Polizei ermittelt in Rhauderfehn 2500 Euro Belohnung für Hinweis auf Tierquäler

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 05.06.2025 15:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Kater Garfield aus Rhaudermoor war ein freundliches, zurückhaltendes Tier, das für Familie Franck wie ein Familienmitglied war. Unbekannte hatten den Kater gefangen, gefesselt und mit einem Backstein beschwert in der Wieke ertränkt. Nun fahndet die Polizei nach dem Tierquäler. Foto: privat
Kater Garfield aus Rhaudermoor war ein freundliches, zurückhaltendes Tier, das für Familie Franck wie ein Familienmitglied war. Unbekannte hatten den Kater gefangen, gefesselt und mit einem Backstein beschwert in der Wieke ertränkt. Nun fahndet die Polizei nach dem Tierquäler. Foto: privat
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Kater Garfield von Familie Franck aus Rhaudermoor wurde von Unbekannten in der Wieke ertränkt. Die Polizei fahndet nach dem Täter. Wer den entscheidenden Tipp gibt, dem winkt eine hohe Belohnung.

Rhauderfehn - Die Anteilnahme im Fall des getöteten Katers Garfield aus Rhaudermoor, den Unbekannte in der Wieke ertränkten, ist groß. „Es ist so schlimm und traurig. Hoffentlich finden die den jenigen der das gemacht hat, bevor er wieder zuschlägt“ kommentiert etwa eine Frau den Beitrag auf dem Facebook-Auftritt unserer Zeitung. „Ich hoffe sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und ne gewaltige Strafe bekommen. Sowas Grausames“, schreibt eine andere. Weitere Nutzer kommentieren den Zeitungsbericht schlicht mit: „Es fehlen einem die Worte“.

Jemand hat Garfield in Rhaudermoor gefangen, gefesselt und, mit einem Backstein beschwert, in der Wieke ertränkt. Foto: privat
Jemand hat Garfield in Rhaudermoor gefangen, gefesselt und, mit einem Backstein beschwert, in der Wieke ertränkt. Foto: privat

Die Polizei ermittelt. Harald Franck, zu dessen Familie der Kater gehört hatte, hat Strafanzeige gestellt. Das Delikt wird als Tierquälerei geahndet.

Hinweise an die Polizei

In der aktuellen Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer / Emden von Donnerstag, 5. Juni 2025, wird der Sachverhalt so dargestellt: „Im Tatzeitraum vom 04.05.2025 bis zum 01.06.2025 wurde die Katze eines 58-jährigen Geschädigten durch unbekannte Täterschaft im Langholter Tief ertränkt. Das rot-braune Tier wurde mit einem Lederband umwickelt und an einen Ziegelstein gebunden. Danach wurde es ins Wasser geworfen. Zeugen, die Hinweise zu Tat und/ oder Täter geben können, werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.“

Wie die Sprecherin der Inspektion Leer/Emden, Oberkommissarin Ina Reuwsaat, auf Nachfrage mitteilt, seien bisher allerdings bei der Leeraner Polizei bislang keine Reaktionen aus der Bevölkerung zu dem Fall eingegangen. Reuwsaat hatte am Donnerstagvormittag einen Zeugenaufruf auf dem Facebook-Auftritt der Inspektion geteilt. Auch dazu habe es bisher weder Kommentare, noch Anrufe gegeben, sagte sie.

Belohnung von 2500 Euro ausgesetzt

Bei der Polizeistation in Rhauderfehn hat sich laut Oberkommissar Lars Lütje bislang eine Person gemeldet. Diese habe ähnliche Erfahrungen mit seiner Katze gemacht wie Familie Franck und wollte deshalb mit ihr Kontakt aufnehmen, teilte Lütje mit.

In diesem Haus am Hermann-Löns-Ring in Rhaudermoor war der 13-jährige Kater zu Hause. Foto: Astrid Fertig
In diesem Haus am Hermann-Löns-Ring in Rhaudermoor war der 13-jährige Kater zu Hause. Foto: Astrid Fertig

Auf Zeugen oder Menschen, die etwas zur Aufklärung der Tat beitragen, wartet eine Belohnung. Die Tierrechtsorganisation Peta Deutschland hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat 1000 Euro Belohnung ausgelobt für Hinweisgeber, die zur rechtskräftigen Verurteilung der Person oder der Personen führen, die für den gewaltsamen Tod der Katze in Rhauderfehn verantwortlich sind. Der Verein Tierschutz im Landkreis Leer, aus dessen Tierheim in Jübberde Familie Franck den Kater bekam, hat gemeinsam mit der Familie ebenfalls eine Belohnung ausgesetzt in Höhe von 1500 Euro für Hinweise an die Polizei, die zur Aufklärung des Sachverhalts führen.

