Hamburg  Cannabis-Legalisierung: Worin sich Richterbund und Hanfverband einig sind

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 23.01.2025 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sowohl Richterbund als auch Hanfverband wünschen sich von einer neuen Bundesregierung Änderungen beim Cannabisgesetz. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Sowohl Richterbund als auch Hanfverband wünschen sich von einer neuen Bundesregierung Änderungen beim Cannabisgesetz. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Die Teillegalisierung von Cannabis war ein zentrales Vorhaben der Ampel-Regierung. Eine neue Bundesregierung müsse es aber unbedingt nachbessern, fordern sowohl Richterbund als auch Hanfverband.

Das Cannabisgesetz gilt gemeinhin als einer der wenigen Erfolge der zerstrittenen Ampel-Regierung. Trotz aller Streitigkeiten wurde mit der Entkriminalisierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Irgendwie, gegen alle Widerstände und mit „vielen Schwachstellen“, wie es der Deutsche Richterbund (DRB) ausdrückt. Eine neue Bundesregierung müsse daher das Cannabisgesetz nach der Bundestagswahl zügig überarbeiten, fordert DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Richter in Deutschland seien ähnlich genervt wie zuvor die Staatsanwaltschaften. Bundesweit müssen nach der Teillegalisierung rund 280.000 Strafakten überprüft werden. Das wird laut DRB noch dauern. Die positiven Effekte für die Behörden durch die Entkriminalisiserung können sich frühestens einstellen, wenn der Aktenberg abgearbeitet ist. Rückgängig ließe sich da ohnehin nicht machen.

DRB-Mann Rebehn sieht aus anderen Gründen Handlungsbedarf beim Gesetz: „Die Strafverfolgung schwerer Drogenkriminalität wird durch das Cannabisgesetz mitunter erschwert“. Laut Rebehn liege das vor allem daran, dass Ermittler weniger Befugnisse bei Cannabis haben, da es nun nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. „Ausgerechnet Drogendealer, die im großen Stil gegen Strafgesetze verstoßen, können damit vom Cannabisgesetz profitieren“, sagt dazu Rebehn.

Doch der DRB sieht auch anderen Handlungsbedarf. „Unklare Vorschriften und neue Streitfragen binden neben weitreichenden Amnestievorgaben für Altfälle viel Personal, das für andere Aufgaben schmerzlich fehlt“, so Rebehn. Das Gesetz sei gespickt mit zahlreichen Auflagen und Ausnahmen für den Umgang mit Cannabis, die kaum wirksam zu kontrollieren sind, sowie mit Dutzenden Ordnungswidrigkeiten, die nach Einsprüchen zu neuen Gerichtsverfahren führen.

In diesem Punkt erhält der Richterbund Unterstützung von eher ungewohnter Stelle: Auch der Deutsche Hanfverband (DHV) will eine schnelle Überarbeitung des Gesetzes und mehr Klarheit. „Die neue Bundesregierung müsste dringend an einige Details im Gesetz ran“, sagt DHV-Geschäftsführer Georg Wurth.

Denn trotz Entkriminalisierung sei es etwa Bundeswehrsoldaten noch immer untersagt, in ihrer Freizeit Cannabis zu konsumieren. Doch vor allem müsste der Gesetzgeber endlich definieren, was eine „nicht geringe Menge“ bei Cannabis ist, sagt Wurth weiter. „Die Gerichte wenden weiterhin den alten Wert von 7,5 Gramm THC an, sodass Cannabiskonsumenten schon bei geringfügigen Überschreitungen der Besitzmengen oder gar bei Besitz von legalen 25 Gramm hochwertigem Haschisch mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.“

Tatsächlich hat die Ampelregierung die „nicht geringe Menge“ mit der Teillegalisierung nicht neue definiert, aber die Erwartung gezeigt, dass die Gerichte sie höher als zuvor ansetzen. Der Bundesgerichtshof kam dem jedoch zum Ärger einiger Ampel-Politiker nicht nach.  „Trotz Entkriminalisierung werden so Konsumenten sehr schnell zu Verbrechern gemacht“, kritisiert auch Georg Wurth.

Doch was wollen die Parteien? Die ehemaligen Ampelpartner würden den Weg zu Legalisierung offenbar gerne weitergehen. Am deutlichsten bekräftigen das die Grünen, die im Wahlprogramm das „Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften“ stehen haben. Die AfD und vor allem die Union halten von einer Cannabis-Freigabe hingegen nichts. „Wir schaffen das Cannabis-Gesetz der Ampel ab“, verspricht die Union. Für Menschen wie Georg Wurth wäre das der Super-GAU. Der Hanfverband hofft viel mehr auf eine echte Legalisierung mit legalen Verkaufsstellen in ganz Deutschland.

„Eine Rücknahme des Gesetzes wäre auch einfach gegen den Willen der Bevölkerung“, sagt er. Seit zehn Jahren ermittelt das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap im Auftrag des DHV, wie die Deutschen zu einer Cannabis-Legalisierung stehen. Die Zustimmungsquote steigt dabei stetig an, im Dezember sprachen sich 59 Prozent der Befragten für eine Legalisierung mit zertifizierten Verkaufsstellen aus. Ein Höchstwert. „Das kann man nicht einfach ignorieren“, so Wurth.

Stattdessen solle eine „neue Bundesregierung endlich wissenschaftliche Modellprojekte zulassen, bei denen der Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften zeitlich und regional begrenzt erforscht werden kann.“ Wer das verhindert, habe offenbar kein Interesse an einer faktenorientierten Diskussion über die Folgen einer Regulierung des Marktes.

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