45-Jähriger vor Gericht Missbrauch – Jugendlicher schlug alles kurz und klein
Ein Jugendlicher aus dem Landkreis Aurich soll jahrelang von seinem Onkel schwer sexuell missbraucht worden sein. Als das ans Licht kam, reagierte die Mutter fassungslos.
Aurich - Ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Aurich soll seinen zu Tatbeginn 13 Jahre alten Neffen jahrelang schwer sexuell missbraucht haben. Auch Würgen und Schläge mit einem Holzscheit gehören zu den Anklagevorwürfen. Die Vorfälle sollen sich zwischen November 2019 und März 2022 im Elternhaus des Angeklagten sowie beim gemeinsamen Angeln ereignet haben.
Zusätzlich wird dem psychisch Beeinträchtigten vorgeworfen, in seiner betreuten Wohneinrichtung zwei Mitbewohner sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte schwieg zum Prozessauftakt am Dienstag, 4. März 2025, vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich zu den Vorwürfen.
„Für mich ist die Welt zusammengebrochen“
Das Verfahren war in Gang gekommen, als die Polizei im März 2022 wegen Streitigkeiten zu der Familie gerufen wurde. „Der Neffe sagte, jetzt, wo Sie schon mal hier sind: Ich werde seit Jahren von meinem Onkel missbraucht“, berichtete ein Polizist. Der Junge sei sehr aufgelöst, aber auch erleichtert gewesen, alles zu erzählen. Das vormals nette Verhältnis zwischen den beiden habe sich verändert, als der Geschädigte reifer geworden sei. „Seine Mutter wusste nichts von den Vorfällen“, so der Zeuge.
Die 37-Jährige war bei ihrer Vernehmung zum Tatgeschehen emotional stark belastet. „Mit 16 Jahren wollte er bei seinem Geburtstag alle dabei haben, nur nicht den Angeklagten“, erinnerte sich die Mutter. Wenige Tage später sei er plötzlich ausgetickt und habe alles kurz und klein geschlagen. Deshalb habe ihre Tochter die Polizei gerufen. „Da ist alles rausgekommen. Für mich ist die Welt zusammengebrochen“, schilderte sie bestürzt. Sie habe auch nicht gewusst, dass der Angeklagte ein Wiederholungstäter sei. „Das habe ich jetzt erst alles erfahren. Dann hätte ich meine Kinder schützen können“, wiederholte sie mehrfach fassungslos.
„Man hat ihm sein Kindsein genommen“
Im November 2019 habe ihr Sohn sie gebeten, vom Elternhaus des Angeklagten abgeholt zu werden. Er habe Schrammen und Würgemale aufgewiesen. „Zu Hause hat er sich in Klamotten unter die Dusche gestellt und gesagt, er sei schmutzig“, erzählte sie. Danach habe er komplett dichtgemacht: „Es war nicht mehr mein Sohn. Ich konnte gar nicht mehr mit ihm reden.“ Ständig habe er gesagt, er sei schmutzig. Zu den Großeltern habe er nicht mehr gewollt.
Ihr Sohn sei seit 2022 in psychologischer Behandlung. „Er ist ein Haufen Elend. Man hat ihm sein Kindsein genommen“, fand sie drastische Worte. Die Großeltern hätten damals von den möglichen Vorkommnissen nichts wissen wollen. Im Zeugenstand verhielten sie sich dementsprechend. Die Großmutter machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, was ihr als Mutter des Angeklagten zusteht. Der Großvater gab an, nicht an die Tatvorwürfe zu glauben. Sein Enkel habe das behauptet, weil er Aufmerksamkeit haben wolle, äußerte er.
Angeklagter kann nicht lesen und schreiben
„In der Beziehung zu seinem Neffen kam mir was faul vor“, erklärte eine ehemalige Mitarbeiterin der Einrichtung, in der der Angeklagte wohnt. Sie beschrieb es als „mehr als Verwandtschaftsgefühle“. Als der Neffe eine Freundin hatte, sei der Angeklagte lange fassungslos gewesen.
Der 45-Jährigen könne nicht lesen und schreiben. Er wisse aber sehr gut, wie man im Leben zurechtkommt. Beispielsweise habe er beim Bedienen eines Handys oder beim Einkaufen keine Probleme. Er sei leicht beeinflussbar. Seinen Unmut tue er mit Geschrei und Türenknallen kund. Von seiner sexuellen Orientierung her interessiere er sich für junge Männer. „Er würde gerne jemanden haben, der zu ihm gehört“, meinte sie.
Urteil soll am 12. März 2025 fallen
Das 33-jährige mutmaßliche Opfer eines sexuellen Übergriffs in der Wohneinrichtung berichtete über den Vorfall, der Angeklagte habe bei ihm liegen wollen und sich „an ihn rangemacht“. „Ich war schockiert“, erklärte der Mitbewohner. Einige Tage später sei das nochmals passiert, aber er habe das nicht mehr zur Anzeige gebracht. Der Angeklagte habe ihm gesagt, dass das Sexuelle seine Krankheit sei – „ich habe ihm vergeben“. Inzwischen sei er ihm gegenüber nicht mehr so aufdringlich. Die polizeiliche Videovernehmung des Neffen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeschaut.
Der Prozess soll am 12. März 2025 ab 9 Uhr in Saal 003 abgeschlossen werden.