Hamburg Missbrauch auf Reiterhöfen: Braucht es strengere Vorschriften zum Schutz von Kindern?
Recherchen unserer Redaktion haben gezeigt, dass es auf Reiterhöfen immer wieder zu Missbrauchsfällen kommt. Sind strengere gesetzliche Regelungen die Lösung? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist skeptisch.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) steht den Vorschlägen der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus für strengere Kinderschutzregeln zurückhaltend gegenüber. Claus brachte im Gespräch mit unserer Redaktion ein kommunales Gütesiegel für effektiven Kinderschutz ins Spiel. Zudem hatte sie gefordert, dass Schutzmaßnahmen für Kinder zur Pflicht gemacht werden sollten, bevor einer Einrichtung eine Gewerbeerlaubnis erteilt wird.
„Ob das wichtige Ziel, wirksamen Kinderschutz zu gewährleisten, durch eine Änderung der Gewerbeordnung zu erreichen wäre, erscheint allerdings fraglich“, teilte der DStGB unserer Redaktion mit. Vor dem Hintergrund dramatischer Fälle von Kindesvernachlässigung und Misshandlung hätten die Kommunen in den vergangenen Jahren viel Geld und Personal eingesetzt, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. „Die Vernetzung der verschiedenen Akteure vor Ort ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen und aktiven Kinderschutz“, teilt der DStGB mit.
Darüber hinaus seien auch Unternehmen in diese Netzwerke eingebunden und in vielen Bereichen sei die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bereits jetzt Pflicht.
Allerdings zeigen Recherchen unserer Redaktion, dass auf Reiterhöfen immer wieder Fälle von sexuellem Missbrauch vorkommen, und es für diese Einrichtungen so gut wie keine spezifischen Regeln in Sachen Kinderschutz gibt. Lediglich wer bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einen offiziellen Trainerschein anstrebt, muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die FN hat die Befugnis, Trainerlizenzen zu entziehen.