Hamburg  Kiffen auf Rezept immer beliebter: Was Sie dazu wissen müssen

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 16.04.2025 14:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Medizinisches Cannabis wird immer mehr verschrieben, teils über dubiose Plattformen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Medizinisches Cannabis wird immer mehr verschrieben, teils über dubiose Plattformen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
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Online-Verschreibungen von medizinischem Cannabis haben im vergangenen Jahr einen rasanten Aufstieg hingelegt. Doch wie funktioniert das digitale Cannabis auf Rezept? Und ist es wirklich legal, wie die Anbieter versprechen?

Es sind Versprechen wie diese, die seit rund einem Jahr im Internet zu finden sind: „In fünf Minuten zum Cannabis-Patienten werden“.  Statt sich die Pflanzen selbst anzubauen oder in einem der wenigen Cannabis Social Clubs Mitglied zu werden, kann man über verschiedene Portale nicht nur medizinisches Cannabis bestellen, sondern bekommt auch gleich das passende Rezept dazu. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gras aus der Apotheke. 

Über Portale, die teilweise klassischen Verkaufsshops wie Amazon ähneln, können Kunden beziehungsweise Patienten einen Fragebogen ausfüllen. Hier geben sie ihre teils sehr allgemein gehaltene Symptome an und beantworten Fragen zu ihren Beschwerden. Anschließend können sie das Cannabis bestellen.

Ein Arzt prüft die Angaben auf dem Fragebogen und stellt ein Rezept für die Cannabis-Therapie aus. Das E-Rezept wird direkt an eine Apotheke gesendet, die den Versand mit den Cannabisblüten fertig macht. So zumindest funktioniert es bei eher unseriösen Plattformen, die in ihrer Ansprache wie ein Lieferdienst agieren.

Ja, schon seit 2017. Ziel war damals, schwer kranken Menschen eine alternative Therapieform zu ermöglichen. Doch das ging nur über sogenannte Betäubungsmittelrezepte. Solche Rezepte müssen Ärzte jedes Mal bei der Bundesopiumstelle einzeln anfordern.

Mit der Teil-Legalisierung durch die Ampelregierung 2024 wurden auch die Grundlagen für medizinisches Cannabis geändert. Nun reicht ein normales Rezept. Seit Herbst 2024 sind die Cannabis-Verschreibung auch nicht mehr durch die Kassen genehmigungspflichtig.

Unter Umständen. Wenn gleich Cannabis durchaus zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden darf, unterliegt der Einsatz Regeln, die manche Anbieter offenbar nicht einhalten. Laut Berufsverordnung der deutschen Ärztekammer müsste der Arzt sich den Patienten vor der Verschreibung dringend ansehen. Viele Anbieter haben allerdings keine Möglichkeit für eine Beratung per Video oder persönlich.  

Auch das Finanzierungsmodell mindestens einer Plattform, die auch „Vermittlungsagenturen“ genannt werden, ist nicht ganz sauber, wie zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschied. Denn Seiten-Betreiber bekommen von den Ärzten offenbar eine hohe Vermittlungsgebühr für die Patienten, das Gericht geht von einer verdeckten, unerlaubten Provision aus.

Dazu kommt, dass die unseriösen Anbieter besonders aggressiv Werbung für das Cannabis und das zugehörige Rezept machen. Das verstößt jedoch gegen das Heilmittelwerbegesetz, wie schon mehrere Gerichte auf Klagen von Apothekerkammer und Verbraucherschützern feststellten. Außerhalb von Fachkreisen darf für Cannabis als Medizin gar nicht geworben werden. 

Zunächst das juristische Risiko im Falle der Unwahrheit beim Fragebogen: Sich mit falschen Angaben ein verschreibungspflichtiges Medikament wie Cannabis zu erschleichen, ist illegal. Im Übrigen darf auch das medizinische Cannabis nicht einfach weitergegeben werden.

Ein medizinisches Risiko besteht bei unseriösen Anbietern ebenfalls. Recherchen dieser Redaktion haben gezeigt, dass die verschreibenden Ärzte teilweise im Ausland sitzen und nur schwer bis gar nicht zu erreichen sind. 

Es gibt durchaus Plattformen, die auch von Fachleuten als seriös angesehen werden. Wichtige Indikatoren sind dabei ein verbindliches Gespräch mit einem Arzt so wie das Verzichten auf eine Rezept-Garantie, einen eigenen Shop und aggressive Werbung. Patienten und Apotheker verweisen darauf, dass solche telemedizinischen Angebote die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis schließen. Denn trotz Teillegalisierung gebe es bei manchen Ärzten noch Vorbehalte

Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit, was es bis dato immer mitteilte: Man beobachte „die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufmerksam“. Ärztekammern, die Verstöße gegen die Berufsverordnung ahnden dürfen, können nur tätig werden, wenn die Ärzte auch in Kammern sind und nicht im Ausland sitzen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat sich bereits für ein Verbot telemedizinischer Cannabisverschreibung ausgesprochen. Außerdem gibt es auf Landesebene bereits konkrete Vorstöße: Zuletzt forderte Rheinland-Pfalz’ Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), medizinisches Cannabis wieder zurück ins Betäubungsmittelgesetz zu überführen. Und eine Verschreibung dadurch drastisch zu erschweren.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 haben sich die Importe getrockneter Cannabisblüten zu medizinisch wissenschaftlichen Zwecken auf zuletzt 31 Tonnen im Quartal vervierfacht, wie aus Daten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte hervorgeht. Insgesamt wurden 2024 72 Tonnen Cannabisblüten importiert. In den meisten Fällen aus Kanada. Dazu kommen 2,6 Tonnen, die in Deutschland produziert wurden.

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