Hager nennt Gegenspieler „Hurensohn“  Nach Beleidigung auf Fußballplatz drohte Knast

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 06.06.2025 16:03 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf dem Fußballplatz geht es manchmal hoch her. Foto: Uli Deck/dpa
Auf dem Fußballplatz geht es manchmal hoch her. Foto: Uli Deck/dpa
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Wüste Beschimpfungen nach einem Foul auf dem Fußballplatz in Großheide haben einem 43-Jährigen aus Hage beinahe einen Gefängnisaufenthalt eingebrockt. Sein Anwalt haute ihn vor Gericht raus.

Aurich/Großheide - Schwere Beleidigungen nach einem groben Foul auf dem Fußballplatz haben einen 43-Jährigen aus Hage beinahe hinter Gitter gebracht. Einen Gegner, der ihm bei einem Spiel auf der Großheider Sportanlage gegen das verletzte Knie getreten hatte, soll er mit „Hurensohn“ und „Fick dich“ beschimpft haben. Das Amtsgericht Norden verurteilte den Angeklagten aufgrund zweier offener Bewährungen im Februar 2025 zu einem Monat Haft ohne Bewährung. Für den vorbestraften Hager hätte das einen zweifachen Bewährungswiderruf zur Folge gehabt, sodass er für insgesamt acht Monate hinter Gitter gemusst hätte. Er legte Berufung ein.

Über die Berufung wurde am Freitag, 6. Juni 2025, vor dem Landgericht Aurich verhandelt. Strafverteidiger Matthias B. Koch sprach mit Engelszungen auf die 4. Kleine Strafkammer ein. Sie rang sich letztlich vor allem aufgrund des positiven Berichts der Bewährungshilfe zu einer dritten Bewährungsstrafe durch, sodass der Mann trotz 15 Einträgen im Zentralregister auf freiem Fuß bleibt. Die einmonatige Freiheitsstrafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss er eine Geldauflage von 750 Euro in monatlichen Raten zu je 50 Euro an das Deutsche Rote Kreuz zahlen.

„Ein Wort hat das andere gegeben“

Am 18. August 2024 kam es laut Anklage zwischen 16 und 17.30 Uhr auf dem Spielfeld in Großheide zu den Beleidigungen. Der Rechtsanwalt schoss eine Gefechtssalve aus Gründen ab, die seiner Meinung nach für eine Bewährungsstrafe sprachen. „Das Spiel, um das es geht, war ein sogenanntes Derby. Das ist, wie wenn Werder Bremen kommt, da stehen Wasserwerfer am Spielfeldrand“, verdeutlichte er, wie erbittert gekämpft worden sei. Sein Mandant und der Betroffene seien ehemalige Mannschaftskameraden gewesen, die hier gegeneinander gespielt hätten. „Ein Wort hat das andere gegeben“, führte Koch zu dem hitzigen Wortgefecht auf dem Spielfeld aus.

Inzwischen sei zwischen den damaligen Kontrahenten alles wieder gut, sagte er – „sie haben sich vor dem Norder Amtsgericht die Hand gegeben“. Er habe dafür einen Zeugen, der bei Bedarf geladen werden könne. Außerdem habe der Geschädigte keine Rechtsverfolgungsinteressen mehr. Der Anwalt verlas dessen Handynachricht, die er dem Angeklagten 45 Minuten vor dem Berufungstermin geschickt hatte. Zusätzlich führte er an, sein Mandant habe einen festen Arbeitsplatz und zahle Unterhalt.

„Hier muss die Kirche im Dorf bleiben“

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stemmte sich zunächst gegen eine Bewährungsstrafe. Anwesende Kinder hätten die Beleidigungen gehört, argumentierte er. Außerdem stehe der Angeklagte zweifach unter laufender Bewährung.

„Hier muss die Kirche im Dorf bleiben. Es waren Kollegen, die zusammen gekämpft haben. Der Geschädigte schreibt doch hinsichtlich einer Bestrafung ,Ich will das nicht′“, legte Koch mit Vehemenz nach. Nach Aktenlage seien damals wechselseitige Beleidigungen gefallen. „Ich finde das Urteil sehr einseitig“, unterstrich der Anwalt.

„Er hat mir mein kaputtes Knie übelst weggehauen“

Richter Jan Dreyer verlas den Bericht der Bewährungshilfe. Darin stand, der Angeklagte zeige sich einsichtig und bereue seine Taten. Strafrechtlich wolle er nicht mehr in Erscheinung treten. Sein impulsives Verhalten habe er reflektiert. Er gehe arbeiten und halte regelmäßigen Kontakt zu der Einrichtung.

„Er hat mir mein kaputtes Knie so übelst weggehauen“, äußerte der Angeklagte gegenüber der Kammer zur damaligen Situation auf dem Rasen. Das habe sich „zu einem emotionalen Ding hochgeschaukelt“. „Wir spielen sonst zusammen und verstehen uns gut“, meinte er. Beim Derby sei man plötzlich Gegenspieler. In Zukunft werde er sich in solchen Situationen nicht mehr provozieren lassen, sondern sich umdrehen und weggehen.

„Er hat sein Leben in den Griff bekommen“

Koch forderte in seinem Schlussvortrag für eine Beleidigung „unter Fußballkollegen, die keiner gehört habe, initiiert durch einen Tritt gegen ein verletztes Knie“, eine Geldstrafe von 30 bis 40 Tagesätzen. Die größte Strafe seines Mandanten – Handel mit Betäubungsmitteln – sei 20 Jahre her, argumentierte er. Die letzten beiden Bewährungsstrafen seien nicht einschlägig. „Er hat sein Leben in den Griff bekommen“, führte er dem Gericht vor Augen.

Alle Prozessbeteiligten nahmen die Entscheidung an und erklärten Rechtsmittelverzicht. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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