Prozess in Aurich Erpresst, bedroht, verletzt – Emder nach Trennung verurteilt
Ein 65-jähriger Emder erhielt nach Gewaltvorwürfen gegen seine Ex-Partnerin in Großefehn eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Gericht nannte manche Tat „extrem erniedrigend“.
Aurich/Großefehn - Die bedrohlichen Ereignisse nach der Trennung eines Paares aus Großefehn wurden vor dem Schwurgericht in Aurich verhandelt. Ein 65-jähriger Mann aus Emden soll im Oktober 2022 seine damalige 39-jährige Partnerin mehrfach körperlich angegriffen, sie um Tausende Euro erpresst, in der Küche eingesperrt und mit dem Tod bedroht haben. Am Donnerstag, 30. Januar 2025, wurde das Urteil verkündet. Die Parteien stritten heftig über die Auslegung der Vorfälle, was zu stark unterschiedlichen Strafanträgen führte: Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Gefängnis, während die Verteidigung eine Geld- oder Bewährungsstrafe vorschlug.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen zweifacher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und versuchter Freiheitsberaubung sowie wegen Nötigung und versuchter Nötigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Nicht, weil es die Sichtweise von Verteidiger Mihdi Acar teilte, sondern weil es den schwerwiegendsten Anklagevorwurf der versuchten räuberischen Erpressung nicht bestätigt sah. Zudem ist der Emder nicht vorbestraft. „Sie haben schlimme Verbrechen begangen und die Tür des Gefängnisses war nahe bei“, führte der Vorsitzende Richter Björn Raap dem Verurteilten in der Urteilsbegründung vor Augen.
Unter Vorhalt eines Messers 10.000 Euro gefordert
Die Kammer glaubte bei der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation den Schilderungen der Geschädigten: Die 39-Jährige hatte die Beziehung mit dem Vater ihrer kleinen Tochter am 6. Oktober 2022 beendet, da sie einen neuen Partner hatte. Am nächsten Morgen drückte der Mann sie aufs Sofa, steckte ihr einen Finger in die Nase und zog ihn hoch. Er nahm ihr Handy, las ihre Nachrichten und warf es so heftig auf den Boden, dass es kaputtging. Am Abend forderte er unter Vorhalt eines Messers 10.000 Euro von ihr, um in sein Heimatland zurückkehren zu können, wo er eine Farm besaß, die er für die Beziehung und den Umzug nach Deutschland aufgegeben hatte.
Eine Woche später, am 15. Oktober, bedrohte der Angeklagte die Geschädigte nach Überzeugung des Gerichts verbal mit dem Tode, näherte sich ihr mit Kabelbindern und versuchte, sie in der Küche einzusperren. Ihr gelang die Flucht, doch an der Haustür klemmte er sie mit der Tür im Rahmen fest. Sie konnte sich befreien und rannte in den Hof. Dort hielt sie sich an einer Anhängerkupplung fest, damit er sie nicht ins Haus zerren konnte.
„Diese Schreie vergisst du nicht so schnell“
Sie schrie um Hilfe. Nachbarn schritten ein. Der Angeklagte kündigte seinen Selbstmord an. Der Nachbar wollte ihn davon abhalten. Er sah sich dem Angeklagten ausgesetzt, der mit einem Brotmesser herumfuchtelte, und ergriff eine Metallsäge. Die Situation dauerte zehn Minuten bis zum Eintreffen des Rettungswagens.
Der 46-jährige Nachbar schilderte die Situation im Zeugenstand mit eindrücklichen Worten. „Wir waren am Frühstücken und hörten Hilfeschreie, wirklich panische Angst“, berichtete er. „Diese Schreie vergisst du nicht so schnell.“ Die Frau habe sich bei seiner Ankunft mit zwei Armen an dem Anhänger festgekrallt. Der Mann habe sie wegziehen wollen. Als der Angeklagte das Messer zog, habe er gedacht: „Wenn er mit dem Messer auf dich zu rennt, ziehst du ihm mit der Säge eine über.“ Es sei ein bedrängendes Gefühl gewesen, wenn jemand mit dem Messer vor einem stehe.
Verteidiger schildert Vorfälle weniger dramatisch
Der Verteidiger spielte die Vorfälle herunter. „In die Handlungen wurde mehr hineininterpretiert als tatsächlich war“, erklärte er in seinem Plädoyer. Sein Mandant habe nur sein Messer geschärft. Die Frau habe eine „gesteigerte Bedrohungslage“ hineininterpretiert. Beim Anblick der Kabelbinder sei sie in Panik geraten. Sein ein Mandant sei ihr hinterher, denn er habe vermeiden wollen, dass es einen Skandal unter den Nachbarn gebe würde. „Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft daraus macht, sind in dieser Form nicht richtig“, betonte Acar.
Zudem habe sein Mandant nicht alle Vorwürfe abgestritten. Er habe eingeräumt, die Frau aufs Sofa gedrückt, ihr Handy zerstört und sie in der Tür eingeklemmt zu haben. „Er hat eingesehen, dass das falsch war“, so der Verteidiger.
Richter nennt Tat „extrem erniedrigend“
Raap empfahl dem Angeklagten, hinsichtlich der Argumentation mit den Fehlinterpretationen endlich in der Realität anzukommen. Er habe das Messer zur Drohung eingesetzt, um das Geld zu erlangen, sei die Kammer überzeugt. Das Ziehen an der Nase sei „extrem erniedrigend“ gewesen. Den 15. Oktober werde die Geschädigte nie vergessen: „Die Angst, die sie durchgestanden hat, können wir nicht greifbar machen, sie liegt aber auf der Hand.“
Als wichtigste Bewährungsauflage sprach das Gericht ein Kontakt- und Näherungsverbot aus. Der Emder darf weder die Geschädigte noch die gemeinsame Tochter anrufen, anmailen oder sich deren Wohnung nähern. Im Falle eines zufälligen Zusammentreffens hat er unverzüglich eine Distanz von 200 Metern herzustellen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte können in Revision gehen.