Hannover  Keine aktuelle Rechtsgrundlage: Werden Schüler nicht mehr vor Gewalt geschützt?

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 21.01.2025 13:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eigentlich werden Schüler in Niedersachsen durch eine Erlass geschützt. Doch der ist aktuell nicht mehr gültig. Foto: dpa/ Frank Hammerschmidt
Eigentlich werden Schüler in Niedersachsen durch eine Erlass geschützt. Doch der ist aktuell nicht mehr gültig. Foto: dpa/ Frank Hammerschmidt
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Wie Schüler vor Gewalt geschützt werden, ist in Niedersachsen eigentlich durch einen Erlass geregelt. Der aber ist schon vor einem Jahr ausgelaufen. Nun hofft das Kultusministerium, dass die Schulen weiter nach der Vorgabe arbeiten, die gar nicht mehr gilt.

Die Gewalt an niedersächsischen Schulen nimmt zu. Um mehr als vier Prozent stiegen die Gewaltdelikte 2023 an, ein Großteil davon Körperverletzungen. Auch die Gewalt außerhalb der Schule, beispielsweise auf dem Schulweg, beim Sport oder in Chatgruppen, sind ein zunehmendes Problem, außerdem nehmen Amokdrohungen stark zu.

Vor solcher Gewalt werden Schüler in Niedersachsen eigentlich durch den Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“ geschützt. Der verbietet Waffen auf dem Schulgelände, schreibt den Schulen beispielsweise aber auch Präventionskonzepte und die Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwaltschaft vor.

Doch der gemeinsame Erlass des Kultus-, Justiz- und Innenministeriums ist seit über einem Jahr außer Kraft. Das war absehbar: Eine nicht verlängerbare Frist ließ den Erlass auslaufen und machte eine Nachfolgeregelung nötig. An der arbeitet das Kultusministerium auch bereits. Aufgrund der Corona-Pandemie und anderer Probleme habe das Thema aber nicht die höchste Priorität gehabt, gab der zuständige Ressortleiter im Ausschuss zu. Kurzum: Der Nachfolge-Erlass ist noch nicht fertig.

Wie die Sachlage aktuell aussieht, wollte die CDU schon vor einem Jahr wissen. Der Landtagsabgeordnete Christian Fühner, bei den Christdemokraten zuständig für die Bildung, ist empört. „Diese Verzögerungstaktik ist eine Missachtung des Parlaments“, kritisiert Fühner.  „Es ist ein Skandal, dass der Erlass seit über einem Jahr außer Kraft ist.“ Der Abgeordnete fürchtet, dass die Schulen „mit dem Thema Gewalt allein gelassen werden und ihnen keine rechtssichere Handhabung möglich“ sein werde.

„Das ist nichts, worüber wir besonders stolz sind“, gab ein Vertreter des Kultusministeriums im Kultusausschuss zu. Trotzdem hält man die fehlende Rechtsgrundlage in seinem Haus für „nichts Ungewöhnliches“. Man arbeite „mit Nachdruck und Weitsicht“ am neuen Erlass. Aber warum dauert das so lange, wenn es bereits eine Regelung gab?

Der alte Erlass soll nicht nur wieder in Kraft treten, sondern dabei auch verbessert werden. Ziel ist es unter anderem, die Schnittstellen zwischen Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz zu verbessern, Lücken zu schließen, neue Maßnahmen zu ergreifen und besonders zu schauen, „wie wir Jugendhilfe besser mitdenken können.“ Auch Gewalt gegen Lehrkräfte und Mobbing sollen besser berücksichtigt werden. Studien zufolge hat jede fünfte Lehrkraft Erfahrungen mit physischer Gewalt gemacht.

Wann die Nachfolgeregelung in Kraft treten kann, kann das Kultusministerium noch nicht sagen. Ziel sei es, den Erlass noch in diesem Jahr zu verabschieden, aber „es geht um Qualität, nicht um Termine“ und man könne kein finales Datum nennen. Sind die Schüler deshalb jetzt nicht mehr geschützt?

Die Schulen würden die alte Regelung einfach weiter ausführen, hieß es vom Kultusministerium. „Es ist so, dass die Schulen den Erlass kennen, nach ihm arbeiten und insofern nach ihm verfahren. Eine Rechtsgrundlage, die das verpflichtend vorsieht, gibt es nicht.“ Man habe „keine Hinweise, dass die Schulen sich nicht nach dem Erlass verhalten“.

Viele Vorgaben des Erlasses würden zudem zusätzlich durch andere Gesetze oder Regelungen festgeschrieben. So dürfen Schüler auch aktuell keine Waffe mit in die Schule nehmen, besonders schwere Vorfälle müssen weiter an die Polizei gemeldet werden. Hinzu kommen schuleigene Regelungen. In der Praxis hält das Ministerium die Schüler daher nciht für gefährdet.

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