Prozess am Landgericht  Freispruch in Emden – Zweifel an Missbrauchsvorwürfen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 08.05.2025 14:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
„Im Zweifel für den Angeklagten“, hieß es vor dem Landgericht Aurich. Foto: Klaus Ortgies
„Im Zweifel für den Angeklagten“, hieß es vor dem Landgericht Aurich. Foto: Klaus Ortgies
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Ein 56-jähriger Emder wurde vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen freigesprochen. Das Gericht sah nach widersprüchlichen Aussagen der Zeugin erhebliche Zweifel an der Täterschaft.

Emden - Ein 56-jähriger Emder ist vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen auf seinem Pferdehof freigesprochen worden. Sie hatte ihm auf eine Facebook-Annonce hin im Stall geholfen. Angeklagt waren elf Fälle, die sich zwischen April und September 2022 bei Abwesenheit seiner Ehefrau zugetragen haben sollen.

Die dritte Große Strafkammer des Auricher Landgerichts hat sich am Donnerstag, 8. Mai 2025, von einer Täterschaft des Angeklagten nicht überzeugt gezeigt. In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Jan-Patrick Klein sogar von „durchgreifenden Zweifeln“. Der Freispruch entspricht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Schreckliches ist passiert, nur mit wem?

Die Prozessbeteiligten sind der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Dietmar Heubrock gefolgt. Der Gutachter hatte ausgeführt, die inzwischen 18-jährige Emderin habe „bestimmte Handlungen zusammengewürfelt“. Sie habe die detailreich geschilderten sexuellen Handlungen mit anderen Personen erlebt und sie auf den Angeklagten übertragen.

„Ich persönlich bin überzeugt, dass der Zeugin in der Vergangenheit Schreckliches passiert ist. Die Frage ist mit wem?“, erklärte die Erste Staatsanwältin Höving in ihrem kurzen Plädoyer. Ein Ex-Freund, der Vater oder der Angeklagte kämen in Betracht. Man könne nicht nachweisen, dass die Taten durch den Angeklagten erfolgt seien. Deshalb müsse nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden werden.

Widersprüchliche Aussagen der Zeugin

Die Kammer ging davon aus, dass es zwischen dem Angeklagten und der 15-Jährigen zu Annäherungen gekommen ist. Die Zeugin habe dazu insgesamt fünf unterschiedliche Aussagen getätigt. Von der Angabe, es sei zu keinen Übergriffen gekommen, bis zur Schilderung einer Vielzahl an Vorwürfen wie bei ihrer Vernehmung vor Gericht oder gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen bei der Begutachtung. „Allenfalls zwei Fälle lassen sich mit Abstrichen mit der Anklage in Einklang bringen“, bilanzierte Klein.

Insbesondere habe die Zeugin von angeblichen Fesselungen an einen Bettpfosten nur auf Vorhalt berichtet. „Sie wären ein derart prägnantes Erlebnis gewesen, dass die Kammer ein Vergessen ausschließt“, argumentierte der Richter.

Chats lassen eine Zuneigung vermuten

Chats zwischen dem Angeklagten und der Zeugin hätten Rückschlüsse zugelassen, dass im April und Mai 2022 eine Zuneigung bestanden habe, so Klein. Sie habe ihm damals unter anderem geschrieben: „Was ist so schwer daran, einfach zu sagen, dass Du mich liebst?“

Der Sachverständige habe Übertragungen und Umdeutungen nicht ausschließen können, verwies Klein auf das psychiatrische Gutachten: „Die Kammer geht davon aus, dass die Zeugin Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen ist, und das auf den Angeklagten überträgt.“

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