Prozess in Leer  Streit zwischen Freunden endete vor Gericht

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 19.07.2025 14:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Leer verhandelt. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht in Leer verhandelt. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Zwei Freunde sind in Leer aneinandergeraten. Grund war offenbar das Verhältnis mit einer Frau. Jetzt musste sich ein 27-Jähriger wegen des Streits vor Gericht verantworten.

Leer - Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung musste sich jetzt ein 27-jähriger Leeraner vor dem Amtsgericht in Leer verantworten. Er hatte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich Einspruch eingelegt, wodurch es zur mündlichen Verhandlung kam. Sein ehemaliger Freund hatte ihn im September 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung bei der Polizei angezeigt. Er soll ein Verhältnis mit dessen ehemaliger Freundin angefangen haben. Der Angeklagte bestritt die Tat und bezeichnete alles als „Schwachsinn“.

Vielmehr sei er von seinem ehemaligen Freund angegriffen worden. Als Zeuge kam der Geschädigte zu Wort. Er sagte aus, dass der Angeklagte an seiner Haustür erschienen sei, nachdem er sich telefonisch bei ihm angemeldet hatte. Während des Streites habe er den Angeklagten aufgefordert, sein Grundstück zu verlassen. Dieses sei aber nicht geschehen.

Anderen Mann abgeworfen?

Vielmehr habe ihn der Angeklagte aus der Haustür gezogen und mehrfach geschubst. Der Angeklagte habe mit einem Briefkasten nach ihm geworfen, woraufhin er versucht habe zu flüchten. Er sei dann auf den Rasen geschubst worden. Schließlich habe der Angeklagte mit einem Benzinkanister und einem Einweggrill nach ihm geworfen. Darüber hinaus sei er gegen ein Garagentor geschubst worden. Der Angeklagte habe auch die Querstange an seinem E-Bike beschädigt.

Damit der Angeklagte nicht mit seinem Auto das Grundstück verlassen konnte, stellte sich der Geschädigte eigenen Angaben zufolge in den Weg. Der Angeklagte sei jedoch auf ihn zugefahren, sodass er nur durch Ausweichen einen Zusammenstoß verhindert habe. Auf Frage des Amtsrichters, ob er sich gewehrt hätte, antwortete er mit ja. Er habe allerdings nur zurückgeschubst und den Angeklagten auf Abstand gehalten.

Vater bestätigte vor Gericht Prellungen

Sein beschädigtes E-Bike habe er mittlerweile verkauft. Eine Reparatur sei nicht erforderlich gewesen. Zu den Verletzungen befragt gab das Opfer an, blaue Flecken auf der Brust gehabt zu haben. Dieses könne sein Vater bestätigen. Die letzten fünf Minuten des tätlichen Angriffs durch den Angeklagten könne seine Nachbarin als Augenzeugin bestätigen. Um die angegebenen Zeugen zu befragen, wurde ein neuer Verhandlungstermin anberaumt.

Am zweiten Verhandlungstag bestätigte der Vater die Brustprellungen seines Sohnes nach dem Vorfall. Die von dem Geschädigten angegebene Zeugin aus der Nachbarschaft, die die Auseinandersetzung der Rivalen einige Minuten verfolgt haben sollte, war allerdings nicht erschienen. Das Strafgericht kam schließlich zu dem Ergebnis, den Angeklagten aufgrund der Beweislage freizusprechen.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version war davon die Rede, dass der Angeklagte mit einem Mofa geworfen haben soll, in der Anklage war aber von einem Benzinkanister und einem Einweggrill die Rede. Wir haben die Stelle korrigiert und bitten um Entschuldigung.

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