Kiel Sollen AfD-Lehrer noch unterrichten dürfen? Wie die Partei auf die Bedenken reagiert
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem sorgt für Debatten über die Eignung von AfD-Mitgliedern im Schuldienst. Die Landesverbände im Norden reagieren darauf gereizt.
In Norddeutschland sorgen Lehrer mit AfD-Parteibuch für reichlich Diskussionen an den Schulen. Nach Recherchen unserer Redaktion herrscht Verunsicherung darüber, was die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz für den Schulalltag bedeutet. Können Lehrer, die Mitglied in der AfD sind, demokratische Werte vermitteln, obwohl die Partei als verfassungsfeindlich gilt?
Die AfD-Landesverbände in Schleswig-Holstein und Niedersachen reagieren gereizt auf die Bedenken. Sie diskreditieren die Entscheidung des Verfassungsschutzes, sehen sich in der Debatte als Opfer politischer Verfolgung. Ein Muster, das die Partei immer wieder nutzt, um Kritik abzuwerten. Die AfD wehrt sich auch juristisch gegen die Neubewertung, der Inlandgeheimdienst behandelt sie vorerst wieder als „Verdachtsfall“.
„Die AfD bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und tritt aktiv für deren Wahrung ein“, erklärt Harm Rykena, bildungspolitischer Sprecher im niedersächsischen Landtag. Ein Verstoß dagegen sei auch ein Verstoß gegen die Grundsätze der Partei. „Insofern ist davon auszugehen, dass AfD-Lehrer zu 100 Prozent demokratische Werte vertreten.“ Die Zahl der Lehrer mit AfD-Parteibuch liege in Niedersachsen in einem zweistelligen Bereich. Dem Kultusministerium zufolge sind in dem Bundesland rund 68.500 Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen beschäftigt.
Auch der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Volker Schnurrbusch, betont: „Unsere Partei steht fest zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Für Schnurrbusch ist das Gutachten des Verfassungsschutzes der einzige Grund, warum es Vorbehalte gegen AfD-Lehrkräfte gebe. Die Frage, ob Lehrkräfte ihre persönliche Meinung von ihrem Unterricht trennen können, stelle sich grundsätzlich für alle Lehrkräfte – unabhängig von der Parteizugehörigkeit.
Der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zufolge sollen Lehrkräfte Schülern demokratische Werte wie Menschenrechte und Toleranz vermitteln. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt werden. „Die AfD ist eine Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen. Das dürfen und sollen Lehrerinnen und Lehrer auch im Klassenraum so sagen“, sagt GEW-Vorsitzende Maike Finnern.
Sollte die Einstufung der AfD als rechtsextrem gerichtlich bestätigt werden, hält es Fabian Wittreck allerdings für „sehr realistisch und geboten“, dass angehende Beamte mit einem AfD-Parteibuch auf Verfassungstreue überprüft werden – unabhängig davon, ob ein Verdacht vorliegt. „Pauschale Konsequenzen kann es rechtlich nicht geben,“ sagt der Leiter des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Münster. „Aber wenn die Überprüfung ergibt, dass sich eine Person etwa bei einer Veranstaltung so geäußert hat, dass dies nicht mehr mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist, kann das dienstrechtliche Folgen haben. Bis hin zum Ausschluss vom Referendariat.“
Deutlich schwieriger sieht es dagegen bei bereits verbeamteten Lehrkräften aus. Für sie gelten Wittreck zufolge strengere Maßstäbe. „Ein Disziplinarverfahren gegen verbeamtete Lehrkräfte kann eingeleitet werden, wenn sie sich rassistisch oder verfassungsfeindlich äußern – insbesondere dann, wenn das im Klassenzimmer geschieht“, sagt der Wissenschaftler. „Ob das auch zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt, hängt immer vom Einzelfall ab.“