Urteil am Landgericht Aurich  Gewaltausbrüche – ist ein Esenser eine Gefahr für andere?

| | 23.09.2025 14:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Blick auf das Landgericht Aurich (im Hintergrund), vor dem ein historischer Steinlöwe die Zuwegung säumt. Foto: Susanne Ullrich
Ein Blick auf das Landgericht Aurich (im Hintergrund), vor dem ein historischer Steinlöwe die Zuwegung säumt. Foto: Susanne Ullrich
Artikel teilen:

Eine Erkrankung macht einen 45-Jährigen aus Esens unberechenbar. Er attackiert Familienmitglieder und Polizeibeamte. Nach der Urteilsverkündung in Aurich ging es für ihn direkt in eine Klinik.

Aurich - Hämatome, Schürfwunden und andere Verletzungen gehen auf das Konto eines 45 Jahre alten Esensers im Zeitraum zwischen August 2023 und Juni 2024. Wegen insgesamt neun körperlicher Attacken von Schubsen über Festhalten bis hin zu Schlägen musste er sich nun vor dem Landgericht Aurich verantworten. Ziel dieser Übergriffe oder versuchten Übergriffe war vor allem seine Mutter, unter deren Dach der Mann damals lebte. Aber auch seine Schwester, sein Vater und Polizeibeamte, die von den Attackierten gerufen worden waren, bekamen den Zorn des Angeklagten zu spüren. Letztere hatten versucht, den 45-Jährigen ruhigzustellen und anschließend in eine psychiatrische Klinik zu bringen.

Der Angeklagte war in den zurückliegenden Jahren immer wieder in psychiatrische Kliniken gebracht worden. Verteidiger Arno Saathoff skizzierte seinen Mandanten als gescheiterte Existenz: Während des Studiums hatte er einen Hirnschlag erlitten und musste daraufhin sein Studium abbrechen. Infolge dieses Ereignisses hatten die psychotischen Verhaltensmuster erst begonnen, so die vor Gericht von verschiedenen Seiten vorgetragenen Schilderungen der Zeugen. Eine mangelnde Impulskontrolle führte zuletzt immer wieder zu Gewaltausbrüchen. Der Frust über die eigenen Lebensumstände begünstigt dies.

Auftakt und Abschluss der Verhandlung

Die Prozessbeteiligten um den Vorsitzenden Richter Malte Sanders kamen am Montag, 22. September 2025, in Saal 116 erneut zusammen. Eine Woche zuvor hatte dort der Prozessauftakt stattgefunden, bei dem verschiedene Zeugen, darunter auch der psychiatrische Gutachter Professor Dr. Here Folkerts, angehört wurden. An diesem zweiten Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme beendet. Anschließend wurden die Plädoyers gehalten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für die einzelnen Attacken eine Gesamtstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Mutter als bevorzugtes Opfer der Attacken war nach den Vorfällen ausgezogen, um dem Zusammenleben mit ihrem Sohn ein Ende zu setzen. „Weil sie einfach nicht mehr konnte“, so die Einschätzung der Staatsanwältin. Die 69-jährige Frau nimmt aufgrund einer Erkrankung Blutverdünner. Nicht zuletzt aus diesem Grund sah die Staatsanwältin in einer der Attacken, einem Schubser, der zum Sturz der Mutter mit dem Kopf auf einen Tisch führte, eine gefährliche Körperverletzung. Schon kleinere Verletzungen könnten aufgrund der Einnahme des Medikaments schlimme Folgen haben, erläuterte sie.

Ist der Mann eine Gefahr für andere?

Die Staatsanwältin hält den Angeklagten für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Neben der Haftstrafe ohne die Möglichkeit zur Bewährung forderte sie die Unterbringung des Esensers in einem psychiatrischen Krankenhaus: Er sei nicht krankheitseinsichtig und verweigere daher die richtige und auf seine konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Therapie. Es sei somit nur eine Frage der Zeit, bis es erneut zu Eskalationen komme.

Verteidiger Saathoff hielt dagegen: Eine gefährliche Körperverletzung sah er nicht. Darüber hinaus seien die Blutergüsse auf der Haut der Mutter weniger der Brutalität der Angriffe als vielmehr ihrer Einnahme eines Blutverdünners geschuldet, relativierte er die Taten seines Mandanten. Zudem erhob er schwere Vorwürfe gegen die Polizisten, die die Familie des Mannes zu Hilfe gerufen hatten: Sie hätten „nicht rechtmäßig“ gehandelt und seien nur aufgrund ihres Fehlverhaltens ins Visier des 45-Jährigen geraten, so der Verteidiger. Eine andere Situation, in der die Schwester des Angeklagten verletzt worden war, sei zudem „vielleicht etwas überdramatisiert angezeigt worden“.

Aus dem Gerichtssaal direkt in die Klinik

Eine Gefahr für andere sei der Angeklagte nicht, sagte sein Verteidiger. „Die Körperverletzungen richten sich ausschließlich gegen Familienmitglieder.“ Er greife keine Unbeteiligten an. Da die Mutter mittlerweile ausgezogen ist, erwartet Saathoff keine weiteren Konflikte. Eine Unterbringung in einer Klinik hält er für unverhältnismäßig. Der Esenser habe keine Vorstrafen und sei zudem geständig, führte er weiter aus. „Er hat sich entschuldigt.“ Saathoff forderte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro für seinen Mandanten, insgesamt 1800 Euro. Er habe seine Mutter nicht verletzen wollen, beteuerte der Esenser in seinem letzten Wort. Er hatte während der Verhandlung zu den Vorwürfen geschwiegen.

Richter Sanders verkündete nach umfassender Beratung mit seinen beiden Kolleginnen und den Schöffen das Urteil: zwei Jahre ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Gericht ordnete die direkte Unterbringung des 45 Jahre alten Esensers in einer psychiatrischen Klinik an. Für den frisch Verurteilten ging es somit direkt aus dem Gerichtssaal ins Krankenhaus. Dieses Tempo überraschte den Beschuldigten wie auch dessen Vater. „Sofort?“, fragten beide ungläubig.

Für den Richter aber war die Sache eindeutig: Seit der Kindheit war der Angeklagte psychisch auffällig, berichtete Sanders aus dessen Krankheitsgeschichte. Der Esenser sei zunehmend verhaltensauffällig. Ab 2023 seien niedrigschwellige Gewalttaten hinzugekommen, so hatten es die Zeugen geschildert, resultierend aus einer Störung der Impulskontrolle. Sie sorge dafür, dass er sich in Fällen von Wut, Zorn und Aggression nur schwer oder gar nicht selbst beherrschen könne. „Es besteht die Gefahr, dass so etwas wieder vorkommt“, so Sanders′ Einschätzung. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Ähnliche Artikel