Prozess in Aurich  Zappzarapp – Rechtsanwalt auf der Anklagebank

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 28.07.2025 18:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Beleidigung. Foto: Klaus Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um Beleidigung. Foto: Klaus Ortgies
Artikel teilen:

Mit einer sogenannten Zappzarapp-Geste soll ein Rechtsanwalt aus dem Landkreis Leer einem Polizisten Unterschlagung unterstellt haben. Daher saß er nun auf der Anklagebank.

Aurich - Wegen falscher Verdächtigung und Beleidigung saß ein 73-jähriger Rechtsanwalt aus dem Landkreis Leer auf der Anklagebank des Landgerichts Aurich. Am Montag, 28. Juli 2025, ist der Mann in einer Berufungsverhandlung freigesprochen worden. Aber: „Das ist kein Freispruch erster Klasse“, betonte Richterin Dorothee Bröker. Die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.

Der Anwalt soll in einem Prozess vor dem Amtsgericht Leer im Oktober 2023 während der Vernehmung eines Polizeibeamten eine sogenannte Zappzarapp-Handbewegung ausgeführt haben. Der Zeuge reagierte damals empört auf die damit verbundene Unterstellung, er habe in einer Handyhülle aufgefundene 700 Euro nicht sichergestellt, sondern eingesteckt. Der Angeklagte hatte dazu erklärt, er habe eine „separierende“ Geste des Wegschiebens gemacht, keine einsteckende.

27.000 Euro Schulden bei der Krankenkasse?

Dem Vorwurf der falschen Verdächtigung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2025 soll der Angeklagte zwei Mitarbeiter des Hauptzollamts Osnabrück wegen Betrugs und Untreue angezeigt haben, weil sie gegen ihn als Schuldner – seiner Ansicht nach ungerechtfertigt – die Summe von knapp 27.000 Euro zwangsvollstrecken wollten. Gläubiger war seine Krankenkasse. Der Anwalt hatte dazu erklärt, er habe bei der Anzeigeerstattung nicht gewusst, dass die Vollstreckung gegen ihn eingestellt worden sei.

Außerdem soll der Angeklagte als Anwalt in einem Zivilverfahren die gegnerische Seite der Begehung einer Unterschriftenfälschung beschuldigt und dies als Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht haben, obwohl er wusste, dass kein strafbares Verhalten der Gegenseite vorlag.

Staatsanwältin beantragt Geldstrafe

Erstinstanzlich war der Angeklagte im Februar 2025 vom Amtsgericht Leer freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass nun vor dem Landgericht erneut verhandelt werden musste. Nach der Beweisaufnahme war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Sie beantragte eine Gesamtgeldstrafe über 90 Tagessätze zu je 100 Euro (9000 Euro). Sein Verteidiger beantragte Freispruch. Die Berufung gegen den Freispruch von der falschen Verdächtigung bezüglich einer Urkundenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft kurz vor ihrem Plädoyer zurückgenommen.

Hinsichtlich des Urteils führte Richterin Bröker aus, der Polizist habe für sich die Zappzarapp-Geste wahrgenommen – „sonst hätte er sich nicht so aufgeregt“. Das Gericht sei überzeugt, dass der Angeklagte eine Geste gemacht habe. Welche genau, habe nicht abschließend geklärt werden können. Die Berufung gegen den Freispruch von der falschen Verdächtigung bezüglich einer Urkundenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft kurz vor ihrem Plädoyer zurückgenommen.

Ähnliche Artikel