Urteil Kinderpornos gesammelt – 35-jähriger Ihlower vor Gericht
Auf Laptops und Handys hat ein 35-jähriger Ihlower kinderpornografische Inhalte gesammelt. Vor Gericht spielte er die Vorwürfe herunter.
Aurich - Wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte stand am Montag, 6. Oktober 2025, ein 35-jähriger Ihlower in Aurich vor Gericht. Der Angeklagte räumte vor dem Strafrichter ein, mindestens 33 kinderpornografische sowie fünf jugendpornografische Dateien besessen zu haben. Er kam mit einem blauen Auge davon.
Weil er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und berufstätig ist, wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er 800 Euro an den Hospizverein Aurich zahlen. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Härtere Strafe, als von der Staatsanwältin gefordert
Mit dieser Entscheidung ging Strafrichter Meyer über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Sie hatte eine viermonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 600 Euro als angemessen angesehen. Das Gesetz sieht für den Besitz oder das Sichverschaffen kinder- und jugendpornografischer Dateien eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.
Vor rund zwei Jahren, am 10. Oktober 2023, war auf Erlass der Staatsanwaltschaft Hannover das Zimmer des Angeklagten von zwei Polizeibeamten durchsucht worden. Sie beschlagnahmten zwei Laptops, drei externe Festplatten, vier Handys, ein Tablet sowie eine Speicherkarte. Auf einem Laptop und drei Mobiltelefonen wurden kinder- und jugendpornografische Dateien festgestellt.
„Ich mache nicht einmal Online-Banking“
Der Angeklagte ohne Schulabschluss und Berufsausbildung war ohne Verteidiger angetreten. Zu den Vorwürfen erklärte er: „Ja, aber nur ganz wenig in meinen Augen.“ Er meinte, etliche Dateien seien doppelt. „Sie sind einfach während der Chats dazugekommen“, sagte er. Auf derselben Online-Plattform habe er aber auch nette Leute kennengelernt.
Im Darknet sei er nicht unterwegs, bekräftigte der Ihlower – „ich mache nicht einmal Online-Banking“. Auf die Herausgabe der beschlagnahmten Datenträger verzichtete er. Das und sein Geständnis wurden im Urteil zu seinen Gunsten berücksichtigt. Der vom Verfahren sichtlich beeindruckte Angeklagte erklärte sich spontan mit der Entscheidung einverstanden.