Nicht zugelassen Polizei warnt vor E-Scootern für Kinder

| 23.08.2025 10:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
E-Scooter sind beliebt. Einige günstige Modelle entsprechen aber nicht den Vorschriften. Symbolfoto: Andriy/stock.adobe.com
E-Scooter sind beliebt. Einige günstige Modelle entsprechen aber nicht den Vorschriften. Symbolfoto: Andriy/stock.adobe.com
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Im Handel werden E-Scooter angeboten, die besonders preiswert und für Kinder geeignet sein sollen. Die Polizei warnt nun aber vor den Geräten. Im Straßenverkehr dürften diese nicht genutzt werden.

Leer/Emden - Sogenannte „Kinder-Scooter“ erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Gerade auf dem Schulweg werden diese Fahrzeuge gerne genutzt, teilt die Polizeiinspektion Leer/Emden mit. Die Nutzer dieser Fahrzeuge seien fast ausnahmslos Personen unter 14 Jahren. Die Polizei beantwortet in ihrer Mitteilung dazu einige Fragen.

Wo darf man damit fahren?

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Vorgaben zur Teilnahme von E-Scootern (und somit auch Kinder-E-Scooter) am öffentlichen Straßenverkehr laut den Beamten klar definiert:

  • Lenk- oder Haltestange
  • 6 bis maximal 20 Stundenkilometer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (unter anderem im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)
  • das Fahrzeug muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen
  • Eine gültige Versicherungsplakette muss angebracht sein
  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre

Was ist das Problem Kinder-E-Scooter?

Bei den Kinder-E-Scootern handelt es sich laut der Polizei um „oftmals sehr preiswerte Produkte, die in der Regel im Internet oder auch im Elektronikfachhandel angeboten werden“. Die Fahrzeuge erreichen Geschwindigkeiten bis 16 Stundenkilometer. Der Nutzer könne dabei je nach Typ verschiedene Geschwindigkeitsstufen einstellen. „Aufgrund des geringen Preises entsprechen die Material- und die Fahreigenschaften nicht den geltenden Vorschriften, die zur Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis/einer Einzelbetriebserlaubnis“, betont die Polizei.

Sie erfüllten vielfach nicht die Mindestvorgaben/Mindestanforderungen hinsichtlich Brems- und Lichtsystem. „Dementsprechend können diese Fahrzeuge auch nicht pflichtversichert werden“, erklären die Beamten. „Insofern sind diese Fahrzeuge nicht für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und dürfen nur auf dem privaten Gelände oder im nicht öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.“ Aber auch hier sei ein entsprechender Helm unbedingt empfehlenswert.

Beim Verkauf würden die entsprechenden Hinweise zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum, wenn überhaupt, nur im Kleingedruckten erwähnt. „Hier sind die Erziehungsberechtigen, die eine entsprechende Nutzung durch ihre Kinder zulassen, in der Verantwortung und Aufklärungspflicht“, betont die Polizei

Wie reagieren die Beamten?

In der Mitteilung weist die Polizeiinspektion Leer/Emden darauf hin, dass es vermehrt entsprechende Kontrollen geben werde.

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