Alkohol am Steuer  28-Jährige nach Unfall in Rhauderfehn verurteilt

Horst Kruse
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Von Horst Kruse
| 29.05.2025 08:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nach dem Unfall im Dezember 2023 stand Auto mehrere Tage in einem Vorgarten. Es konnte aufgrund der Witterung nicht geborgen werden. Foto: Clarissa Scherzer
Nach dem Unfall im Dezember 2023 stand Auto mehrere Tage in einem Vorgarten. Es konnte aufgrund der Witterung nicht geborgen werden. Foto: Clarissa Scherzer
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Nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss wurde eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie muss für die Rückgabe ihres Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen.

Leer/Rhauderfehn - „Es tut mir leid und ich werde daraus lernen.“ Mit diesen Worten zeigte sich eine 28-jährige Frau aus Rhauderfehn am Montag, 26. Mai 2025, vor dem Amtsgericht in Leer reumütig. Sie musste sich in einem Strafverfahren verantworten, weil sie Ende 2023 unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht hatte. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte gegen sie Anklage erhoben. Nun wurde sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihren Führerschein hatte sie bereits 2024 abgeben müssen. Nach dem Urteil kann sie ihn erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und frühestens nach einer Sperrfrist von drei Monaten zurückerhalten – das ist gesetzlich die vorgesehene Mindestfrist.

Unfall am 27. Dezember 2023

Der Unfall ereignete sich am späten Abend des 27. Dezember 2023 auf der B438 in der Gemeinde Rhauderfehn. Die damals 26-jährige Frau verlor auf dem Weg in Richtung Collinghorst, kurz hinter der Linkskurve in Marienheil, die Kontrolle über ihren VW Polo. Sie kam nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Graben, durchbrach einen Zaun und prallte gegen einen Baum. Die Fahrerin erlitt glücklicherweise nur leichte Prellungen. Am Auto entstand erheblicher Frontschaden. Der Wagen konnte wegen stärkerer Regenfälle zunächst nicht geborgen werden und stand mehrere Tage im Vorgarten eines Anwohners.

Zeugen informierten die Polizei

Die Polizei wurde gegen 23.30 Uhr von Zeugen informiert. Eine Autofahrerin und ihre Beifahrerin waren in Fahrtrichtung Marienheil unterwegs, als sie sahen, wie der entgegenkommende Wagen von der Fahrbahn abkam. Sie wendeten und fuhren zur Unfallstelle zurück. Während die Autofahrerin die Polizei verständigte, lief ihre Beifahrerin zum Unfallfahrzeug, um nach der Fahrerin zu sehen. Die Autofahrerin schilderte den Vorfall am Montag als Zeugin vor Gericht.

Im Krankenhaus wurden zwei Blutproben entnommen, die einen Mittelwert von 1,26 Promille ergaben. Sie erklärte vor Gericht, sie habe an dem Abend etwas zu essen holen wollen und sich nicht fahruntüchtig gefühlt. Sie haben zu dieser Zeit regelmäßig Alkohol konsumiert, da sie sich in einer toxischen und gewalttätigen Beziehung befand. Der Alkohol habe ihr geholfen, mit der schwierigen Situation umzugehen. Inzwischen trinke sie längst nicht mehr so viel. Außerdem leide sie unter einer Borderline-Störung. Mit dieser Erkrankung sei sie auch regelmäßig in Behandlung.

Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr

Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Er sprach von einer Tat unter „Vorsatz“. Dem widersprach der Rechtsanwalt der Angeklagten. Seine Mandantin habe ihre Fahruntüchtigkeit aufgrund der Alkoholgewöhnung nicht erkannt. Die Verteidigung betonte, dass kein Vorsatz vorliege, sondern Fahrlässigkeit. Die genaue Unfallursache blieb ungeklärt; ob ein Fahrfehler oder ein technischer Defekt vorlagen, wurde nicht untersucht.

Auch das Gericht sah keinen Vorsatz bei der Tat. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Die Fahrerlaubnis war ihr bereits zuvor entzogen worden (§ 69 StGB).

Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg

Im Verlauf der Verhandlung wurde zudem bekannt, dass die Angeklagte erst im Mai 2025 vom Amtsgericht Cloppenburg zu einer weiteren Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 60 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Auch bei dieser Fahrt, die 2024 im Landkreis Cloppenburg stattfand, spielte die belastende Beziehung eine Rolle.

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