Raub in Leer Der letzte Gast zückte ein Messer
Wegen schweren Raubes stand am Freitag ein 30-Jähriger in Aurich vor Gericht. Er hatte die Inhaberin einer Kneipe in Leer mit einem Messer bedroht.
Aurich/Leer - Als der letzte Gast einer Kneipe in Leer von der Inhaberin zur Tür geleitet wurde, zückte er ein Messer. Er erbeutete 100 Euro, eine Flasche Korn und eine Flasche Cola. Wegen schweren Raubes musste sich der 30-Jährige ohne festen Wohnsitz am Freitag, 18. Juli 2025, vor dem Landgericht Aurich verantworten.
Über seinen Verteidiger Folkert Adler räumte der Drogen- und Alkoholabhängige ein, die 72-jährige Frau am 9. Februar 2025 unter Vorhalt eines Taschenmessers ausgeraubt zu haben. Er sei einer spontanen Eingebung unter Suchtdruck gefolgt. Die 4. Große Strafkammer verurteilte den einschlägig Vorbestraften zu sechs Jahren Gefängnis. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Ein Bier war ihm nicht stark genug
Die damalige Inhaberin der Gaststätte schilderte als Zeugin vor Gericht die Tat: „An der Tür hat er ,Geh, geh, geh′ geschrien. Ich habe an mir heruntergeschaut. Er hat mir ein Messer vor den Bauch gehalten.“ Der Angeklagte, den sie bei Bildvorlagen der Polizei eindeutig identifiziert hatte, habe nach Geld und Alkohol gefragt. „Ich war sehr durcheinander und aufgeregt“, meinte sie. Sie sei rückwärts zur Theke gegangen, wo ihr Kollege beim Saubermachen gewesen sei. Dort habe sie dem Räuber mehrere Geldscheine ausgehändigt. „Erst 20 Euro, dann 10, dann 50, dann 20, bis es für ihn okay war“, sagte sie. „Er hat gesagt, er bräuchte Geld und tue uns nichts“, erinnerte sie sich.
Zuerst habe sie ihm ein Bier geben wollen, so die Zeugin, doch der Räuber habe nach Stärkerem verlangt. Da habe sie sich die günstigste Flasche harten Alkohols gegriffen – Korn. Außerdem habe sie ihm eine Flasche Cola gegeben.
Bier und Erdnüsse konnte er nicht bezahlen
Am Tatabend habe der Angeklagte bis gegen 0.45 Uhr an der Theke gesessen, den Kopf auf den Armen abgelegt: „Er hat uns die ganze Zeit ein bisschen beobachtet, aber ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Er habe ein Bier und Erdnüsse im Gesamtwert von 5,40 Euro konsumiert, die er nicht habe bezahlen können. Sie habe gedacht, „Gut, dann ist das halt so“, und ihm nahegelegt, Anfang der Woche zum Bezahlen wiederzukommen. Den letzten Gast begleite sie immer zur Tür, um danach abzuschließen: „Er kramte in seiner Hose. Ich dachte, er sucht seinen Hausschlüssel. Auf ein Messer bin ich nicht gekommen. Es ist mir ja noch nicht passiert.“
Inzwischen gehe es ihr wieder gut, sagte die Frau zu den Tatfolgen. Der Angeklagte wandte sich ihr zu und bat um Entschuldigung. Die Frau nahm das mit einem emotionslosen „Okay“ zur Kenntnis. Ihr Mitarbeiter, ein 60-Jähriger aus Moormerland, berichtete, der Angeklagte habe sie beide mit dem Messer hinter die Theke gedrängt. „Er machte nicht den Eindruck, dass er unter Drogen oder Alkohol stand“, meinte er zu dessen Verfassung.
Er braucht 200 bis 300 Euro pro Tag für Drogen
Der Angeklagte hatte sich vor dem Prozess einer Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen verweigert. Dr. Matthias Eibach ging bei dem Obdachlosen von einer Polytoxikomanie – einem Konsum multipler Substanzen – mit einem Finanzierungsbedarf von 200 bis 300 Euro pro Tag aus. „Wir haben keinen Hinweis auf eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“, bezog sich der Gutachter auf die Zeugenaussagen. Damit sei von keiner Strafmilderung auszugehen. Die Option einer Unterbringung im Maßregelvollzug zu einer Entzugstherapie schloss Eibach aus, weil sich der Angeklagte mehrfach dagegen ausgesprochen habe: „Es fehlt an einer hinreichend günstigen Behandlungsprognose.“
Der 30-Jährige hatte eine „schwere Biografie“, die Verteidiger Adler in seinem Plädoyer nachzeichnete. Er sei von Mutter und Vater abgelehnt worden. Im Grundschulalter habe er bereits Alkohol und Zigaretten konsumiert, dann mit 16 Jahren Kokain, MDMA – eine euphorisierende Substanz – und Amphetamine. Die Förderschule habe der gebürtige Papenburger ohne Abschluss verlassen. „Er hat zeitlebens auf der Straße gelebt. Ein völlig vergeudetes junges Leben“, sagte der Anwalt und bat um Verständnis. Sein Mandant sei hochgradig betäubungsmittelabhängig und leide an schwersten Persönlichkeitsveränderungen. Die Tat falle in die Sparte Beschaffungskriminalität.
Verteidiger sieht minderschweren Fall
Der Verteidiger sprach sich für die Annahme eines minderschweren Falls aus: „Eine apathische Person, die ein Messer in der Hand hält, sich mit Geld und hartem Alkohol eindeckt und anstandslos den Raum verlässt.“ Er beantragte eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe.
Die Kammer hingegen sah keinen minderschweren Fall. Der Angeklagte habe die Kneipe beobachtet, als letzter Gast das Messer gezückt und klare Gedankengänge gehabt, führte der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla zur Begründung des Urteils aus.