Berlin „Geschäftsführend im Amt“: Wie viel Macht hat das Kabinett Scholz jetzt noch?
Während Union und SPD über eine gemeinsame Koalition verhandeln, bleibt das Kabinett um den scheidenden Bundeskanzler Olaf Scholz weiter im Amt – geschäftsführend, um genau zu sein. Doch was genau bedeutet das eigentlich?
Bis zu einer Koalition von Union und SPD scheint es noch ein langer Weg zu sein. Vor allem bei den Themen Migration und mögliche Steuererhöhungen herrscht Uneinigkeit zwischen den beiden Parteien. Derweil bleibt der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz – der nicht Teil der künftigen Regierung sein wird – gemeinsam mit seinem Kabinett geschäftsführend im Amt.
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Was genau steckt hinter dieser Formulierung? Können Scholz und seine Minister normal weiterregieren oder gibt es Einschränkungen?
Als der neugewählte Bundestag am Dienstag zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammenkommt, beginnt offiziell die 21. Wahlperiode. Gleichzeitig endet damit die Amtszeit von Kanzler Scholz und seinem Kabinett. Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage erklärt, kann der Bundespräsident den Bundeskanzler jedoch dazu auffordern, die Regierungsgeschäfte weiterzuführen, bis offiziell ein Nachfolger ernannt worden ist.
Dem Kanzler bleibt keine Wahl, er ist dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Gleiches gilt im Übrigen für seine Minister. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Deutschland weiterhin handlungsfähig bleibt und es keine Zeit ohne Regierung gibt.
Für Scholz und sein Kabinett ändert sich während der geschäftsführenden Amtszeit nichts. Das bedeutet unter anderem auch, dass sie dem Bundestag Verordnungen oder Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vorlegen können. Allerdings gehört es „zum guten Stil“, dass die geschäftsführende Bundesregierung sich mit neuen Maßnahmen und Gesetzen zurückhält, um die künftige Regierung in ihrer Amtszeit nicht einzuschränken.