Prozess am Landgericht Aurich  Mit Waffen in Wiesmoor auf Beutezug

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 20.05.2025 19:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um zwei bewaffnete Raubüberfälle. Foto: Archiv/Klaus Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich geht es um zwei bewaffnete Raubüberfälle. Foto: Archiv/Klaus Ortgies
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Ein 24-Jähriger steht in Aurich vor Gericht: Er soll in Wiesmoor mit Schlagstock und Schreckschusswaffe zwei Raubüberfälle begangen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe.

Aurich - Ein 24-jähriger Mann steht im Verdacht, im August und September 2024 an zwei bewaffneten Raubüberfällen in Wiesmoor beteiligt gewesen zu sein. Dabei soll er einen Schlagstock und eine Schreckschusswaffe eingesetzt haben, um die Opfer einzuschüchtern. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft. Mit ihm angeklagt sind außerdem ein 18-jähriger Wiesmoorer und ein 25-jähriger Mann aus Großefehn.

Bei der Fortsetzung des Prozesses am Dienstag, 20. Mai 2025, vor der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts hielt die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag. Sie forderte für den 24-jährigen Hauptangeklagten eine hohe Gesamtfreiheitsstrafe. Wegen gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes in einem minderschweren Fall, Sachbeschädigung und schwerer räuberischer Erpressung beantragte Staatsanwalt Stefan Gleissner eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Die Mitangeklagten sollen nach seinem Willen mit Bewährungsstrafen davonkommen.

Angreifer wollten Marihuana

Der Prozesstag begann mit erheblicher Verspätung, da der 25-jährige Mitangeklagte zunächst stationär im Krankenhaus war. Nachdem ein Arzt seine Verhandlungsfähigkeit bestätigt hatte, erschien er schließlich mit zwei Stunden Verspätung im Gerichtssaal.

Nach Feststellungen des Staatsanwalts traf der 20-jährige Geschädigte am 28. August 2024 im Wiesmoorer Automatenkiosk auf den 24-Jährigen und den 18-Jährigen sowie einen Zeugen. Sie wollten von ihm Marihuana erwerben. Das lehnte er ab. Die Angeklagten kamen überein, sich den Rucksack zu verschaffen. Der 24-Jährige holte einen Schlagstock hervor und gab dem Mitangeklagten Pfefferspray. Der Geschädigte floh per Rad, wobei der 18-Jährige ihm leicht in die Reifen sprang. Er fuhr zum Haus eines Freundes. Die Täter folgten ihm auf das Grundstück. Nach einem aggressiven Wortwechsel zerstörte der 24-Jährige mit dem Schlagstock eine Fensterscheibe.

Angeklagter hat mehrere Vorstrafen

Zugunsten des Angeklagten wertete Gleissner dessen Geständnis, seine alkohol- und drogenbedingte Enthemmung, die Ausführung einer Spontantat sowie den Umstand, dass es beim Versuch ohne Beute geblieben ist. Zu seinen Lasten führte er dessen Vorstrafen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung und Betruges an. Zudem soll er den Geschädigten im Nachgang der Tat bedroht haben.

Gegen den 18-jährigen Mitangeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender, sah der Staatsanwalt eine zu verhängende Jugendstrafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung sowie eine Geldauflage über 800 Euro als angemessen an.

24-Jähriger soll treibende Kraft gewesen sein

Was die zweite Tat betrifft, die etwa einen Monat später stattfand, schilderte Gleissner folgenden Ablauf: Der 24-Jährige lauerte gemeinsam mit drei weiteren Personen einem Bekannten am Abend an dessen Wohnadresse in Wiesmoor auf. Hintergrund waren Schulden, die der 23-jährige Geschädigte beim 25-jährigen Mitangeklagten hatte. Die Täter warteten im Auto des 25-Jährigen auf ihr Opfer. Als der Geschädigte gegen 22 Uhr eintraf, stieg der 24-jährige Angeklagte aus und bedrohte ihn mit einer Schreckschusswaffe. Er forderte den Mann auf, „alles“ herauszugeben. Die Beute bestand aus einem Portemonnaie ohne nennenswerte Bargeldbeträge und zwei Blistern Oxycodon, einem starken Schmerzmittel.

„Der 24-Jährige hat die Benutzung der Waffe bestritten“, führte der Staatsanwalt aus. Dennoch sah er in ihm die treibende Kraft vor Ort. Bezüglich des 25-Jährigen sei hingegen ein minderschwerer Fall anzunehmen – „er hat eine eher passive Stellung eingenommen“. Gleissner beantragte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung sowie eine Geldauflage von 2400 Euro. Die Bewährungszeit soll drei Jahre betragen.

Die Verteidiger plädieren bei der Fortsetzung der Verhandlung am Mittwoch, 12. Mai 2025, um 9 Uhr in Saal 003. Dann sollen auch die Urteile fallen.

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