Tierschutzverein bittet um Mithilfe zur Aufklärung

„Wir sind fassungslos, traurig, entsetzt und erschüttert. Wir fühlen mit Garfields Familie“ schreibt der Tierschutzverein auf seinem Facebook-Auftritt. „Es gibt keinen Grund, keine Rechtfertigung, warum es einem Menschen erlaubt sein sollte, Kater Garfield auf diese Art und Weise zu behandeln und zu töten.“

Der Tierschutzverein bittet die Anwohner von Rhauderfehn und alle, die in den vergangenen vier Wochen in der Gegend waren, um Mithilfe: „Wenn euch etwas aufgefallen ist, wenn ihr Gerüchte gehört habt, wenn euch ein Video verdächtig echt vorkommt, wendet euch an die Polizei“, schreibt er im Internet und setzt hinzu: „Wir wünschen der Familie von Garfield für die kommende Zeit viel Kraft.“

Tierschutz fühlt sich besonders verpflichtet

Der Verein ist aktiv mit dem Fall befasst. Auf Nachfrage dieser Zeitung führt der Vorstand aus: „Wir nutzen unser Netzwerk aus Mitgliedern, befreundeten Vereinen und Sozialen Medien um über den Fall zu Informieren und mögliche Zeugen zu erreichen.“

Mit diesem Aufruf hatte Familie Franck aus Rhaudermoor nach ihrem Kater Garfield gesucht, nachdem das Tier am 4. Mai nicht nach Hause zurückgekehrt war. Foto: Astrid Fertig
Mit diesem Aufruf hatte Familie Franck aus Rhaudermoor nach ihrem Kater Garfield gesucht, nachdem das Tier am 4. Mai nicht nach Hause zurückgekehrt war. Foto: Astrid Fertig

Das Aussetzen einer Belohnung sei in dem vorliegenden Fall ein geeignetes Mittel die Strafverfolgungsbehörden bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu unterstützen, erläutern die Vorsitzenden des Tierschutzvereins. „Dabei fühlen wir uns natürlich gegenüber Tieren, die sich mal in unserem Vermittlungstierbestand befunden haben besonders verpflichtet“, führt der Vorstand weiter aus. „Wenn man Tiere umsorgt, gepflegt und in ein neues Zuhause vermittelt hat, baut man eine persönliche Bindung zu dem Tier auf. Daher sind wir fassungslos, traurig entsetzt und erschüttert. Wir fühlen mit Garfields Familie.“

Wie der Hinweisgeber das Geld bekommt

2500 Euro Belohnung sind eine Menge Geld für die Aufklärung des Falles von Tierquälerei in Rhauderfehn.

Wir haben bei der Polizei nachgefragt, wie denn dieses Geld im Falle eines Ermittlungserfolgs überhaupt an die Hinweisgeber gelangt. Das erläutert Oberkommissar Eduard Dingis, der ebenfalls für die Pressestelle der Inspektion Leer / Emden tätig ist.

Dingis unterscheidet dabei zwischen Belohnungen, die von den Verfolgungsbehörden Polizei und Staatsanwaltschaft aussetzt werden, um Straftaten aufzuklären, und Geld, das von privater Seite ausgelobt wird, um Straftäter zu fassen. Dabei geht es jedes Mal um den Datenschutz. Behörden, so Dingis, hätten ein rechtliches Interesse, die Daten eines Hinweisgebers zu erfahren. Das bedeute, die Polizei sei zu deren Weitergabe verpflichtet.

Und wenn mehrere Leute den gleichen Hinweis geben?

Anders verhalte es sich bei privaten Geldgebern, seien das natürliche Personen oder ein Verein. Diese hätten zwar ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer der Polizei den entscheidenden Tipp gab. Bevor die Polizei jedoch dessen Kontaktdaten herausgebe, müsse sie den Hinweisgeber fragen, ob der das gestattet. „Das kann er erlauben oder verweigern. Es ist aufgrund des Datenschutzes immer seine eigene Entscheidung“, erläutert der Oberkommissar.

Und was passiert, wenn mehrere Leute auf denselben Verdächtigen hinweisen, und der schließlich als Täter identifiziert wird? Teilen sich dann alle Tippgeber die ausgesetzte Belohnung? So sei es nicht, erklärt der Polizeisprecher.

Bei Belohnung gilt das Windhundprinzip

In einem Ermittlungsverfahren werden Zeugen angehört, die eine förmliche Aussage bei der Polizei machen. Die Polizei gehe den darin vorgebrachten Hinweisen nach. Wenn sie dadurch den Täter fasst, bekommt derjenige die Belohnung, der in seiner Zeugenaussage zuerst auf diesen hingewiesen hat. Das gelte auch, wenn später noch weitere Zeugen auf den Tatverdächtigen hinweisen.

Generell gilt also das Windhundprinzip, schildert Oberkommissar Dingis. Allerdings liege es auch im Ermessen derer, die die Belohnung ausgelobt haben, zu welchen Bedingungen sie das Geld wem zukommen lassen.

„Wir sind definitiv froh, wenn sich jemand bei uns meldet, der verdächtige Beobachtungen gemacht hat“, betont der Polizeisprecher. Das Aussetzen einer Belohnung erhöhe nach den Erfahrungen der Polizei die Bereitschaft möglicher Zeugen, sich zu melden.

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