Osnabrück  Meilenstein im Genehmigungsverfahren: Erörterungstermin für A33-Nord bei Osnabrück noch im Oktober

Jean-Charles Fays
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Von Jean-Charles Fays
| 13.10.2025 12:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ende Oktober wird es ernst: In Osnabrück sollen die Einwände zur A33-Nord besprochen werden – ein zentraler Schritt im Genehmigungsverfahren. Aktuell endet die Autobahn 33 bei Belm (siehe Foto). Foto: Jörn Martens
Ende Oktober wird es ernst: In Osnabrück sollen die Einwände zur A33-Nord besprochen werden – ein zentraler Schritt im Genehmigungsverfahren. Aktuell endet die Autobahn 33 bei Belm (siehe Foto). Foto: Jörn Martens
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Ende Oktober werden die Einwände zur A33-Nord bei Osnabrück diskutiert – ein Pflichttermin im Planfeststellungsverfahren. Warum der Erörterungstermin ein wichtiger Schritt im Genehmigungsverfahren ist – und was danach noch kommt.

Im Verfahren rund um den umstrittenen Lückenschluss der A33-Nord steht nun der nächste große Termin fest: Vom 27. bis 29. Oktober 2025 soll in Osnabrück der sogenannte Erörterungstermin stattfinden. Das hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr jetzt bestätigt.

Bei dem dreitägigen Termin werden die Einwendungen und Stellungnahmen besprochen, die im Laufe des Verfahrens eingegangen sind – von Bürgern, Umweltverbänden, Kommunen und Behörden. Dabei geht es unter anderem um Fragen zu Natur- und Lärmschutz, zur Trassenführung oder zu möglichen Alternativen. Die Autobahn GmbH, die das Projekt plant, muss ihre Positionen erläutern und auf Kritik reagieren.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen nur diejenigen, die sich im Rahmen der Planauslegungen 2020 oder 2024 schriftlich beteiligt haben. Vor Ort moderiert die Genehmigungsbehörde die Gespräche, führt das Verfahren und dokumentiert die Ergebnisse. Der Erörterungstermin ist kein Gerichtsverfahren, aber ein fester und verpflichtender Bestandteil des sogenannten Planfeststellungsverfahrens – also des Genehmigungsprozesses für große Infrastrukturprojekte wie Autobahnen. Er dient dazu, offene Fragen zu klären und abzuwägen, ob die Planung in der vorliegenden Form genehmigt werden kann – oder ob Änderungen notwendig sind.

Im Anschluss an den Termin wertet die Planfeststellungsbehörde alle Argumente aus. Erst danach kann ein Planfeststellungsbeschluss folgen – also die rechtlich verbindliche Entscheidung über den Bau.

Unabhängig vom Termin in Osnabrück läuft parallel eine wichtige Prüfung der EU-Kommission. Die geplante Trasse berührt das europäisch geschützte Gebiet „Fledermauslebensraum Wiehengebirge“. Die Kommission muss bewerten, ob das Projekt mit den Vorgaben des EU-Naturschutzrechts vereinbar ist.

Deutschland hatte bereits im Februar 2025 ergänzende Unterlagen eingereicht, die am 22. April in Brüssel eingegangen sind. Wie die Kommission auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, hat sie am 9. Juli 2025 weitere Unterlagen von den deutschen Behörden erhalten – „zur Verringerung der negativen Auswirkungen“ auf das betroffene europäische Schutzgebiet. Diese zusätzlichen Informationen müssten ebenfalls analysiert und in die Stellungnahme der Kommission eingearbeitet werden, heißt es aus der EU-Kommission.

Die EU-Kommission betont, dass der bisherige Ablauf üblich sei. Es gebe keine besonderen Verzögerungen, eine Prognose zum Abschluss der Prüfung nannte die Kommission jedoch nicht. Die Stellungnahme werde „zu gegebener Zeit“ online öffentlich zugänglich sein. Im Frühjahr 2025 hatte die EU-Kommission auf Anfrage erklärt, dass sie nach Eingang aller Dokumente im Schnitt rund drei Monate für die abschließende Prüfung benötige.

Klar ist: Ohne Zustimmung aus Brüssel wird das Projekt wohl nicht umgesetzt. Auch zusätzliche Auflagen sind möglich – sie könnten zu weiteren Verzögerungen führen oder eine erneute Planänderung notwendig machen.

Nach der ersten Auslegung der Pläne im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens gingen mehr als 650 Einwendungen zur A33-Nord ein. 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange – wie etwa dem Landkreis Osnabrück – wurden abgegeben.

Bei der zweiten Auslegung der Pläne im Herbst 2024 gingen weitere Stellungnahmen ein: 27 von Behörden und Trägern öffentlicher Belange; 20 Einwendungen kamen von Betroffenen. Darüber hinaus reichte ein Umweltverband eine Stellungnahme ein. Die Autobahn GmbH hat eigenen Angaben zufolge „alle Einwendungen thematisch sortiert und schriftlich beantwortet“.

Während Stadt Osnabrück, CDU, FDP und IHK seit Jahren auf einen schnellen Bau drängen, lehnen Umweltverbände, die Grünen und die Bürgermeister von Wallenhorst und Belm das Projekt ab. Im Fall einer Genehmigung sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass es noch 2026 zu einem Planfeststellungsbeschluss kommt.

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