Prozess am Landgericht  32-Jähriger nach Vergewaltigung zu Haft verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 25.06.2025 16:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht in Aurich ging es um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht in Aurich ging es um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Die Tat war äußerst erniedrigend und brutal. Im Berufungsverfahren konnte der Ex-Emder seine Haftstrafe jedoch leicht verkürzen.

Aurich/Emden - Sie hatte bei dem Treffen an Zärtlichkeiten gedacht, er hingegen an Sex – den er gegen ihren Willen durchsetzte. Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung wurde ein 32-jähriger ehemaliger Emder im Oktober 2024 vom Amtsgericht Emden zu vier Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Die Verhandlung darüber fand am Mittwoch, 25. Juni 2025, vor dem Landgericht Aurich statt – mit nur teilweisem Erfolg für den Angeklagten.

Durch seine Beschränkung auf das Strafmaß, was geständnisgleiche Wirkung hat, konnte er eine dreimonatige Verminderung der Haftstrafe erwirken. Nun muss er für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Angeklagter hat Schmerzensgeld bislang nicht gezahlt

Sonst stellte die zweite kleine Strafkammer keine Strafmilderungsgründe fest. Im Gegenteil: „Ein ernsthaftes Reuegefühl können wir nicht feststellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Karsta Rickels-Havemann bei der Urteilsbegründung. Eine angekündigte Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2500 Euro hat der Mann der Geschädigten nicht überwiesen, noch nicht einmal eine Rate. Sein Argument: ein finanzieller Engpass aufgrund eines Wasserschadens in seiner neuen Wohnung. Der Angeklagte lebt mittlerweile in Westerstede.

Die Tat am 13. Februar 2023 war sowohl erniedrigend als auch von großer Brutalität geprägt. Nach einem ersten Kontakt über Instagram und zwei persönlichen Treffen verabredeten sich die beiden in der Wohnung der Emderin. Sie legten sich gemeinsam aufs Bett. Nach zunächst einvernehmlichen Küssen wurde der Mann plötzlich grob und zwang die Frau zu Oralverkehr. Später kam es zu einem Chat, in dem die Frau ihn darauf hinwies, dass er ihr Nein offenbar nicht akzeptiert habe.

Opfer hat bis heute Angst vor Menschen

Sie machte sich Notizen zum Tatverlauf, fotografierte ihre Hämatome, sicherte den Chatverlauf und offenbarte sich einer Freundin. Nach einer Beratung bei Wildwasser Oldenburg, einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, erstattete sie Anzeige.

Wie sehr die Nebenklägerin heute noch unter dem Vorfall leidet, blieb niemandem im Gerichtssaal verborgen. Sie hat Panikattacken, Konzentrationsstörungen und Angst vor Menschen. Selbst nach einer längeren Psychotherapie hat sie mit dem Vorfall noch nicht abschließen können – auch wegen der Berufung des Angeklagten, die eine erneute Schilderung der traumatisierenden Erlebnisse hätte bedeuten können.

Staatsanwältin sieht Täter-Opfer-Ausgleich kritisch

Verteidiger Edgar Dalhoff fand in seinem Schlussvortrag das amtsgerichtliche Urteil maßlos überzogen. Sein Mandant sei nicht einschlägig vorbestraft. Er sah eine zweieinhalbjährige Haftstrafe als angemessen an.

„Sie leidet noch immer erheblich unter den Folgen der Tat“, erklärte Erste Staatsanwältin Hövelmann. Die bisherigen Bemühungen des Angeklagten, insbesondere im Hinblick auf das nicht gezahlte Schmerzensgeld, seien aus ihrer Sicht unzureichend. Grundsätzlich stehe sie einem Täter-Opfer-Ausgleich kritisch gegenüber, da dieser den Eindruck eines Freikaufs erwecken könne. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Angeklagter bringt laue Entschuldigung hervor

Nebenklagevertreter Joachim Müller zählte die erschwerend wirkenden Umstände auf. Das erstinstanzliche Urteil fand er angemessen. Er verlieh seinen Zweifeln an den ernsthaften Bemühungen des Angeklagten im Hinblick auf einen Täter-Opfer-Ausgleich Ausdruck. „Von einer mindestens überwiegenden Wiedergutmachung hätte man bei 2500 Euro nicht sprechen können“, sagte er im Hinblick auf die Schwere der Tat. Er bat die Kammer, sich nicht zu weit vom amtsgerichtlichen Urteil wegzubewegen.

Der Angeklagte brachte im sogenannten letzten Wort eine laue Entschuldigung zustande, nachdem er der Geschädigten vorgehalten hat, er sei allein deshalb umgezogen, „um es ihr einfacher zu machen“. Damit meinte er die Vermeidung zufälliger Treffen in Emden, beispielsweise beim Einkaufen.

Der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

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