Rechtslage ist kompliziert Dashcam-Videos im Internet – ist das eigentlich legal?
Autokameras werden beliebter bei Autofahrern – aber nicht nur aus Sicherheitsgründen oder um bei Unfällen die eigene Unschuld zu beweisen. Die Videos sind ein Internet-Trend. Nicht alles ist erlaubt.
Leer/Ostfriesland - Ein Auto, das auf der Autobahn in der falschen Fahrtrichtung unterwegs ist und von einem Lastwagen gestoppt wird, und ein Wagen, der bei einem riskanten Überholmanöver auf einer Landstraße einen entgegenkommenden Wagen von der Fahrbahn drängt – beide Situationen passierten in jüngerer Zeit in Ostfriesland und wurden mit einer Dashcam, also einer Armaturenbrettkamera oder auch Unfallkamera, aufgenommen.
Die kleine Kamera wird vorne oder hinten in einem Fahrzeug installiert und filmt den Straßenverkehr. Situationen, in denen es gefährlich auf der Straße wurde, kann sie abspeichern.
Dashcams in Autos immer beliebter
Laut Marktprognosen erfreuen sich Dashcams zunehmender Beliebtheit. Viele Fahrer versprechen sich von einer Dashcam mehr Rechtssicherheit. Ist das Bedürfnis begründet? Laut einer Umfrage des Automobilclubs ADAC aus dem Jahr 2024 ist der Straßenverkehr in Deutschland aggressiver geworden. Zu den größten Stress-Faktoren gelten laut den Befragten ein zu dichtes Auffahren und aggressives Fahrverhalten.
Auch in Ostfriesland sind Dashcams beliebt. Nasir Babar, Abteilungsleiter im Bereich Unterhaltungselektronik beim Elektrofachmarkt Expert Behning in Leer, bestätigt, dass die Nachfrage insgesamt angestiegen ist. Auch Kunden aus den benachbarten Niederlanden kaufen die Geräte. Seit 13 Jahren arbeitet er im Geschäft. Auch saisonal, zu Beginn der Ferien und wenn es draußen wärmer wird, werden nach seiner Erfahrung mehr Dashcams gekauft. „Wir haben einige Dashcams im Sortiment, die sind aber gerade ausverkauft“, erzählt er. Das liege nicht nur an der Nachfrage, sondern auch an einem anstehenden Generationenwechsel der Geräte. Bald kommen neue Produkte auf den Markt, es werden weniger ältere Modelle nachgeliefert, so Babar.
Wie funktioniert eine Dashcam?
Die Kamera startet in der Regel beim Drehen des Zündschlüssels und filmt dann durchgehend kurze Sequenzen, die gleich wieder überschrieben werden. Gibt es eine brenzlige Situation, kann diese rückwirkend gespeichert werden, um sie später gegebenenfalls vor Gericht zu verwenden. Einige Geräte speichern die Aufnahmen bei Erschütterungen oder starkem Bremsen automatisch ab.
„Bei den neuen Generationen werden Gesichter und Kennzeichen ausgeblendet“, weiß Nasir Babar. „Vielen geht es darum, dass sie mit der Dashcam fahren und die Aufnahmen bei Youtube hochladen“, sagt er. Die Preise in seiner Abteilung reichen von 79 Euro bis 499 Euro, bei Online-Anbietern, auch aus der Region, findet man Angebote von unter 30 Euro bis etwa 800 Euro.
Die Rechtslage ist nicht ganz einfach
Als die ersten Dashcams auf den Markt kamen, seien die Kunden noch verunsichert gewesen – aus datenschutzrechtlichen Gründen. „Es gab eine Grauzone“, so Babar, besonders bezogen auf Dashcam-Nutzer, die ihre Aufnahmen später online veröffentlichen wollen. Laut Gesetz darf niemand in Deutschland gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden. Das Erstellen und das Veröffentlichen von Aufnahmen gilt als Verletzung der Persönlichkeitsrechte und kann zu hohen Bußgeldern führen. Zwar können laut Urteil vom Bundesgerichtshof Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden, aber das Persönlichkeitsrecht ist ein hohes Gut. Das berechtigte Interesse, etwa an der Klärung einer Schuldfrage, muss stärker wiegen als das Interesse im Sinne des Datenschutzes.
Ohne einen legitimen Zweck gelten Dashcam-Aufnahmen zudem als rechtswidrig. Im Internet sind zahlreiche Dashcam-Videos zu sehen, meistens mit unkenntlich gemachten Gesichtern und Kennzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer. Laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ist aber in der Regel selbst verpixelt die Veröffentlichung nicht erlaubt. Das anonymisiere die Aufnahmen zwar. „Jedoch hätte bereits die ursprüngliche Aufzeichnung meist nicht gefertigt werden dürfen, sofern nicht ausnahmsweise ein Anlass vorgelegen haben sollte“, heißt es auf der Webseite. Ganz klar ist die Rechtslage also nicht.