Nichtraucher werden benachteiligt Zwei Wochen mehr Urlaub durch Raucherpausen

Uwe Prins
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Von Uwe Prins
| 25.06.2025 10:27 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auf eine Zigarettenlänge: Laut Umfrage dauert eine Raucherpause durchschnittlich fünf Minuten. Foto: Pixabay
Auf eine Zigarettenlänge: Laut Umfrage dauert eine Raucherpause durchschnittlich fünf Minuten. Foto: Pixabay
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Laut einer aktuellen Umfrage geht jeder Zehnte mindestens zehn Mal am Tag während der Arbeitszeit qualmen. In vielen Betrieben wird das geduldet, ohne dass sich die Beschäftigten ausstempeln müssen.

Ostfriesland - Der eine Kollege greift zu Schachtel und Feuerzeug, steht auf, verlässt das Büro. Raucherpause. Der andere Kollege bleibt sitzen, hämmert auf die Tastatur, arbeitet missmutig weiter. Seine Wut, sein Unverständnis richten sich gegen die Regelung der Geschäftsleitung. Denn während er selber als Nichtraucher vor dem Computer verharrt und seinem Job weiter nachgeht, qualmt der andere draußen – und auch seine Dienstzeit läuft weiter, obwohl er nicht arbeitet. Aber hier gilt der Beschluss der Firmenspitze, dass Raucher sich nicht ausstempeln müssen, wenn sie ihrem Laster nachgehen.

Diese Entscheidung entspricht jedoch nicht der aktuellen Gesetzeslage. Bei einer Raucherpause handelt es sich nämlich juristisch um die Unterbrechung der Arbeitszeit. Das bedeutet: Wer raucht, hat sich grundsätzlich für die berühmte Zigarettenlänge auszustempeln. Aber das Gesetz kann an dieser Stelle eben „ausgehebelt“ beziehungsweise umgangen werden, wenn innerbetrieblich andere offizielle Regelungen getroffen werden.

Ungerecht: Während der Nichtraucher im Büro weiter am Computer sitzt, ist der Kollege nach draußen gegangen und qualmt eine Zigarette. Ausstempeln musste er sich nicht, seine Arbeitszeit läuft weiter. Foto: Pixabay
Ungerecht: Während der Nichtraucher im Büro weiter am Computer sitzt, ist der Kollege nach draußen gegangen und qualmt eine Zigarette. Ausstempeln musste er sich nicht, seine Arbeitszeit läuft weiter. Foto: Pixabay

Juristisch interessant wird die Geschichte andersrum: Steht der Chef dem Nikotinkonsum negativ gegenüber, kann er Raucherpausen sogar verbieten. Die deutsche Gesetzgebung sieht jedenfalls explizit keinen Anspruch für eine Raucherpause vor. Das bedeutet: Wer bei der Arbeit qualmen will, muss die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhezeiten nutzen, um sich eine Fluppe anzustecken – bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind das mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden Dienst mindestens 45 Minuten.

Wer in einem Unternehmen beschäftigt ist, in dem zusätzliche Raucherpausen geduldet werden, sofern die Arbeitszeit auch offiziell unterbrochen wird, der sollte auf keinen Fall das Risiko eingehen, sich Zigarette oder Vape in den Mund zu stecken, ohne sich vorher ausgestempelt zu haben: Denn wer das trotzdem macht, hat womöglich plötzlich viel Zeit zum Qualmen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind jedenfalls unumgänglich, sofern das Verhalten geahndet wird, denn der rauchende Beschäftigte begeht Arbeitszeitbetrug. Dieses Vergehen zieht bestenfalls eine Ermahnung oder Abmahnung nach sich. Wenn es schlecht läuft, kann der Arbeitszeitbetrug aber sogar eine Kündigung zur Folge haben.

Das Gesetz "kennt" keine Raucherpausen. In vielen Unternehmen gibt es aber Vereinbarungen, dass während der "Qualmerei" nicht ausgestemepelt werden muss. Foto: Pixabay
Das Gesetz "kennt" keine Raucherpausen. In vielen Unternehmen gibt es aber Vereinbarungen, dass während der "Qualmerei" nicht ausgestemepelt werden muss. Foto: Pixabay
Zurück ins Büro: Der Kollege hat ausgeraucht, legt Schachtel und Feuerzeug neben den Computer und lässt sich auf seinen Schreibtischstuhl fallen. Etwa fünf Minuten war er weg. So lange dauert in etwa eine Raucherpause. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer Umfrage des Internetportals Yougov unter 1000 Rauchern.

Drei- bis viermal pro Arbeitstag sind 18 Prozent der befragten in Nikotin-Auszeit. 16 Prozent verlassen ihren Arbeitsplatz laut Studie fünfmal, jeder Zehnte gab an, sich in der Firmas mindestens zehn Fluppen am Tag anzustecken.

Bei der Auswertung haben die Initiatoren der Befragung auf Mittelwerte zurückgegriffen – fünf Pausen à fünf Minuten. Wenn nicht ausgestempelt wird, macht das pro Arbeitstag eine Fehlzeit von 25 Minuten. Das ganze Ausmaß dieser Qualmerei wird richtig deutlich, wenn ein bisschen addiert wird: 25 Minuten am Tag macht gut zwei Stunden (105 Minuten) in der Woche und etwa 92 Stunden im Jahr. Das bedeutet: Bezogen auf einen Acht-Stunden-Tag haben Raucher umgerechnet etwa 11,5 Arbeitstage zusätzlich frei. Anders ausgedrückt: Raucher haben über zwei Wochen mehr Urlaub als Nichtraucher.