84-Jähriger vor Gericht  Brandstiftung in Leer – Täter hörte Stimmen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.01.2025 16:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Brandstiftung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Brandstiftung. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein 84-Jähriger hat im Januar 2022 seine Mietwohnung in Heisfelde in Brand gesteckt. Er habe böse Worte gegen Gott gehört, sagte er zur Begründung. Der Mann leidet an Schizophrenie.

Aurich/Leer - Ein 84-jähriger Leeraner hat gestanden, in der Obergeschosswohnung eines Leeraner Mehrparteienhauses in der Heisfelder Straße Feuer gelegt zu haben. Wegen schwerer Brandstiftung sitzt er seit Mittwoch, 22. Januar 2025, im Landgericht Aurich auf der Anklagebank. „Mitten in der Nacht wurde ich von einer unbekannten Macht am ganzen Körper geschlagen und hörte böse Worte gegen Gott“, erklärte der Rentner zum Motiv der Tat.

Nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held ist der Angeklagte im hohen Alter plötzlich an paranoider Schizophrenie erkrankt. Die 2. Große Strafkammer muss nun prüfen, ob eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

40.000 Euro Schaden durch Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner vor, in seiner Mietwohnung im Zeitraum zwischen dem 26. und 28. Januar 2022 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit ein Feuer entfacht zu haben. Mittels einer unbekannten Zündquelle soll er einen Haufen aus Papier und Kleidungsstücken am Aufgang zum Dachboden in Brand gesetzt haben. Das Feuer griff auf dessen Wohnung und den Dachboden über. Laut Anklageschrift war dem Angeklagten bewusst, dass sich weitere Personen in dem Gebäude befanden. Es entstand ein Schaden von 40.000 Euro.

Der 84-Jährige sagte, es habe eine Begebenheit in seiner Kirchengemeinde gegeben. Zwei Mitglieder hätten gesagt, sie glaubten nicht an Jesus Christus. Er habe erwidert: „Selbst wenn eine Bombe einschlagen würde, glaube ich an Jesus Christus.“ Danach sei er mitten in der Nacht geschlagen worden, „jede Sekunde“. Eine Stimme habe böse Worte gegen Gott geäußert. „Das ging zwei Monate. Ich war verzweifelt und wusste nicht, was ich machen sollte“, sagte er.

Flammen schlugen drei Meter hoch

Deshalb habe er schließlich drei Kleidersäcke mittels eines Streichholzes entflammt. Den Brand habe er mit mehreren Eimern Wasser gelöscht und mit einem Besenstiel kontrolliert, ob das Feuer wirklich aus sei. Er sei wieder zu Bett gegangen. „Dann hörte ich brüllende und schleifende Geräusche. Ich habe nachgesehen, und es brannte lichterloh“, schilderte er die weitere Entwicklung. „Das hat mich sehr gewundert, weil ich das kontrolliert habe. Das muss jemand angezündet haben“, meinte er. Die Flammen seien ungefähr drei Meter hoch gewesen. Erneut habe er sich mit seinem Eimer ans Löschen gemacht. „Nach 20 Minuten war es aus. Ich habe es nach und nach schön unter Kontrolle gehabt.“

Der Rentner rief nicht die Feuerwehr. Er machte sich daran, die Brandschäden zu beseitigen. Weit war er damit nicht gekommen, als ein Installateur bei einer zufälligen Heizungskontrolle kurze Zeit später die Brandschäden entdeckte. Der Installateur verständigte den Vermieter.

Schon Tage vor dem Brand Stimmen gehört

„Nachdem ich den Riesen-Brandschaden gesehen habe, habe ich die Polizei gerufen“, sagte der 48-jährige Eigentümer des Mehrparteienhauses im Zeugenstand. Der Angeklagte sei aggressiv gewesen und habe ihn nicht in die Wohnung lassen wollen. Vorher hätten sie ein familiäres Verhältnis mit viel Kontakt gehabt. Der Rentner sei in den ersten Jahren sehr ordentlich gewesen. Doch: „Tage vor dem Brand hat er schon gesagt, dass er Stimmen hört. Ich habe dem Pastor gesagt, dass es ihm wohl nicht so gut geht“, erinnerte sich der Vermieter.

Der Pastor der Kirchengemeinde kennt den 84-Jährigen schon seit 2011. „Es ist ein liebenswürdiger alter Herr, der mit viel Engagement für seinen Glauben eintritt“, charakterisierte er ihn. Am Tag der Brandentdeckung sei er dazugerufen worden. Der Rentner sei am Aufräumen gewesen. Im Gespräch mit ihm habe er gemerkt, „dass er nicht mehr so in unserer Welt unterwegs war“. Der Rentner habe auch geäußert, seine Gedanken würden per Handy abgefangen und in die Welt posaunt.

Grenzenlose Mischung aus Wut und Verzweiflung

Der psychiatrische Gutachter Dr. Held berichtete, der Erkrankte habe bis zum Ruhestand als Elektrotechniker gearbeitet. 1971 sei er früh Witwer geworden. Alkohol oder Drogen habe er nie konsumiert, er habe ein redliches Leben geführt. „Kurz vor der Brandlegung wurde er krank“, so der Psychiater. Dass er von einer unsichtbaren Hand geschlagen worden sei und Stimmen gehört habe, habe den Betroffenen zutiefst belastet. Der Rentner habe eine grenzenlose Mischung aus Wut und Verzweiflung empfunden. Diesen „exzessiven Leidenszustand“ habe er irgendwie loswerden wollen, weshalb er den Brand gelegt habe.

Held riet dazu, zum Tatzeitpunkt von einer erheblich verminderten oder einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit auszugehen. Momentan gehe von dem Erkrankten, der in einer betreuten Wohneinrichtung lebe und seine Medikamente regelmäßig nehme, keine Gefahr aus. „Die aktuellen Lebensbedingungen reichen aus, um Sicherheit zu gewährleisten“, lautete seine Einschätzung. Ohne Medikamente sei die Prognose jedoch ungünstig. Dann seien weitere Taten wahrscheinlich. Deshalb empfahl Held „ein waches Auge“ auf den Rentner zu haben. Er befürwortete engmaschige Blutkontrollen, um den Medikamentenspiegel des Betroffenen zu überwachen, sowie eine Depotmedikation per Spritze.

Angeklagter fühlt sich bevormundet

Der 84-Jährige, der eine gesetzliche Betreuerin hat, ist mit seinem Leben in der Wohneinrichtung nicht ganz zufrieden. Er fühlt sich bevormundet. „Ich werde immer kontrolliert“, sagte er. Ihn stört, dass er sein Leben nicht selbstständig führen kann. Obwohl er einräumte, er werde gut betreut. Zudem missfällt ihm die Diagnose, mit der er aus der Emder Psychiatrie entlassen wurde: „In dem Schreiben steht, dass ich schizophren bin. Das ist ein Makel, den ich nicht akzeptiere.“ Er glaubt nicht an einen wahnhaften Schub bei der Brandlegung.

Der Prozess wird am 31. Januar ab 9 Uhr in Saal 116 fortgesetzt. Dann soll das Urteil fallen.

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