüfe die zuständige Ausländerbehörde auf Antrag dann einen dauerhaften Aufenthaltstitel.

Um die Einreise ausländischer Fachkräfte zu beschleunigen, soll Mitte des Jahres eine zentrale Landesbehörde ihre Arbeit aufnehmen. Diese soll dann die ausländerrechtlichen Voraussetzungen einholen. Bisher kümmern sich überwiegend die Kommunen darum. Ab Anfang 2026 werde die neue Behörde allein zuständig sein, erklärte Grimm.

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