Urteil in Wittmund Baseballschläger, Russenmafia und ein zermürbter Bauherr
Nagelneu und schon kaputt: Für ein Ehepaar aus der Samtgemeinde Esens entpuppte sich das Traumhaus als Albtraum. Und es kam noch schlimmer.
Wittmund - Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Wittmund zeigt eindrucksvoll, zu welchen Verzweiflungstaten Baumängel einen Häuslebauer treiben können. Am Dienstag, 6. Mai 2025, fand sich ein 56-jähriger Mann aus der Samtgemeinde Esens vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Erpressung. Der Hintergrund: Streit mit Bauunternehmen. Der Angeklagte: Ein offensichtlich überforderter und zermürbter Bauherr, der vor Gericht mehrfach in Tränen ausbrach.
In der gut dreistündigen Verhandlung zeichnete sich dieses Bild ab: Der Angeklagte und seine Frau hatten sich 2021 den Traum vom neuen Eigenheim erfüllen wollen, ein Grundstück gekauft und Bauunternehmen beauftragt. Anfang Januar 2022 konnten sie einziehen. Nach einem halben Jahr scheinen dann die ersten Mängel aufgetreten zu sein, hauptsächlich Feuchtigkeit und Nässe. Seitdem hat sich nicht ganz viel getan. Wie aus Schilderungen des Angeklagten und Zeugen hervorging, lebt das Ehepaar wegen dieser Probleme auch heute noch nur im Obergeschoss.
Die Anklage
Angeklagt waren zwei Taten, beide im Zusammenhang mit Gesprächen zwischen dem Bauherrn und zwei am Bau beteiligten Handwerkern. Im August 2023 soll der Angeklagte einen Handwerker in dessen Ausstellungsräumen aufgesucht und ihm gedroht haben, er werde dort mit einem Baseballschläger alles kurz und klein schlagen, der Mann selbst werde auch was abkriegen. So erklärte es der Handwerker, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er dort gewesen sei und auch gedroht habe; einen Baseballschläger habe er aber nicht erwähnt.
Ein Jahr später, im August 2024, kam es zu einem Gespräch zwischen dem Bauherrn und einem weiteren der beteiligten Handwerker. Nach Aussage des Handwerkers drohte der Angeklagte ihm und dem Haupt-Bauunternehmer im Verlauf des Gesprächs mit der „Russen-Mafia“, sollten die Mängel an seinem Haus nicht endlich behoben werden. Der Angeklagte habe gesagt, dass er entsprechende Kontakte habe und nur noch einen Code ins Handy eingeben müsse, um deren Aktivitäten auszulösen. Auch die Familien seien dann dran. „Ich war geschockt“, so der Handwerker, der ebenfalls als Zeuge geladen war. Der Angeklagte wies mehrfach und unter Tränen zurück, dass er irgendetwas über eine „Russen-Mafia“ gesagt habe.
Das Urteil
Der Richter und die beiden Schöffen ließen während des Verfahrens mehrfach Mitgefühl durchblicken. „Wir können absolut nachvollziehen, dass Sie die Schnauze voll haben“, erklärte Richter Heimann. Es gehe aber auch nicht, einfach Leute zu bedrohen. Der Vorwurf der räuberischen Erpressung war für das Gericht allerdings schnell vom Tisch.
Und ob die Drohung mit der „Russen-Mafia“ nun gefallen sei oder nicht – im Zweifel für den Angeklagten, befand Richter Benjamin Heimann. Man gehe auch nicht davon aus, dass der Angeklagte tatsächlich solche Kontakte habe. Für einen vollen Freispruch reichte das jedoch nicht. Am Ende wurde der Häuslebauer wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 65 Euro (1950 Euro) verurteilt.
Tipps vom Experten
Ist dieses ungewöhnliche Strafverfahren in Wittmund nur ein Einzelfall oder eskalieren Baustreitigkeiten öfter? Nachfrage beim Bauherren-Schutzbund, einer Verbraucherschutzorganisation speziell für Bauwillige. Geschäftsführer Florian Becker reagiert auf Nachfrage erst mal überrascht: „Meistens sitzt der Bauunternehmer auf der Anklagebank“, sagt er. Dass ein Bauherr dort lande, habe er noch nicht erlebt. Der Schutzbund begleitet nach eigener Auskunft jährliche mehrere Tausend Bauvorhaben bundesweit.
Becker vermittelt auch seine Einschätzungen zum aktuellen Stand des Hausbaus in Deutschland. Zwei Drittel der Bauvorhaben würden mittlerweile nicht in der vereinbarten Zeit fertig, sagt er. Seit der Corona-Pandemie sei das immer schlechter geworden. Erst sei es um Lieferverzögerungen gegangen, dann aber auch um fehlende Mitarbeiter, ganze fehlende Gewerke, und schließlich auch um immer länger dauernde Genehmigungsverfahren. Bei Streitereien zwischen Bauherren und Bauunternehmen gehe es fast immer um Baumängel. Bauherren würden sogar bei der Endabrechnung Geld einbehalten, wegen schon vorhandener oder befürchteter Mängel.
Becker hat außerdem zwei Tipps für künftige Bauherren. Erstens: Vor der Unterschrift unter dem Bauvertrag sollte der einmal einem Anwalt zur Prüfung vorgelegt werden. Und zweitens: Bei der Finanzplanung immer eine kleine Kriegskasse mit einplanen, mehrere Tausend Euro, damit man sich im Streitfall überhaupt erst mal einen Anwalt nehmen kann.