Hannover  SPD und Grüne empört über AfD-Abgeordnete: „Sie überschreitet jede rote Linie“

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 27.03.2025 12:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ermittelt die Göttinger Staatsanwaltschaft. Foto: AfD Landtagsfraktion
Gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ermittelt die Göttinger Staatsanwaltschaft. Foto: AfD Landtagsfraktion
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Weil Vanessa Behrendt die Regenbogenfahne als Symbol „pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnete, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Landtagsabgeordnete. Nun hat der Landtag ihre Immunität aufgehoben. Die Regierungsparteien finden das richtig.

„Vanessa Behrendt stellt immer wieder die grundgesetzlich geschützten Rechte von Menschen wegen deren sexueller Orientierung oder Identität infrage“, sagt Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. „Sie greift damit – vor allem in den sozialen Medien – deren Würde an.“

Zuletzt hatte die AfD-Landtagsabgeordnete mit einem Tweet auf der Plattform „X“ für Aufsehen gesorgt, in dem sie die Regenbogenfahne als Symbol für die Gefährdung von Kindern durch pädophile Lobbygruppen und LGBTQ-Propaganda bezeichnete. Nun ermittelt die Göttinger Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung, der Landtag hat ihre Immunität aufgehoben.

„Indem sie die Regenbogenfahne als Zeichen ‚pädophiler Lobbygruppen‘ denunziert, überschreitet sie jede rote Linie eines demokratischen und respektvollen Umgangs“, kritisiert Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der Sozialdemokraten im Landtag. „Es ist gut, dass das jetzt Folgen hat.“

Immer wieder kommt es zu verbalen Entgleisungen durch AfD-Landtagspolitiker. SPD-Politiker Siebels kritisiert: „Die Landtagsmandate der AfDler sind kein Freibrief für Hass und Hetze, das gilt auch für Frau Behrendt. Ihre verbalen Entgleisungen gegen die Regenbogenfahne sind beispielhaft für die AfD. Es ist gut, dass das jetzt Folgen hat.“ Auch bei den Grünen findet man: „Dass das in eine strafrechtliche Verfolgung mündet, darf niemanden verwundern, es ist in einem Rechtsstaat zwingend nötig.“

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