Berlin  Neuer Wirbel um Bezahlkarte: An wen dürfen Geflüchtete Geld überweisen?

Leon Grupe
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Von Leon Grupe
| 16.04.2025 06:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wurde im Herbst 2024 eingeführt: die Bezahlkarte für Geflüchtete. Foto: dpa/Andreas Arnold
Wurde im Herbst 2024 eingeführt: die Bezahlkarte für Geflüchtete. Foto: dpa/Andreas Arnold
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Innerhalb Deutschlands dürfen Asylsuchende nur mit Genehmigung Geld transferieren. Einige Bundesländer wollen das ändern. Das könnte das Hauptargument für die Einführung der Bezahlkarte konterkarieren, befürchten Kritiker.

Vor einem halben Jahr war es so weit: Im Oktober 2024 wurde die sogenannte Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit eingeführt. Statt Bargeld auf die Hand bekommen Geflüchtete ihre Sozialleistungen als Guthaben auf eine Debitkarte. Sie können maximal 50 Euro Bargeld monatlich abheben, bei Minderjährigen sind es 10 Euro.

Nach und nach soll die Karte flächendeckend an den Start gehen. Das gestaltet sich jedoch als schwierig. Vielerorts gibt es die Karte noch gar nicht, in manchen Regionen wird sie auch nicht eingeführt. Städte wie Düsseldorf, Münster oder Potsdam haben sich von dem Projekt bereits wieder verabschiedet. Ein Flickenteppich ist entstanden, der sich auch bei der Frage nach den technischen Vorraussetzungen offenbart. Zum Beispiel bei der Überweisungsfunktion.

Bund und Länder hatten beschlossen, Überweisungen ins Ausland mit der Bezahlkarte zu unterbinden. Überweisungen innerhalb Deutschlands klappen nur auf Antrag. Soweit die Einigung. Doch ab dem Punkt unterscheiden sich die Vorgehensweisen. In der Regel setzen die Länder auf das sogenannte Whitelist-Modell. Sprich: Es gibt keine generelle Freigabe für Überweisungen. Geflüchtete können nur an bestimmte Zahlungsempfänger Geld transferieren, die von den Behörden vorher autorisiert wurden. Dazu zählen unter anderem Mobilfunkanbieter oder Wohnungsbaugenossenschaften.

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Doch einige Länder haben inzwischen erklärt: Wir machen bei dem Prinzip nicht mit. Nach Informationen unserer Redaktion sind das Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Sie wollen Überweisungen von Grund aus weniger restriktiv auslegen und nur einzelne IBANs für die Kartenbesitzer sperren. Was im Fachjargon Backlist genannt wird, funktioniert also genau andersrum als das Prinzip der Whitelist – und könnte den Kartennutzern einen größeren Spielraum bei innerdeutschen Überweisungen ermöglichen.

Das Vorgehen stößt auf Kritik. „Damit ist das Thema Bargeld-Auszahlung ad absurdum geführt“, heißt es aus Kreisen, die mit dem Einführungsprozess der Bezahlkarte vertraut sind. Die Befürchtung: Geflüchtete könnten so Geld an Privatpersonen schicken, die es bar abheben und den Betroffenen auszahlen.

Es wäre eine weitere Möglichkeit, das strikte Bargeld-Limit auszutricksen, ganz legal. Und würde das Hauptargument für die Einführung der Bezahlkarte teilweise konterkarieren. Die Politik wollte ja Überweisungen von Sozialleistungen ins Ausland erschweren, um die Schlepperkriminalität zu bekämpfen und „Pull-Effekte“ zu begrenzen – Faktoren, die Zuwanderer nach Deutschland ziehen. Auch, wenn Migrationsforscher daran zweifeln.

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Die abweichenden Bundesländer versprechen sich dagegen eine Vereinfachung des Verfahrens. Der Einsatz von Blacklists „stellt aus Sicht des Landes sowohl die rechtssicherere als auch verwaltungsökonomischere Lösung dar“, teilt das zuständige Familienministerium in Rheinland-Pfalz auf Anfrage mit. Die Sprecherin verweist aber darauf, dass die Funktion noch gar nicht aktiviert sei.

Gleiches gilt für Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. „Die Blacklist-Lösung wird durch den Dienstleister aktuell noch ausgearbeitet und ist daher noch nicht verfügbar”, heißt es etwa vom Ministerium für Flucht und Integration in Düsseldorf. Ähnliches hört man aus dem Bundesfamilienministerium in Wiesbaden. In beiden Ländern müssen die Behörden die IBAN-Adressen, auf die man mit der Bezahlkarte überweisen kann, nach wie vor freischalten. In Saarbrücken ist von offizieller Seite zudem zu hören, das man die Einschränkungen für die Nutzer so gering wie möglich halten möchte.

Und Berlin? Ist längst nicht so weit. Hier bereitet man sich auf die Verteilung der ersten Bezahlkarten vor. „Grundsätzlich wird es keine Einschränkung von Händlergruppen geben“, sagt ein Sprecher der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Einzelne Waren oder Dienstleistungen könnten aber von der Karte ausgeschlossen werden.

Somit bleibt die Befürchtung, Asylsuchende könnten die Bargeld-Begrenzung dank des Blacklist-Verfahrens umgehen, reine Theorie.

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