Osnabrück Gericht zwingt zum Umdenken: Schluss mit der Trägheit beim Gewässerschutz
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig zwingt die Bundesregierung, mehr gegen die Nitratbelastung im Grundwasser zu tun. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern – die Zeit halbherziger Kompromisse ist vorbei.
Alle Bauernproteste konnten schärfere Düngeregeln seinerzeit nicht verhindern – und doch sind sie offensichtlich nicht scharf genug. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bundesregierung nun dazu verdonnert, ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen aufzulegen. Das ist ein starkes Signal.
Seit Jahren ist die Nitratbelastung aus dem Agrarbereich ein Problem, das nicht nur Umweltverbände, sondern auch die EU-Kommission bemängeln. Dass nun ein Gericht feststellt, die bisherige Düngeverordnung reiche nicht aus, zeigt einmal mehr, wie träge und konfliktscheu der Gesetzgeber in diesem Bereich agiert.
Die Düngeverordnung war von Beginn an ein Kompromiss zwischen ökologischer Notwendigkeit und agrarpolitischer Rücksichtnahme. Das Ergebnis: Flickwerk, Ausnahmeregelungen, halbherzige Kontrollmechanismen. In Regionen mit intensiver Tierhaltung und der damit verbundenen Ausbringung von Gülle liegen die Nitratwerte oft deutlich über den europaweit zulässigen Grenzwerten – mit direkten Folgen für die Trinkwasserqualität und die biologische Vielfalt in Flüssen und Seen. Und Wasserversorger müssen einen enormen Aufwand betreiben, um das Trinkwasser zu filtern.
Die Chance für den Gesetzgeber liegt nun darin, einen echten Schritt hin zu noch nachhaltigerer Landwirtschaft zu gehen. Dazu gehört eine klare Reduktion der Ausbringungsmengen, strengere und vor allem überprüfbare Vorschriften, die Förderung geschlossener Nährstoffkreisläufe – und eine konsequente Unterstützung der Landwirte beim, von vielen bereits praktizierten, Umstieg auf umweltschonenderes Verhalten.
Fast 35 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Nitrat-Richtlinie ist es weder nachvollziehbar noch hinnehmbar, dass Deutschland nicht in der Lage oder Willens ist, deren Vorgaben einzuhalten und umzusetzen. Deshalb ist die Klarstellung der Bundesrichter schlüssig: Die Zeit von Schönfärberei und Vertröstung ist vorbei – im Interesse der Natur, der Gesundheit der Bürger und künftiger Generationen.