Prozess in Aurich Messerangriff auf Polizisten – 27-Jährige entgeht Haft
Nach einem Messerangriff auf Polizisten an einer Tankstelle in Leer erhält eine 27-Jährige vor dem Landgericht Aurich eine Bewährungsstrafe. Sie saß zuvor sechs Monate in Untersuchungshaft.
Aurich - Nach Abschluss der Verhandlung wurde die 27-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und konnte das Landgericht Aurich ohne Handschellen verlassen. Begleitet wurde sie von ihrem Vater und ihrer Schwester, die den Prozess aufmerksam verfolgt hatten und sie nun erleichtert in die Heimat mitnehmen konnten. Fast sechs Monate hatte die zierliche Frau wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag in Untersuchungshaft in Vechta verbracht. Ihre verbliebenen Habseligkeiten, so wies sie die Justizbeamten an, könnten entsorgt werden – auf keinen Fall wolle sie noch einmal in die Justizvollzugsanstalt zurückkehren, um diese abzuholen.
Am 23. November 2024 hat sie aus ihrem VW Caddy heraus an einer Tankstelle in Leer-Logabirum mit einem zehn Zentimeter langen Springmesser nach einem Polizeibeamten gestochen. Das Messer verfehlte seinen Arm nur knapp, weil er auf die Warnung seiner Kollegin hin zur Seite springen konnte. Mehrere Überwachungskameras haben den Vorfall dokumentiert.
Angeklagte fuhr nach Unfall weiter
Das Schwurgericht verurteilte die während der Verhandlung konstant zitternde junge Frau letztlich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Führen eines verbotenen Springmessers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Geldauflage muss die Gas- und Wasserinstallateurin im Industriebereich 4000 Euro in monatlichen Raten zu je 150 Euro bezahlen.
Das Gericht hat zum Sachverhalt folgende Feststellungen getroffen: Am 22. November kurz vor Mitternacht verursachte die Angeklagte unter Cannabiseinfluss einen Verkehrsunfall auf der A 28 Oldenburg in Fahrtrichtung Leer. Der 54-jährige Geschädigte streifte nach einem durch ihre Fahrweise erzwungenen Ausweichmanöver die Leitplanke. Beide hielten kurz auf dem Standstreifen an, ohne auszusteigen. Dann setzte die Angeklagte ihre Fahrt fort. Der Geschädigte folgte ihr und verständigte die Polizei. An seinem Volvo war auf der rechten Seite ein Sachschaden von 10.000 Euro entstanden.
Angeklagte stach zweimal zu
Die Angeklagte fuhr schließlich auf das Gelände einer Tankstelle und stellte ihren Wagen an einer Zapfsäule ab. „Sie flüchtete in den hinteren Bereich ihres Wagens und nahm ein Messer an sich“, so der Vorsitzende Richter Malte Sanders. Nach einiger Zeit erschien die Polizei. Sie gab sich zu erkennen und trat an das Auto heran. „Es erfolgte keine Reaktion der Angeklagten. Sie muss das wahrgenommen haben“, meinte Sanders.
Im Moment des Zugriffs schlug ein Polizeibeamter – nachdem er sich angekündigt hatte – mit einer Taschenlampe eine der vorderen Scheiben ein. Daraufhin stürmte die Angeklagte durch den Trennvorhang vom hinteren Teil des Fahrzeugs nach vorn. Sie stach zweimal in Richtung der Fahrerkabine, einmal gezielt auf die Person am Fenster. Die Polizisten zogen daraufhin ihre Waffen. Die Angeklagte ließ das Messer fallen und ließ sich ohne Widerstand festnehmen.
Richter sieht zwei Hypothesen
Der Richter sah zwei Hypothesen für das Verhalten der Angeklagten, die nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Wolfgang Trabert nicht psychisch erkrankt und voll schuldfähig war. Die erste entspreche der Sicht der Staatsanwaltschaft, legte er dar: „Sie hat die Feststellung ihrer Identität vermeiden wollen.“ Das stehe in Einklang damit, dass sie in der Situation an der Tankstelle keine Polizei gerufen habe.
Die zweite Hypothese erkläre ihr Verhalten damit, dass die Angeklagte gedacht habe, sie würde verfolgt, und jemand wolle sich gewaltsam Zutritt zu ihrem Auto verschaffen. Der Richter führte an, Zeugen von der Polizei zufolge habe die Angeklagte verblüfft gewirkt, dass sie tatsächlich Polizeibeamten gegenüber gestanden habe.
„Im Zweifel für den Angeklagten“
Mit letzter Sicherheit könne man nicht sagen, welche Variante zutreffe. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ müsse man die für sie günstigere Variante zugrunde legen. „Aufgrund des Verfolgungserlebnisses dachte sie, jemand würde sie angreifen und wolle ihr – umgangssprachlich gesagt – ans Leder“, fasste Sanders zusammen.
Die Freiheitsstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, weil die 27-Jährige nicht vorbestraft ist. Sie lebt in geordneten Verhältnissen. Die Kammer war der Überzeugung, dass sie keine weiteren Straftaten verüben wird. Bis vor ihrem halbjährigen Sabbatical arbeitete die Angeklagte bei einer Erdgasfirma. In der beruflichen Auszeit begab sie sich mit ihrem zum Camper umgebauten VW Caddy auf eine Europareise. Sie befand sich bereits auf dem Rückweg Richtung Heimat, als der Vorfall geschah.
Oberstaatsanwältin fordert härtere Strafe
Oberstaatsanwältin Annette Hüfner sah als Motiv der Angeklagten, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, den drohenden Führerscheinentzug nach dem Verkehrsdelikt unter Cannabiseinfluss. „Ihr war klar, dass ihre Europareise beendet gewesen wäre. Eine schwerwiegende Verletzung des Beamten nahm sie billigend in Kauf“, führte sie in ihrem Plädoyer aus. Einen Tötungsversuch vermochte sie aus dem Tathergang aber nicht mehr herzuleiten: „Die Stichbewegung ging nicht in Richtung Hals oder Gesicht des Geschädigten.“
Dennoch habe es sich um einen äußerst schwerwiegenden, gefährlichen und unvorhersehbaren Angriff gehandelt, betonte Hüfner. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz forderte sie eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldauflage von 5000 Euro.
Angeklagte entschuldigt sich erneut
Verteidiger Michael Schmidt versetzte sich in seinem Schlussvortrag in seine Mandantin: „Alles, was sich draußen abgespielt hat, hat sie in ihrem Auto nur bedingt wahrgenommen. Sie vernahm ein Klopfen und Rütteln an dem Fahrzeug, und ihre Angst wurde nicht weniger.“ Ihr sei es nicht um die Verschleierung ihrer Identität gegangen: „Es gibt Menschen wie sie, die in solchen Situationen den Kopf in den Sand stecken“, bezog er sich auf die Ausführungen des Psychiaters. Erst im Zuge der Bewegung mit dem Messer habe sie erkannt, dass es sich um die Polizei gehandelt habe: „Sie konnte nicht mehr stoppen. Sie wollte niemanden töten oder verletzen“.
Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz sprach er sich für eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage von 4000 Euro aus. Die Angeklagte nutzte das letzte Wort, um sich erneut zu entschuldigen.