Brüssel  Wie die EU russisches Zentralbankgeld für die Ukraine nutzen will

Katrin Pribyl
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Von Katrin Pribyl
| 26.09.2025 18:00 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Eingefrorene Milliarden: Ein Großteil der russischen Zentralbankreserven liegt bei Euroclear in Brüssel. Foto: dpa/Alicia Windzio
Eingefrorene Milliarden: Ein Großteil der russischen Zentralbankreserven liegt bei Euroclear in Brüssel. Foto: dpa/Alicia Windzio
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Die EU-Kommission schlägt einen juristisch heiklen Plan vor: Mit eingefrorenem Vermögen der russischen Zentralbank soll ein Milliardenkredit für die Ukraine abgesichert werden. Doch ist das rechtlich möglich – und welche Risiken birgt der Schritt für Europa?

Die EU tüftelt gerade an einem kühnen Plan. Wie heikel er ist, zeigt sich allein daran, dass die Gemeinschaft ihn erst jetzt, dreieinhalb Jahre nach Russlands Vollinvasion in die Ukraine, ernsthaft auf den Tisch bringt. Demnach will die EU an das Vermögen der russischen Zentralbank ran, das seit Februar 2022 eingefroren auf Konten in Europa liegt.

Geht es nach dem Wunsch der EU-Kommission, sollen sanktionierte Gelder zur Finanzierung eines neuen 140 Milliarden schweren Kredits für Kiew verwendet werden. Während ähnliche Ideen bislang aus rechtlichen Bedenken als Tabu galten, sei dies der „erste Vorschlag, der funktionieren könnte“, sagte ein zuversichtlicher EU-Beamter. Denn die Architekten des Plans wurden kreativ. Seit diesem Freitag wird er von Vertretern der Mitgliedstaaten diskutiert, beim informellen EU-Gipfel in Kopenhagen nächste Woche befassen sich die Staats- und Regierungschefs mit dem Konzept.

Die EU hat Schätzungen zufolge etwa 300 Milliarden Euro russische Zentralbankreserven festgesetzt, rund zwei Drittel dieses Vermögens liegen innerhalb der Gemeinschaft. Es lagert bei sogenannten Zentralverwahrern, die im Auftrag von Banken und Zentralbanken wie Riesentresore funktionieren und Wertpapiere und anderes Vermögen verwalten. Der Löwenanteil von rund 190 Milliarden Euro befindet sich auf Konten des belgischen Finanzkonzerns Euroclear.

Während das Geld zwar weiterhin Moskau gehört, kann der Kreml nicht frei darüber verfügen. Die abfallenden Zinsen nutzte die Union bereits im vergangenen Jahr für die Absicherung eines 50-Milliarden-Pakets für Kiew. Der nun debattierte Plan geht deutlich weiter. Er sieht vor, dass die belgische Regierung Euroclear anweist, die russischen Barreserven in Anleihen der EU-Kommission anzulegen. Das heißt, dass sich die EU das Geld leihen würde, das sie dann der Ukraine als Kredit weitergeben würde. Dabei würde das Darlehen in Tranchen ausgezahlt und für die „Verteidigungszusammenarbeit“ sowie zur Unterstützung des regulären Haushaltsbedarfs Kiews verwendet werden, wie es vonseiten der Brüsseler Behörde hieß.

Bundeskanzler Friedrich Merz befürwortet den Vorschlag und leitete damit Ende dieser Woche eine Kehrtwende ein. Anders als bisher sprach sich der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für die „Financial Times“‘ dafür aus, das eingefrorene Zentralbankvermögen zu nutzen. „Wir müssen die Kosten der russischen Aggression systematisch und massiv erhöhen“, schrieb er. Man müsse nun prüfen, „wie wir die Probleme umgehen und die Mittel für die Verteidigung der Ukraine verfügbar machen können“.

Ist der Trick juristisch möglich? Hinter den Kulissen werden EU-Vertreter nicht müde zu betonen, dass es sich keineswegs um eine Enteignung handeln würde. „Die Vermögenswerte selbst bleiben unangetastet“, versicherte auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kürzlich, ergo: Das Geld geht an das kriegsgebeulte Land, ohne dass man es vorher beschlagnahmt. Gleichwohl gab ein Brüsseler Beamter zu, dass man erst in einigen Jahren oder eher Jahrzehnten sehen könnte, ob es tatsächlich zu einer Enteignung komme – dann nämlich, wenn die Ukraine die Kredite nicht zurückzahlen kann.

In den vergangenen Jahren forderten einige Stimmen immer wieder – auch auf Druck des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj –, das tatsächliche russische Vermögen komplett zu beschlagnahmen und das Geld an Kiew zu überweisen. Doch mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, lehnten ein solches Vorgehen wegen ungeklärter rechtlicher Fragen. Die EU-Kommission sah ebenfalls keine juristische Basis für eine Konfiszierung der Milliarden.

Eine solche käme einem Bruch mit internationalem Recht gleich, hieß es, der, so die Sorge vieler Europäer, unabsehbare Folgen für das Vertrauen in den Finanzmarkt hätte. Doch die Ukraine benötigt dringend finanzielle Hilfe. Aus Kiew hieß es zuletzt, dass das Land allein für das nächste Jahr 120 Milliarden Euro brauche, andernfalls könne man sich nicht weiter gegen Russlands Angriffe verteidigen. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 sind Zuschüsse und Darlehen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro geplant, aber dabei dürfte es nicht bleiben.

In Brüssel ist man sich einig, dass die Kosten für den Krieg weiter steigen werden, auch weil die Amerikaner seit Donald Trumps Einzug ins Weiße Haus ihre Unterstützung für das von Russland angegriffene Land weitestgehend eingestellt haben. „Wir stehen also vor einem Problem: Wie können wir die Ukraine über Wasser halten?“, sagte ein hochrangiger Diplomat. Es gebe nicht viele Optionen in Zeiten klammer nationaler Haushaltskassen. Vorneweg Deutschland müsste wohl zusätzliche Lasten schultern angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler EU-Partner.

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