Osnabrück  Kabinett statt Karlsruhe: Mein Vorschlag für Frauke Brosius-Gersdorf 

Burkhard Ewert
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Von Burkhard Ewert
| 18.07.2025 12:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Muss man sich auch erstmal trauen: die Juristin Brosius-Gersdorf sitzt bei Markus Lanz, nachdem das ganze Land über sie diskutiert hat. Foto: Markus Hertrich/ZDF/dpa
Muss man sich auch erstmal trauen: die Juristin Brosius-Gersdorf sitzt bei Markus Lanz, nachdem das ganze Land über sie diskutiert hat. Foto: Markus Hertrich/ZDF/dpa
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Verfassungsrichterin wird Frauke Brosius-Gersdorf vermutlich nicht mehr – aber unser Chefredakteur Burkhard Ewert hat eine andere Idee für die umstrittene Juristin.

Ich weiß nicht genau, wann es begann. Aber die deutsche Debattenkultur hat ein Problem, wenn aus prinzipiellen Erwägungen und analytischen Abwägungen grundsätzlich Glaubenskriege gemacht werden. Wer in der Corona-Zeit sagte, dass die Impfung weniger schützt als behauptet, war ein Querdenker. Wer darauf hinweist, dass die Ursachen des Ukraine-Krieges vielschichtig sind, wird als Menschenfeind diffamiert.

Solchen Verfälschungen, Verdrehungen und Verkürzungen ist jetzt auch die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zum Opfer gefallen, die nicht zur Richterin des Verfassungsgerichts berufen wurde. 

Dabei hat sie beispielsweise bei der Frage der Abtreibung intellektuell einen Punkt gemacht. Wenn einem ungeborenen Kind kompromisslos die volle Menschenwürde zuerkannt wird, ist keine Abwägung möglich, etwa wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Anders als das „Recht auf Leben“ ist die Menschenwürde gemäß Grundgesetz „unantastbar“.

Daher ist sie auf einen ungeborenen Menschen rechtlich schwierig anzuwenden. Wer es tut, schafft einen unauflöslichen Widerspruch, ähnlich wie es geschieht, wenn über den Abschuss eines entführten Flugzeugs entschieden werden müsste.

Geeigneter sei daher, so Brosius-Gersdorf, vom Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit auszugehen. Dieses Grundrecht sei im Verhältnis zu anderen Grundrechten (etwa denen der Mutter) abwägbar, so wie es mit unterschiedlichen Grundrechten (Freiheit, Beruf, Gesundheit, Religionsausübung) in der Corona-Pandemie geschah. 

Man muss diese Gedanken nicht teilen. Man kann Menschenwürde auch einem ungeborenen Leben zusprechen (wie es das Bundesverfassungsgericht bisher in ständiger Rechtsprechung getan hat) und das Dilemma in Kauf nehmen. Beides sind nachvollziehbare Standpunkte, aber vor allem handelt es sich um eine vollständig berechtigte (und auch nicht neue) rechtssystematische Überlegung.

Schwierig wäre es, wenn Brosius-Gersdorf konkret das Recht auf Abtreibung bis zur Geburt gefordert hätte. Davon ist allerdings nichts bekannt. Vielmehr schlägt sie eine rechtskonforme Grundlage vor, auf der, bei Lichte betrachtet, bereits heute eine Abwägung erfolgt, nämlich bis wann eine Abtreibung straffrei bleibt, wiewohl sie per se verboten ist.

Ähnlich schonungslos und systematisch argumentiert die Juristin in anderen Fragen. Mit Vorliebe spießt sie Inkonsistenzen der Rechtsprechung, aber auch ethischer Werturteile auf und seziert sie in klaren, zuweilen harten Worten. Ihren Gegnern fiel es damit leicht, Munition zu finden und sie – durchaus begründet – als Aktivistin anzugreifen.

Parallel gilt, dass das Misstrauen gegen eine Politisierung der Justiz nicht von ungefähr kommt. Es gab vom Zeitgeist geprägte, programmatisch getriebene Urteilsbegründungen des Verfassungsgerichts in der Vergangenheit durchaus, etwa 2021 beim Klimaschutz. Da hatte der Senat die Politik ermahnt, Freiheitsrechte zukünftiger Generationen proaktiv zu berücksichtigen.

Diese ebenso allgemeine wie weitgehende Aussage warf ihrerseits Logikprobleme auf. Die Vorstellungen waren derart realitätsfern und die Folgen schief, dass das Verfassungsgericht der Maxime seines Urteils inzwischen selbst nicht folgt, ebenso wie die Verwaltungsgerichte diese Entscheidung aus Karlsruhe weitgehend ignorieren.

Beides trifft daher zu: Die Richterauswahl sollte nicht derart politisiert werden, wie es zuletzt geschehen ist – die Richterschaft aber ihrerseits nicht der Versuchung erliegen, Gesellschaftspolitik selbst vorantreiben zu wollen. Beides beschädigt das Vertrauen in das Verfassungsgericht in gleichem Maße.

Und nun? Ich hätte einen komplett anderen Vorschlag in dieser Sache. In meinen Augen ist Brosius-Gersdorf als Person ein Gewinn für die politische Kultur. Sie ist scharfsinnig, gebildet, eine anerkannte Juristin.

Sie hat tiefe Fachkenntnisse auf den Gebieten der Sozialversicherung, der Bildung, der Familie und des Verfassungsrechts. Sie formuliert pointierte Positionen und schätzt die gepflegte Debatte als intellektuelle Disziplin. Sie spricht klar – und sie verfügt offenkundig über Selbstbewusstsein, Nervenstärke und unbändigen Mut.

Niemand bei Sinnen hätte ihr geraten, in der jetzigen Situation zu Markus Lanz zu gehen und im Auge des Sturms vor Kameras und Millionen Menschen ihre Positionen darzulegen. Aber sie hat es getan, sich souverän geschlagen, angemessen verhalten und mich persönlich komplett beeindruckt.

Vielleicht braucht Deutschland heute solche Richter, die greifbarer sind und nicht so sehr als altbundesrepublikanische Hohepriester daherkommen. Den Gedanken sollte man durchaus einmal zulassen. Vielleicht braucht das Land auch solche Frauen, die eloquent und konsequent, aber nicht verbissen handeln.

Aber wenn Sie mich fragen, braucht Deutschland eines ganz gewiss, nämlich solche Menschen in der Politik. Wäre ich SPD-Vorsitzender oder Kanzler, wüsste ich ganz genau, wen ich versuchen würde, statt nach Karlsruhe ins Kabinett zu lotsen oder auf eine andere Position mit Außenwirkung.

Jede Wette, diese Frau wäre ein Senkrechtstarter im politischen Berlin; ein Pistorius der Sozialpolitik. Womöglich passt sie dort auch besser hin als an ein Gericht, das nicht der Regierung dient, sondern Freiheiten der Bürger gegen den Staat zu verteidigen hat.

Vielleicht würde sich die Union noch wünschen, die Professorin säße mit Hut und Robe fernab in Karlsruhe und wartete artig auf die Fälle, die bei ihr so landen würden. Bis bald, sage ich daher mal – demnächst vielleicht mit einer Frau aus dem Rest der Republik, die die Hauptstadt aufmischt? Ich fände es gut, für die Debattenkultur und darüber hinaus.

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