Münster Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung
Der finanzielle Verlust durch einen Schockanruf ist laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster keine außergewöhnliche Belastung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Wer durch einen betrügerischen Schockanruf einen finanziellen Verlust erleidet, kann diesen beim Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastung ansetzen.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf www.oz-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- OZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle