Justiz in Aurich Neffen vergewaltigt – Gericht verurteilt 45-Jährigen
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Aurich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht will die Gesellschaft vor dem Mann schützen.
Aurich - Ein 45-Jähriger mit einer mittelgradigen Intelligenzminderung aus dem Landkreis Aurich soll seinen anfangs 13-jährigen Neffen jahrelang immer wieder vergewaltigt sowie Mitbewohner seiner Wohneinrichtung missbraucht haben. Er ist einschlägig vorbestraft. Die Vorfälle sollen sich zwischen November 2019 und November 2023 zugetragen haben. Der Angeklagte bestreitet das.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich sah die Anklagepunkte als erwiesen an. Sie verurteilte den 45-Jährigen am Mittwoch, 12. März 2025, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, gefährlicher Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und sexuellen Übergriffs auf einen Heimbewohner zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Zunächst ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort bleibt er so lange, bis seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nicht mehr besteht. Danach wird ein eventuell verbleibender Rest der Freiheitsstrafe vollstreckt. Das heißt: Der Mann muss ins Gefängnis.
Gericht hält Angeklagten für gefährlich
„Wir sehen, dass die Allgemeinheit vor Ihnen in Schutz zu nehmen ist“, erläuterte der Vorsitzende Richter Bastian Witte. Anders als der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert schätzte die Kammer den 45-Jährigen auch als für Kinder gefährlich ein – nicht nur für die Mitbewohner seines Heimes. „Weitere Taten sind mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten“, unterstrich Witte, denn die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei eingeschränkt.
Das Gericht bewertete die Aussage des inzwischen 18-jährigen Neffen als glaubhaft. Er wurde an Weihnachten 2019 im Haus seiner Großeltern, den Eltern des Angeklagten, von dem Angeklagten vergewaltigt. Die beiden waren dort bis auf den schlafenden Bruder alleine. Bei der nachfolgenden Auseinandersetzung würgte der 45-Jährige den Jungen und schlug ihn mit einem Holzstück. Ein weiterer Vorfall soll beim Angeln an einer Kiesgrube stattgefunden haben.
Eltern des Angeklagten schauten weg
„Alle haben es geahnt und mehr oder weniger die Augen verschlossen“, sagte der Richter zur Situation des Geschädigten innerhalb der Familie. Insbesondere hätten die Eltern des Angeklagten und dessen Schwester weggeschaut. Der Angeklagte habe seinem Neffen immer viele Geschenke zukommen lassen. „Da ist es nicht naheliegend, dass er sich die Vorfälle ausgedacht hat“, führte Witte aus.
Der 18-Jährige habe die Vergewaltigung sehr konstant geschildert. Den Vorfall am See weniger, doch diesbezüglich habe er gesagt „er könne es nicht mehr hochwürgen“. In seiner Schilderung überraschend konstant gewesen sei auch der 33-jährige, an Schizophrenie leidende Heimbewohner. Ihn fasste der Angeklagte im Intimbereich an. Der schockierte Geschädigte habe sich danach zu Fuß zu seiner Mutter nach Aurich aufgemacht und sei eineinhalb Tage verschwunden gewesen, weil er es in dem Wohnheim nicht mehr ausgehalten habe.
Bereits im Jahr 2000 war der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs eines Neunjährigen beim Angeln zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren soll der Angeklagte selbst von seinem Großvater väterlicherseits regelmäßig sexuell missbraucht worden sein – was von der Familie totgeschwiegen wurde.