Emder vor Gericht Raub in Emden – lange Haftstrafe für 25-Jährigen
Ein 25-Jähriger soll am 4. März 2025 in Emden zwei Menschen überfallen haben. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis.
Emden/Aurich - Ein 22-jähriger Student stand am 4. März 2025 gegen 23.40 Uhr auf der Emder Eisenbahnbrücke am alten Binnenhafen, hörte über dicke Kopfhörer Musik und rauchte. „Plötzlich spürte ich eine Silhouette von hinten und einen scharfen Gegenstand am Hals“, sagte er als Zeuge in einem Prozess um schweren Raub vor dem Landgericht Aurich.
„Gib mir alle deine Sachen, ich bring dich um, du Wichser“, habe der mit einem Messer bewaffnete Maskierte geäußert – „sehr vulgär, dann wurde mir schummrig“, sagte der Geschädigte vor Gericht. Im Würgegriff sei er zu Boden gebracht worden, wo ihm ein Stich ins Gesäß verpasst worden sei. Der Räuber habe sein Handy entwendet und nach dem Entsperrungscode gefragt. Genannt habe er ihn nicht, denn er habe keine Luft bekommen: „Ich dachte, ich sei ohnmächtig gewesen“, so der Student bei der Verhandlung am Mittwoch, 6. August 2025.
Wegen Drogenkonsums keine Erinnerung an die Tat
Der Täter floh mit dem Handy, hatte dafür aber offenbar keine Verwendung. Er deponierte das Mobiltelefon hinter einem Stromkasten in der Nesserlander Straße, wo es geortet und seinem Besitzer zurückgegeben werden konnte.
Wegen besonders schweren Raubes und einer weiteren Raubtat unter Einsatz eines Messers vor einem Emder Tanzlokal am Delft um 2.30 Uhr desselben Tages wurde der 25-jährige Angeklagte aus Emden von der 4. Großen Strafkammer zu insgesamt acht Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte angegeben, aufgrund von Drogenkonsum keine Erinnerung an den Vorfall auf der Eisenbahnbrücke zu haben.
Bekannte mit dem Messer bedroht
Bezüglich der Tat bei dem Tanzlokal legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, eine 39-jährige Bekannte nach Streitereien mit einem Klappmesser der Klingenlänge sieben bis acht Zentimeter über den Hals und zweimal über das Gesicht gestrichen zu haben. Damit soll er seiner Forderung, sie solle mit ihm zurück zu ihrer Wohnung gehen, wo er seinen Rucksack habe liegen lassen, Nachdruck verliehen haben.
Im weiteren Verlauf kam es zu einem Gerangel, wobei er die Frau zu Boden gestoßen und ihre Umhängetasche mit 240 Euro Bargeld, einem Handy und einem Barscheck über 74 Euro entwendet haben soll.
Täter und Opfer tranken gemeinsam Alkohol
Die beiden hatten sich erst kurz vorher kennengelernt. Er arbeitete kurzzeitig für einen Postzustellbetrieb, für den er nachts Zeitungen austrug. Die Angetrunkene nahm ihn in der Tatnacht spontan mit zu sich in die Wohnung und trank mit ihm Alkohol. Danach verlagerte sich das Geschehen in das Tanzlokal, wo sie auf ihren Freund traf. Dieser versuchte, bei der Auseinandersetzung zu schlichten, und erreichte, dass der Angeklagte das Messer wegsteckte.
Der Angeklagte gab an, die Frau habe ihn provoziert, indem sie ihn und seine verstorbene Mutter beleidigt habe. „Sie war voll besoffen“, meinte er. „Ich habe sie gar nicht angefasst oder mit dem Messer geschnitten.“ Es sei ihm um die Tabletten – ein Beruhigungsmittel – in ihrer Handtasche gegangen, welche er damals im großen Stil konsumiert habe: 72 Tabletten in drei Tagen. Mit dem Bargeld habe er weitere Drogen kaufen wollen.
