Stadt schlägt Alarm  Alkohol-Testkäufe in Emden – viele Verstöße

| 29.05.2025 09:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Hochprozentiges darf nicht an Jugendliche verkauft werden. Das hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Foto: Stein/dpa
Hochprozentiges darf nicht an Jugendliche verkauft werden. Das hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Foto: Stein/dpa
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Die Stadt Emden hat zwei Minderjährige losgeschickt, um Alkohol zu kaufen. Das Ergebnis der Testkäufe ist verheerend.

Emden - Minderjährige kommen in vielen Emder Geschäften problemlos an Alkohol. Zwei Jugendliche haben bei Alkohol-Testkäufen in Emden an jeder zweiten Verkaufsstelle Alkohol erhalten. Wie die Stadt Emden mitteilt, setzten die Fachdienste Jugendförderung sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Dienstag, 27. Mai 2025, Testkäufer im Alter von 15 und 17 Jahren ein.

Die Jugendlichen suchten 13 Verkaufsstellen auf, darunter Kioske, Tankstellen sowie Einzelhandelsbetriebe wie Discounter und Supermärkte. „In sechs Fällen kam es zum rechtswidrigen Verkauf von alkoholischen Getränken oder Tabakwaren an die Minderjährigen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Damit liegt die Quote der Verstöße in etwa so hoch wie bei der letzten vergleichbaren Kontrolle. Zuletzt hatte es in vier von neun Fällen Beanstandungen gegeben.

Vor allem Discounter und Supermärkte fielen auf

Besonders auffällig sei gewesen, dass die Verstöße überwiegend im Einzelhandel, insbesondere bei Discountern und Supermärkten, festgestellt wurden – „obwohl diese in der Regel über moderne Kassensysteme verfügen, die das Verkaufspersonal beim Scannen altersbeschränkter Artikel gezielt warnen“, so die Stadt. Gegen die verantwortlichen Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die jeweiligen Betriebsinhaber seien Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.

Auch für den weiteren Jahresverlauf seien Testkäufe geplant, teilt die Stadt mit. Dabei sollen unter anderem auch Gaststätten überprüft werden, „um den Jugendschutz in Emden weiterhin konsequent durchzusetzen“.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren nur Bier, Wein und Sekt verkauft werden, nichts Hochprozentiges wie Schnaps, Likör, Grappa oder Wodka. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf gar kein Alkohol abgegeben werden. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sind für alle Minderjährigen tabu.

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