Bissendorf  Düngeverordnung gekippt: Das sind die Folgen für Bauern im Landkreis Osnabrück

Jean-Charles Fays
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Von Jean-Charles Fays
| 12.02.2025 05:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt, was viele Landwirte schon lange vermutet haben: „Die Ausweisung der ‚roten Gebiete‘ basierte auf einer fehlerhaften Methodik“, wie der Osnabrücker Kreisbauernchef Dirk Westrup feststellt. Foto: Michael Gründel
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt, was viele Landwirte schon lange vermutet haben: „Die Ausweisung der ‚roten Gebiete‘ basierte auf einer fehlerhaften Methodik“, wie der Osnabrücker Kreisbauernchef Dirk Westrup feststellt. Foto: Michael Gründel
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Niedersachsens Düngeverordnung gerät ins Wanken: Ein Gericht hat die Methode zur Ausweisung der „roten Gebiete“ für fehlerhaft erklärt. Doch was bedeutet das für die Landwirte im Landkreis Osnabrück – und bleibt die Regelung trotzdem vorerst bestehen?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden: Die Methode zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Niedersachsen verstößt gegen Bundesrecht. Die sogenannte „rote Gebiete“-Regelung, die Landwirten in betroffenen Regionen strenge Düngevorgaben macht, basiert demnach auf einer fehlerhaften Methodik. Geklagt hatten Landwirte mit Unterstützung des Landvolks Niedersachsen.

„Das Urteil bestätigt, was viele Landwirte schon lange vermutet haben: Die Ausweisung der ‚roten Gebiete‘ basierte auf einer fehlerhaften Methodik“, stellt der Osnabrücker Kreisbauernchef Dirk Westrup fest. Das Gericht habe nicht nur Verfahrensfehler festgestellt, sondern auch fachliche Mängel in der bisherigen Praxis erkannt.

Doch obwohl die Berechnungsmethode für unzulässig erklärt wurde, bleibt die Düngeverordnung zunächst in Kraft. Hintergrund ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da das OVG eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat. Solange die Landesregierung die Revision prüft, gelten die Vorgaben für die Landwirte in der Region erst einmal weiter. „Für dieses Jahr sind keine Änderungen zu erwarten“, erklärt der Vorsitzende des Osnabrücker Landvolks. Die bisherige Gebietskulisse bleibe zunächst bestehen – auch „wenn wir uns eine sofortige Überarbeitung gewünscht hätten“.

Das Gericht habe klar festgestellt, dass das niedersächsische Vorgehen zur Ausweisung der „roten Gebiete“ nicht in Einklang mit den Vorgaben des Bundes zu bringen sei. Niedersachsen habe für die Ausweisung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift verfasst. Die weitreichenden Auswirkungen zur Ausweisung der roten Gebiete sind nach Auffassung des Gerichts aber in der Landesdüngeverordnung zu regeln und nicht mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift, wie Westrup betont.

Besonders problematisch ist laut Westrup die Auswahl der Messstellen: „Es kann nicht sein, dass einzelne fehlerhafte Brunnen für die Ausweisung großer roter Gebiete verantwortlich sind.“ Hier brauche es eine transparentere und wissenschaftlich fundiertere Methodik.

Westrup sieht in der bisherigen Düngeverordnung eine klare Benachteiligung der Landwirtschaft. „Landwirte wurden oft pauschal für Nitratbelastungen im Grundwasser verantwortlich gemacht, obwohl die Ursachen vielfältig sind“, betont er. Die fehlerhafte Methodik habe zu einer ungerechten Belastung vieler Betriebe geführt.

Nach dem Urteil stellt sich die Frage: Sollte Niedersachsen das Urteil akzeptieren und die Düngeverordnung überarbeiten – oder wäre eine Klärung auf Bundesebene sinnvoller? Westrup plädiert für schnelle Änderungen: „Das Gericht hat klar festgestellt, dass Niedersachsens Vorgehen nicht mit den Bundesvorgaben vereinbar ist. Eine sofortige Überarbeitung wäre daher der bessere Weg.“ Die Landesregierung müsse nun endlich eine praxistaugliche Lösung erarbeiten. „Die Gefahr ist allerdings, dass statt einer gründlichen Reform einfach neue, ebenso fehlerhafte Vorschriften erlassen werden“, warnt Westrup. „Was wir brauchen, ist Planungssicherheit – keine weiteren kurzfristigen Verordnungen, die die Betriebe in ständige Unsicherheit versetzen.“

Westrup hat klare Forderungen: Die Maßnahmen müssten gezielter werden. „Beim Thema Phosphatbelastung zum Beispiel ist Bodenerosion der Hauptfaktor, nicht die Düngung. Hier müssen praktikable Lösungen gefunden werden.“ Sein Fazit: In der Vergangenheit habe es sicherlich auch schlechte Düngepraktiken gegeben, „aber seit der Düngeverordnung von 2017 haben wir die ausgebrachte Stickstoffmenge massiv reduziert“.

Sogar so stark, dass inzwischen vielerorts bereits unter dem Bedarf der Pflanzen gedüngt werde, was sich auf Erträge und Qualität auswirke – „etwa bei Backweizen, der einen bestimmten Proteingehalt benötigt“. Gleichzeitig würden aktuelle Messungen zeigen, dass die Nitratkonzentration im Sickerwasser, also im künftigen Grundwasser, deutlich zurückgehe. „Das zeigt, dass die Anstrengungen der Landwirte wirken“, ist Westrup überzeugt.

Wenn die Nitratbelastung in Teilen des Grundwassers im Osnabrücker Land weiterhin zu hoch sein sollte, würde das daran liegen, dass Grundwasser ein langes Gedächtnis habe – „die Verbesserung wird erst mit Verzögerung sichtbar“, erläutert der Kreisbauernchef. Ob Niedersachsen das Urteil annimmt oder eine gerichtliche Klärung auf Bundesebene anstrebt, bleibt offen. Die Landesregierung will die OVG-Entscheidung im Streit um Düngebeschränkungen für einen besseren Grundwasserschutz prüfen, hat nach einer ersten Einschätzung aber Zweifel an der Rechtsauffassung des Gerichts geäußert.

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