Gutachter sagt weitere Beschaffungskriminalität voraus
Dem psychiatrischen Sachverständigen kam das spanisch vor. In seiner Gesundheitsakte aus der Untersuchungshaft seien keinerlei Entzugssymptome vermerkt worden, hob Dr. Matthias Eibach hervor. Auch die vom Angeklagten angegebene Menge von zwei bis drei Gramm Kokain pro Tag kam ihm unglaubwürdig vor. Der Gutachter diagnostizierte einen Verdacht auf multiplen Substanzmissbrauch. Seiner Einschätzung nach war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei den Taten voll erhalten: „Er hatte genau auf dem Schirm, was wann wo wie passiert ist.“ Eibach prognostizierte für die Zukunft weitere Beschaffungskriminalität „mit einer deutlich aggressiven Note“. Für den Maßregelvollzug sei der Angeklagte ungeeignet. Zu vieles sei offen geblieben.
Die beiden Zeugen des Vorfalls bei dem Tanzlokal waren aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Ihre Aussagen wurden verlesen. Die Frau hatte angegeben, der Mann mit dem Messer habe eine dunkle Jacke mit einem Fellkragen getragen – „sie hat mir gut gefallen“. Seit dem Vorfall könne sie nicht mehr schlafen oder aus dem Haus gehen, beklagte sie. Sie liege depressiv im Bett und habe Angst, dass der Angeklagte sie aufsucht und ihr etwas antut.
Drei Zentimeter langer Stich ins Gesäß
Das unbeschwert wirkende Opfer der zweiten Tat hat den Überfall auf seinem allabendlichen Spaziergang offenbar unbeschadet überstanden. „Alles so weit gut“, sagte er auf die Frage des Vorsitzenden Richters Dr. Markus Gralla nach seiner Verfassung. Der Stich in sein Gesäß von drei Zentimetern Länge sei bis auf eine Narbe gut verheilt.
Neben der medizinischen Maske auf dem Gesicht des Räubers war ihm dessen schwarzer Pulli mit dem Logo „Icon“ in Erinnerung geblieben: „Es war in mein Gedächtnis eingebrannt.“ Nach dem schockierenden Vorfall traf er auf zwei Passanten, denen er mitteilte, er sei gerade ausgeraubt worden – „ich war voller Adrenalin“.
Polizeibeamte fanden in seiner Wohnung Waffen
Den Angeklagten identifizierte er vor Gericht als möglichen Täter: „Ich kann es wegen der Vermummung nicht eins zu eins sagen, aber Ähnlichkeit besteht.“ Der Student zeigte kein Interesse am Ausgang der Verhandlung. Er verließ den Saal mit den Worten, er habe noch etwas vor.
In der Wohnung des Angeklagten wurden bei einer Durchsuchung eine Schreckschusswaffe, ein Dolch, ein sogenannter Kuhfuß (ein Einbruchswerkzeug), ein Klappmesser, 72 Tabletten, eine schwarze Jacke mit Fellkragen und ein schwarzer Pulli mit der Aufschrift „Icon“ sichergestellt. Die Spurensicherung stellte die DNA des 25-Jährigen auf dem Handy des Studenten sowie an dessen Hals, Hand und Kleidung fest.
In Algerien wurde er drogenabhängig und kriminell
Der Angeklagte ist bis zu seinem 13. Lebensjahr in Deutschland aufgewachsen. Danach zog er nach Algerien, woher sein Vater stammt. Er wurde drogenabhängig und kriminell. Nach eigenen Angaben gegenüber dem psychiatrischen Gutachter saß er dort fünf Jahre wegen des Diebstahls von 1000 Handys im Gefängnis. Im Februar kam er nach Deutschland zurück. Seit den Taten sitzt er in Untersuchungshaft in Oldenburg.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Verteidiger Alexander Schwenen sah sechs Jahre als angemessen an. Die Entscheidung der Kammer lag genau dazwischen. Allein für den Raubüberfall des Studenten auf der Eisenbahnbrücke legte sie eine Strafe von sieben Jahren fest, die bei der Gesamtstrafenbildung aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs maßvoll erhöht wurde. Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen.