51-Jähriger verurteilt  Mann aus Großefehn soll Ex-Freundin terrorisiert haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 11.09.2025 13:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Stalking. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Stalking. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein 51-Jähriger aus Großefehn soll seine Ex-Freundin monatelang verfolgt, bedroht und beleidigt haben. Vor dem Amtsgericht Aurich ist ein Urteil gefallen.

Aurich/Großefehn - Ein 51-Jähriger aus Großefehn soll nichts ausgelassen haben, um seiner in der Nachbarschaft wohnenden Ex-Freundin das Leben schwer zu machen. Zwischen August und Dezember 2024 platzierte er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich einen Nagel unter dem Reifen ihres Autos, hielt sich nachts in ihrem Garten auf, beobachtete sie mehrfach mit dem Fernglas. Zwischen März und Mai 2025 verfolgte er demnach die 54-jährige Fehntjerin und ihren neuen Freund mit dem Roller und schlug mit einer Teleskopstange gegen deren Auto. Saß sie mit ihm im Garten, lief er vor dem Grundstück auf und ab, um Beleidigungen über den Zaun zu rufen wie „Da sitzen die Bekloppten“ oder „Ich mach euch fertig“, heißt es weiter. Auch beim Ausführen ihres Hundes habe er sie verfolgt.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Wegen Nachstellung in zwei Fällen wurde er am Donnerstag, 11. September 2025, von der Auricher Strafrichterin Stellmacher zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 600 Euro an das Mediationsbüro der Volkshochschule Emden zahlen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ihm wurde auferlegt, mindestens sechs Termine mit seinem Bewährungshelfer wahrzunehmen.

Frau weinte und zitterte im Zeugenstand

„Alles erstunken und erlogen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. In seiner Aussage erhob er schwere Vorwürfe gegen die Ex-Freundin und gab ihr die Schuld. Die Richterin war jedoch nach der Vernehmung etlicher Zeugen von seiner Begehung der Taten überzeugt. Sie stellte eine „massive Beeinträchtigung in der Lebensführung der Geschädigten“ fest. „Sie hat uns eindrücklich beschrieben, dass Sie sie ständig belagert und beschimpft haben“, führte sie in der Urteilsbegründung aus. Die Frau habe im Zeugenstand gezittert und geweint. Ein Verhandlungstermin habe im Vorfeld verschoben werden müssen, weil die Geschädigte nicht zu einer Aussage in der Lage gewesen sei.

Strafmildernd sprach für den Angeklagten aus Sicht der Richterin nichts. Strafschärfend erwähnte sie seine Uneinsichtigkeit und die Tatsache, dass er sich trotz eines geschlossenen Vergleichs im Januar 2025 nicht an die getroffenen Vereinbarungen wie ein Näherungsverbot unter 20 Metern oder das Kontaktaufnahmeverbot gehalten hatte.

Angeklagter wehrt sich gegen das Urteil

Eine Freiheitsstrafe sah Stellmacher als unumgänglich an. Der 51-Jährige hat sechs Vorstrafen, im Wesentlichen wegen Verkehrsdelikten wie Fahren ohne Führerschein. Die Geldstrafen hätten ihn nicht beeindruckt, begründete Stellmacher. „Ich bin der Meinung, dass wir hier mit Geldstrafen nicht mehr weiterkommen“, sagte sie. Dem Angeklagten stellte sie einen Bewährungshelfer zur Seite, weil sie der Meinung war, dass er Hilfe benötige, um aus seinem Verhalten herauszukommen.

„Ich habe die Erwartung, dass das Ganze jetzt endet. Wenn nicht, widerrufe ich die Bewährung relativ flott“, gab sie dem Verurteilten abschließend mit auf den Weg. Dann müsste er ins Gefängnis. Der Angeklagte, der ohne Anwalt angetreten war, hatte bereits im sogenannten letzten Wort angekündigt, Widerspruch einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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