Prozess in Aurich Drogenhandel – Emder wollte vor Polizei fliehen
Ein 25-jähriger Emder soll einen schwunghaften Handel mit harten und weichen Drogen geführt haben – bis eines Tages die Polizei vor der Tür stand. Nun steht er in Aurich vor Gericht.
Emden/Aurich - Ein 25-jähriger Emder soll in seiner Wohnung im großen Stil Kokain, Cannabis und Amphetamin zum Verkauf angeboten und zur Absicherung des Handels ein Springmesser in einer Jacke deponiert haben. Seit Dienstag, 18. Februar 2025, sitzt er auf der Anklagebank des Landgerichts Aurich.
Laut Anklage wurden am 7. Dezember 2023 in der Wohnung des Emders etwa sechs Gramm Kokain, 222 Gramm Cannabis-Harz, 57 Gramm Cannabis, 79 Gramm Amphetamin sowie 74 LSD-Trips und etliche Tabletten mit verschiedenen Wirkstoffen gefunden. In einem Schuldenbuch soll der Emder handschriftliche Handelsaufzeichnungen geführt haben. Eine Jacke mit einem Springmesser in einer Reißverschlusstasche hing am Durchgang zwischen Küche und Wohnzimmer.
Das Messer will er zum Angeln benutzt haben
Außerdem fanden die Ermittler 3720 Euro in kleinen Scheinen. Die Drogen befanden sich in einem schwarzen Rucksack. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Emder Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vor, wobei er einen gefährlichen Gegenstand besessen haben soll.
Den Handel räumte der Angeklagte ein. Das Messer jedoch habe er beim Angeln benutzt, behauptete der Angeklagte. Der Vorsitzende Richter Björn Raap wog das Beweisstück in seiner Hand und sagte: „Das ist kein Angelmesser. Das ist ein Einhandmesser mit Feder. Das ist ein schweres Ding mit Totenköpfen drauf.“ Ein Anglermesser stelle er sich anders vor. „Ich fand’s schön, weil es so aussieht, wie′s aussieht“, antwortete der Angeklagte.
„Er hatte einen Fuß auf der Brüstung“
Bei der Wohnungsdurchsuchung hatte der Emder eins seiner beiden Handys zerschlagen, um ein Auslesen zu erschweren. Es wird derzeit noch ausgewertet. Als die Polizei bei ihm klingelte, versuchte er zunächst zu flüchten – vergeblich. „Wir hatten das Objekt umstellt. Er wollte über den Balkon türmen. Er hatte einen Rucksack dabei und einen Fuß auf der Brüstung“, berichtete der Polizist, der sich bei der Durchsuchung an der Rückseite des Hauses postiert hatte. Er habe den Emder aufgefordert, wieder in seine Wohnung zu gehen. Dem sei der 25-Jährige nachgekommen. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, er habe damals nur den Rucksack hinunterwerfen wollen. Wenn er vom dem vier Meter hohen Balkon hinabgesprungen wäre, hätte er sich vermutlich die Beine gebrochen.
Der Vorsitzende Richter stellte angesichts der Verwahrung des Drogensortiments in dem Rucksack fest: „Das sieht aus, als ob es auf einen mobilen Handel ausgelegt war.“ Dem widersprach der Angeklagte. Er habe die Drogen im Rucksack verstaut, damit sein Hund nicht drangehe.
Seine Mutter ist ebenfalls drogenabhängig
Der Angeklagte erfuhr in seiner Kindheit Gewalt seitens seines Vaters. Seine Eltern trennten sich, als er fünf Jahre alt war. In der Schule wurde er gemobbt. Seinen Hauptschulabschluss holte er 2017 nach. Aktuell wohnt er bei seiner Mutter, die ebenfalls drogenabhängig ist. Eine Berufsausbildung hat er nicht gemacht. Es mangelt ihm an sozialen Kontakten und Tagesstruktur.
Die psychiatrische Sachverständige Clara Föll (Norden) diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Betäubungsmittelsucht, ADHS und – ausgelöst durch den hohen Cannabiskonsum von zwei bis fünf Gramm täglich – eine ausgeprägte Form des Motivationsverlustes, das sogenannte amotivationale Syndrom (AMS). Sie schätzte den 25-Jährigen als voll schuldfähig ein. Sie riet der Kammer zu einer Drogentherapie im Maßregelvollzug von zweijähriger Dauer. „Sonst festigt sich die Alles-egal-Einstellung und kann auf lange Sicht zu einer Persönlichkeitsveränderung führen“, führte sie aus.
Das Urteil fällt am 25. Februar
Der Angeklagte ist mit einer solchen Therapie einverstanden. „Ich sehe das so, dass es besser ist, wenn ich von zu Hause rauskomme“, sagte er. Im Anschluss wolle er eventuell den Kontakt zu seiner drogensüchtigen Mutter abbrechen. Die anstrengende Arbeit während der Therapie wolle er „definitiv“ auf sich nehmen, so der blasse junge Mann.
Erklärtes Ziel von Verteidiger Ralf Giese ist es, seinen Mandanten ohne Zwischenstation in der Justizvollzugsanstalt in den Maßregelvollzug zu bekommen. Ob sich das angesichts der Vorverurteilung des Emders wegen gefährlicher Körperverletzung verwirklichen lassen wird, wird sich bei der Fortsetzung des Prozesses am 25. Februar 2025 ab 9 Uhr in Saal 116 zeigen. Dann soll das Urteil fallen.