Hamburg  Tatort Reiterhof: Was die Missbrauchsbeauftragte des Bundes sagt

Ankea Janßen, Marie Busse
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Von Ankea Janßen, Marie Busse
| 08.02.2025 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Auf Reiterhöfen kommt es immer wieder zu sexuellem Missbrauch. Das haben Recherchen unserer Redaktion gezeigt. Foto: Michael Gründel
Auf Reiterhöfen kommt es immer wieder zu sexuellem Missbrauch. Das haben Recherchen unserer Redaktion gezeigt. Foto: Michael Gründel
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Auf Reiterhöfen in Deutschland kommt es immer wieder zu sexuellem Missbrauch. Für die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, ist das nicht überraschend. Sie erklärt, warum gerade dieser Sport anfällig für Übergriffe ist und fordert dringend notwendige Veränderungen.

Schutz für Kinder ist ihr Job, doch auch Kerstin Claus, die Missbrauchsbeauftragte, stößt immer wieder an Grenzen. Im Interview erklärt sie, warum für die Sicherheit von Kindern oft zu wenig getan wird.

Frage: Frau Claus, wir haben über Missbrauchsfälle im Reitsport recherchiert und sind auf diverse Fälle in unterschiedlichen Bundesländern gestoßen. Überrascht Sie das?

Antwort: Nein, nicht wirklich. Nach einer Sport-Studie der Aufarbeitungskommission bei meinem Amt stammen sieben Prozent der Missbrauchsmeldungen aus dem Reitsport. Das klingt erstmal nach wenig, ist aber in Anbetracht der vielen großen Sportverbände und der Vielzahl an Sportarten beträchtlich. Oftmals sind Reiterhöfe nicht Teil des organisierten Sportes. Hinzu kommt, dass Reiten überproportional junge Mädchen anzieht, gleichzeitig sind es oft Männer, die als Trainer aktiv sind oder einen Pferdehof führen. All das trägt dazu bei, dass mich die zahlreichen Meldungen aus dem Reitsport oder kommerziellen Reitschulen nicht überraschen.

Frage: Im Reitsport gibt es den organisierten Sport mit Verbandsstrukturen und private Ponyhöfe. Wie sehen die Kinderschutz-Konzepte in beiden Bereichen aus?

Antwort: Im organisierten Reitsport, der die Reiterliche Vereinigung und deren Landesverbände umfasst, gibt es schon seit einigen Jahren ganz konkrete Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Die Reiterliche Vereinigung hat früh auf Fälle reagiert, etwa durch die Einführung eines Betroffenenrates oder die Möglichkeit, Trainer*innen bei Fehlverhalten die Lizenz zu entziehen. Das sind wichtige Schritte, doch die Umsetzung – bis runter in die Fläche, sodass dies in jeden einzelnen Verein hineinwirkt – das lässt oft noch zu wünschen übrig.

Antwort: Deutlich weniger Schutz gibt es bei den vielen privaten Anbietern, also beispielsweise den Reiter- oder Ponyhöfen. Dies ist im Grunde ein gänzlich unkontrollierter Bereich, ohne verbindliche Vorgaben zum Kinderschutz, ohne Schutzkonzepte. Das gilt letztlich für die meisten kommerziellen Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sei es die Ballettschule, das Nachhilfeinstitut oder die Musikschule. In all diesen Bereichen gibt es keinerlei verpflichtende Vorgaben zum Kinderschutz, keine Schutzkonzepte und keine systematische Überprüfung.

Frage: Was fordern Sie für diesen Bereich?

Antwort: Es müsste dringend geprüft werden, wie Kinderschutz auch etwa über die Gewerbeordnung erreicht werden kann. Letztlich müssten Vorkehrungen zum Kinderschutz eine Voraussetzung für die Gewerbezulassung sein. Wie gesagt, das betrifft nicht nur Reit- und Ballettschulen, sondern auch alle anderen privaten Anbieter von Freizeitaktivitäten, wie etwa Nachhilfeschulen oder Ferienprogramme. Kinderschutz darf kein freiwilliges Extra sein – er muss gesetzlich verankert und damit auch nachhaltbar sein. Ein elementarer Ansatz wäre für mich hier mehr kommunales Engagement.

Frage: Inwiefern?

Antwort: Kommunen könnten aktiv werden und übergreifend für verlässliche Standards sorgen, auch über Fortbildungen und kommunale Netzwerkarbeit im Kinderschutz. Ziel könnte so etwas wie ein kommunales Gütesiegel für alle Freizeitangebote sein. Dieses Siegel würde nur an die Anbieter vergeben werden, die nachweislich Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickelt und umgesetzt haben. So würden auch Eltern unterstützt, bei der Entscheidung, wo sie ihre Kinder guten Gewissens anmelden können. Es ist absurd, dass wir bei Fahrradhelmen für unsere Kinder selbstverständlich schauen, ob sie geprüft und zertifiziert sind, während Freizeitangebote für unsere Kinder – wo sie oft über Jahre viel Zeit verbringen – keinerlei Qualitätskontrolle unterliegen. Hier müssen wir ansetzen.  

Frage: Entscheidungen über die Gewerbeordnung fällen die Kommunen und Städte. Inwiefern können Sie aus Ihrem Amt heraus überhaupt Einfluss darauf nehmen?

Antwort: Mein Amt kann keine gesetzgeberischen Vorgaben machen. Wir wirken aber konsequent auf mehr verbindliche Standards hin. Ich arbeite eng mit Bund und Ländern zusammen, um politischen und gesellschaftlichen Druck aufzubauen. Kinder werden aber vor Ort geschützt, deswegen muss Kinderschutz in den Kommunen und von den Freizeitanbietern umgesetzt und gelebt werden. Aktuell werbe ich dafür, dass einzelne Kommunen sich aufmachen, so einen umfassenden Ansatz zu erarbeiten – also so eine Art Modellkommune werden. Ich bin überzeugt davon, dass so vor Ort umfassender Kinderschutz gelingen kann. Das wäre ein starkes Signal und würde sicher Nachahmer finden.

Frage: Sie haben gerade viele Bereiche genannt, in denen Schutz vor sexualisierter Gewalt kaum eine Rolle spielt. Warum ist das so?

Antwort: Das hängt mit gesellschaftlichen Reflexen zusammen. Oft lautet die erste Frage: „Was ist, wenn die Beschuldigung nicht stimmt? Was bedeutet das für die beschuldigte Person?“ Dabei wird selten gefragt: „Was bedeutet das für das Kind, wenn es stimmt?“ Häufig sind die beschuldigten Personen beliebt und sozial anerkannt. Ihr Verhalten wird nicht hinterfragt, weil sich niemand vorstellen kann, dass jemand, der so viel Vertrauen genießt, so perfide alle vorstellbaren Grenzen überschreitet. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gehen viele Erwachsene nicht in die Verantwortung, schauen nicht genauer hin und schreiten nicht ein. Hier brauchen wir einen gesellschaftlichen Wandel. Der erste Reflex sollte immer dem Wohl des Kindes gelten. Dazu gehört auch, professionelle Verfahren zur Prüfung von Vorwürfen zu etablieren, sich mit externen Fachleuten zu vernetzen, seien es spezialisierte Fachberatungsstellen oder Kinderschutzdienste. Nur so lässt sich der Kinderschutz stärken und auch nur so wird eine Rehabilitierung möglich, sollten sich Hinweise oder konkrete Anschuldigungen als nicht zutreffend erweisen.

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