Papenburger vor Gericht  Begünstigten Beamte Millionenbetrug im Emsland?

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 24.04.2025 16:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Am Landgericht Osnabrück wurde gegen den Unternehmer aus Papenburg verhandelt. Foto: dpa/Friso Gentsch
Am Landgericht Osnabrück wurde gegen den Unternehmer aus Papenburg verhandelt. Foto: dpa/Friso Gentsch
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Schon früh im Verfahren hatte ein 31-Jähriger aus Papenburg gestanden, unberechtigt Kurzarbeitergeld beantragt zu haben. Es geht nur noch ums Urteil. Dann holt der Richter aus zu einem Rundumschlag.

Papenburg/Osnabrück - Während Corona erhielt ein 31-Jähriger aus Papenburg für mehrere Unternehmen Kurzarbeitergeld, auf das er keinen Anspruch hatte. Für einen Subventionsbetrug in Höhe von gut 1,5 Millionen Euro muss der Mann fünf Jahre in Haft. Kurz vor der Urteilsverkündung hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung noch duelliert, ob der Begriff „Clan“ für das Familien- und Firmengeflecht rund um den Angeklagten angemessen sei.

Für das Gericht sei die Bezeichnung irrelevant, erklärte Norbert Carstensen, Vorsitzender Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Osnabrück. Es gehe allein um die Bewertung von Straftaten. Die nahm er vor – und setzte dann zu einem Rundumschlag an. Gegen mafiöse Strukturen, gegen verantwortungslose Beamte und gegen eine Mentalität, die den Rechtsstaat zu delegitimieren drohe.

Für den Angeklagten spricht die Arbeitsagentur

Üblicherweise enthalten Urteilsbegründungen Aussagen darüber, was das Gericht zugunsten und was es zulasten von Angeklagten gewertet hat. Ein Geständnis, eine günstige Sozialprognose und glaubhafte Reue etwa können sich positiv auf ein Strafmaß auswirken. Viele Vorstrafen und eine augenscheinlich hohe kriminelle Energie können es verschärfen.

Im Fall des 31-Jährigen aus Papenburg listete Carstensen einen eher ungewöhnlichen Umstand auf: „Die Leichtfertigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit haben wir zu Ihren Gunsten gewertet“, erklärte Carstensen. Das war der Auftakt zu einem richterlichen Parforceritt, der zum Schlusskapitel einer komplexen Wirtschaftsstraftat geriet.

Angeklagter hatte die Vorwürfe gestanden

Der 31-Jährige war nach Überzeugung der Kammer faktischer, oft auch formeller Geschäftsführer mehrerer Unternehmen mit Sitz in Papenburg. Während der Corona-Pandemie beantragte er für Mitarbeiter dieser Unternehmen Kurzarbeitergeld, das denen nicht zustand. Im Grunde war das schon zu Prozessbeginn im März nicht strittig. Der Angeklagte hatte zuerst ein weitreichendes, dann ein umfassendes Geständnis abgelegt. Besonders schwer wogen die Vorwürfe gegen eine Schiffbau-Firma, die er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 2020 und 2021 nur noch als „Mantel“ betrieben habe.

Tatsächlich setzte der 31-Jährige zu Beginn der Pandemie zahlreiche Arbeitsverträge mit den Daten einstiger Bewerber und Mitarbeiter auf, datierte die Unterschriften allesamt auf den 1. Februar und den Arbeitsbeginn auf den 1. Mai. Die Verträge enthielten Gehälter, die deutlich über dem Branchenschnitt lagen. Die – jeweils gefälschten – Unterschriften ähnelten sich zudem offenbar.

4500 Euro mehr: Die Agentur nickt und zahlt

Die Bundesagentur für Arbeit bewilligte alle Anträge bedenkenlos und zahlte allein für das Unternehmen 1,2 Millionen Euro. Von dem Geld fehlt bislang jede Spur. In der besonderen Situation damals sei die Order gewesen, großzügig zu bewilligen und später irgendwann nachzuprüfen. Das hatten Zeugen von der Bundesagentur berichtet. Pandemie hin oder her – im Falle des Papenburger Unternehmens hätten die Sachbearbeiter alarmiert sein müssen, erklärte Carstensen. „Es ist objektiv kaum nachvollziehbar, warum das durchging.“ Das gelte auch für jenen Fall, in dem der Angeklagte seine Schwester als Geschäftsführerin eingesetzt hatte.

Die – laut Arbeitsvertrag nur mit einer halben Stelle beschäftigt, zudem vorgeblich in Kurzarbeit – bekam kurzerhand eine Gehaltserhöhung von 2000 Euro auf 6500 Euro. Die Bundesagentur nickte und zahlte. Im März hatte das Gericht die Leiterin einer Taskforce der Bundesagentur vernommen. Ihre Abteilung soll Leistungsbetrug nachspüren. Im Zeugenstand konnte die Juristin wenig Erhellendes sagen. Es sei eben viel los gewesen, damals, während Corona.

Richter: Organisierte Kriminalität mit mafiösen Strukturen

„Wir reden hier teils von Bundesbeamten“, ereiferte sich Carstensen Wochen später und verwies auf das Bundesbeamtengesetz. Das verpflichte Beamte, im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, ihrem Dienstherren den Schaden zu ersetzen. „Ich kann nicht verstehen, warum der Dienstherr hier keine Verfahren einleitet“, sagte Carstensen. Indem er darauf verzichte, handele er womöglich in Untreue. Wurde hier Druck auf verantwortliche Beamte ausgeübt, gebe es gar ein korruptes Element? Die Frage, so Carstensen, könne man sich durchaus stellen.

Immer wieder sei seine Kammer mit ähnlichen Fällen konfrontiert. Gerade in der Corona-Zeit seien die Sozialkassen regelrecht ausgenommen worden. Den Papenburger Fall hatte die Zentralstelle für die Bekämpfung für Clan-Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt. „Für uns ist nicht entscheidend, wie Kriminalität bezeichnet wird“, sagte Carstensen. Auf den Papenburger Fall, auch auf andere Fälle, passe das Etikett „Organisierte Kriminalität mit mafiösen Strukturen“.

Männer mit breitem Kreuz und Übergewicht

Carstensen sprach von einer Gefahr für den Sozialstaat. Auch dem Rechtsstaat drohe ein Legitimationsverlust. Die Täter seien, „das muss man sagen, überwiegend Personen mit Migrationshintergrund, auch in Bezug auf ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung“. Sie forderten den Staat heraus, ganz allgemein und konkret, auch in und um den Gerichtssaal.

„Es ist schon auffällig, wie rund um das Gericht, vor dem Saal und im Saal Männer mit breitem Kreuz und leicht übergewichtig präsent sind – gerade, wenn Belastungszeugen vor Ort waren“, hielt der Richter dem Angeklagten, vielleicht mehr noch den Besuchern im Saal vor. „Es sieht so aus, als sollten Leute eingeschüchtert werden. Das kommt nicht gut an. So geht das nicht bei uns im Staat.“ Das Publikum nimmt es schweigend zur Kenntnis. Nur hier und da knackt ein Finger.

Das Urteil gegen den 31-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Er bleibt vorerst in Untersuchungshaft.

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