20-Jähriger schuldig gesprochen Sexuelle Nötigung am Barßeler Hafen – Saterländer verurteilt
Ein Treffen am Barßeler Hafen endete für eine junge Frau traumatisch. Das Gericht sprach den Azubi schuldig, doch der Verurteilte will das Urteil nicht akzeptieren. Wie geht es nun weiter?
Barßel/Saterland/Cloppenburg - Nach einem Vorfall am Barßeler Hafen im Februar 2023 hat das Jugendschöffengericht Cloppenburg einen 20-jährigen Tischler-Auszubildenden aus dem Saterland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann eine damals 18-jährige Bekannte gegen ihren Willen sexuell bedrängt und damit die Grenzen der jungen Frau überschritten hatte.
Die beiden kannten sich bereits aus der Schulzeit und hatten über soziale Medien wie Snapchat Kontakt gehalten. Am Tag der Tat verabredeten sie sich zu einem Spaziergang am Hafen. Zunächst unterhielten sie sich, doch dann, so schilderte es die Zeugin vor Gericht, habe der Angeklagte sie überraschend geküsst und sei ihr gegenüber immer aufdringlicher geworden. Trotz ihrer klaren Ablehnung und mehrfacher Bitten, dies zu unterlassen, habe der junge Mann nicht von ihr abgelassen und sei sie mit seinen Fingern in sie eingedrungen. „Ich habe gesagt, dass ich das nicht will“, berichtete die junge Frau unter Tränen. Sie habe sich in der Situation wie gelähmt gefühlt und sei nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren oder wegzulaufen. Erst als Passanten in der Nähe auftauchten, ließ der Angeklagte von ihr ab. Die junge Frau entfernte sich daraufhin und vertraute sich unmittelbar nach dem Vorfall ihrer Mutter an. Die Familie erstattete Anzeige bei der Polizei.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Im Prozess bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Er schilderte, das Treffen sei freundschaftlich verlaufen, es habe keine sexuellen Handlungen gegeben. Die Aussagen der Zeugin und die Ergebnisse eines Gutachtens, das Spuren an der Kleidung des Opfers feststellte, die auf den Angeklagten hindeuten könnten, überzeugten das Gericht jedoch. Zwar sei das Gutachten kein eindeutiger Beweis, so das Gericht, doch in der Gesamtschau der Beweise und der glaubhaften Aussage der jungen Frau sah das Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gericht entschied schließlich auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Verurteilte 2.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kündigte an, in Berufung zu gehen und betonte beim Verlassen des Gerichtssaals erneut seine Unschuld.