Stadtjubiläum Aurich  Wann der Bürgermeister feiern will

Karin Böhmer
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Von Karin Böhmer
| 30.05.2025 14:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Umgebung des Auricher Lambertiturms gehört zu den ältesten Bereichen der Stadt. Foto: Matthias Hippen
Die Umgebung des Auricher Lambertiturms gehört zu den ältesten Bereichen der Stadt. Foto: Matthias Hippen
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Ein Bürger hat die Frage aufgeworfen, ob Aurich 2026 den 750. Jahrestag der Nennung im Brokmerbrief feiern will. Der Verwaltung ist das Datum zu unsicher. Welches Jubiläum sie feiern will.

Aurich - Nun steht es fest: Die Stadt Aurich sieht keinen Grund, im kommenden Jahr ein Stadtjubiläum zu feiern. Der Grund: Sie wolle sich auf offiziell gesicherte Daten verlassen.

Wie die Verwaltung auf Nachfrage mitteilte, ist das Ereignis, auf das sie sich bei den offiziellen Stadtjubiläen berufen will, die Verleihung der Stadtrechte. Und die hat nach derzeitigem historischen Kenntnisstand 1491 stattgefunden. Eine Urkunde liegt allerdings nicht mehr vor. Es war ein bewegtes Jahr in der ostfriesischen Geschichte: Graf Enno I. verunglückte tragisch im Burggraben von Friedeburg. Sein Bruder, der spätere Graf Edzard I., war gerade außer Landes. Seine Mutter Theda übte übergangsweise die Herrschaft aus.

Bürgermeister Horst Feddermann geht auch ohne Urkunde davon aus, dass Aurich im Jahr 2041 den 550. Jahrestag der Stadtrechtsverleihung feiern sollte. Es passe daher nicht, im nächsten Jahr dann auch noch den 750. Jahrestag der ersten schriftlichen Erwähnung zu feiern, sagte er.

Stadt stellte Nachforschungen an

Die Stadtverwaltung hatte nach einer Anfrage eines Bürger in der Ratssitzung im März Nachforschungen bezüglich der ihr bekannten Daten angestellt. Zur

Überprüfung beziehungsweise Ergänzung seien dann das Niedersächsische Landesarchiv in Aurich, die Ostfriesische Landschaft sowie das

Historische Museum Aurich um weitere Auskünfte gebeten worden.

„Die Behauptung, Aurich sei bereits im Jahr 1276 ,urkundlich‘ erwähnt worden, lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht belegen. Zumal es sich beim Brokmerbrief nicht um eine Urkunde im engeren Sinne handelt, sondern um eine friesische Rechtsquelle“, so Stadtsprecher Cord Cordes. Aus diesen Gründen spreche vieles dafür, kein offizielles 750-jähriges Jubiläum der

erstmaligen Erwähnung der Stadt Aurich zu feiern. „Stattdessen sollte das Augenmerk auf nachweislich belegte Jubiläen gelegt werden, die historisch fundiert sind.“

Feddermann: Es gibt mehrere Bezugspunkte

Insgesamt sei es schwierig, ein festes Datum für die Stadtgründung zu greifen, sagte Feddermann. Bei Städten gebe es meist mehrere Daten, die als Grundlage infrage kommen könnten. Archäologische Zeugnisse belegten beispielsweise für Aurich eine noch frühere Besiedlung. Zudem gebe es die erste Nennung im Brokmerbrief, dessen erste überlieferte Fassung nach derzeitiger Erkenntnis zwischen 1276 und 1300 verfasst wurde. Auch die Selbstbezeichnung der tom Brok als „dominus terre Brocmannie et Averice“ oder der Bau der Burg im späten 14. Jahrhundert seien mögliche Bezugspunkte. Sinnvoll sei es aus seiner Sicht aber, die Stadtrechtsverleihung zum offiziellen Stadtgeburtstag zu machen, so Feddermann.

Er verwies auf die Stadt Esens, die von einer Stadtrechtsverleihung im Jahr 1527 ausgegangen war und 1977 schon entsprechende Jubiläen gefeiert beziehungsweise für 2027 geplant habe. Die historische Forschung hat die Stadtrechtsverleihung jüngst aber auf 1538 datiert. Für Aurich wolle er dies gerne vermeiden.

Feier im Jahr 1989 bezog sich auf andere Urkunde

Doch auch Aurich hat schon einmal ein Jubiläum gefeiert, das nicht zur jetzigen Geschichtsauffassung passt, wie Cordes schreibt. 1989 wurde der 450. Stadtgeburtstag groß begangen. Damals war der historische Bezug die „Bürgermeisterverfassung“ von 1539 der Grafen Enno II. und Johann. „Im Prinzip“, so hieß es dazu im Jahr 2014 in einem Beitrag des Landesarchivs in Aurich, war die Bürgermeisterverfassung „eine – auf Niederdeutsch verfasste – Dienstanweisung für die beiden Bürgermeister. Diese durften nun mit herrschaftlicher Erlaubnis siegeln, Recht sprechen, Bürger aufnehmen, Märkte beaufsichtigen und an den Sonntagen dafür Sorge tragen, dass ,dat hillige Sacrament‘ nicht durch die Abhaltung von profanen ,Beer-Gelagen‘ gestört werde. 1514 war Aurich in der Sächsischen Fehde in Schutt und Asche gelegt worden. Sie sei dann aber planmäßig wiederaufgebaut, erweitert und mit einer Befestigung versehen worden.

KV-Vorsitzender fast ein bisschen enttäuscht

„Heute blicken wir mit Vorfreude auf das Jahr 2041, wenn wir das 550. Jubiläum der Verleihung der Stadtrechte gebührend feiern werden“, schreibt Cordes. „Die Stadt Aurich dankt dem Bürger für seinen Hinweis, wodurch geschichtliche Daten dem aktuellen Forschungsstand angepasst werden konnten.“ Die Homepage der Stadt, auf der selbst noch das Jahr 1276 eine prominente Rolle spielt, solle in Kürze angepasst werden.

Gefragt, warum er nicht gleich in der Mai-Ratssitzung auf ein Jubiläumsfest in einigen Jahren verwiesen habe, sagte Feddermann, er sei von der Frage in dem Moment überrumpelt worden. Er habe kein falsches Datum nennen wollen.

Udo Hippen vom Kaufmännischen Verein (KV) hatte der Stadt bereits die Unterstützung der Kaufleute für eine Feier im kommenden Jahr angeboten – ein Fest kombiniert mit dem Weinfest des KV. Dass die Stadt nun nicht feiern will, enttäuscht in fast. „Ich hätte total Lust, auch dieses Jubiläum noch zusätzlich zu feiern.“

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