Osnabrück Wo bleibt der Vaterschaftsurlaub, oder: Wie viel sind unsere Väter wert?
Ein Urteil aus Köln rüttelt an alten Rollenmustern: Väter haben Anspruch auf vergüteten Vaterschaftsurlaub. Was in anderen Ländern längst Standard ist, könnte auch in Deutschland zum Motor für mehr Gleichberechtigung werden.
Steter Tropfen höhlt den Stein, heißt es. Das Verwaltungsgericht Köln hat vor wenigen Tagen ein Urteil gesprochen, das – genau wie der Tropfen den Stein aushöhlt – letztlich dazu beitragen könnte, alte Rollenmuster in unserer Gesellschaft endlich aufzubrechen.
Die Richter haben entschieden, dass einem Bundesbeamten zehn Tage vergüteter Vaterschaftsurlaub zustehen. Im konkreten Fall wurde der Dienstherr (der Bund) dazu verpflichtet, dem klagenden Vater diese Tage rückwirkend auf sein Urlaubskonto anzurechnen.
In der EU ist eigentlich schon seit 2022 vorgesehen, dass Vätern beziehungsweise gleichgestellten zweiten Elternteilen bei der Geburt eines Kindes zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub zustehen. Demnach müssen Väter während dieser Zeit mindestens eine Vergütung in Höhe des Krankengeldes erhalten.
Deutschland hat die entsprechende Richtlinie bisher nicht umgesetzt. Offiziell steht das zuständige Ministerium auf dem Standpunkt, es müsse nicht zwingend ein neuer Sonderurlaubsanspruch umgesetzt werden, da bestehende Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld die Anforderungen der EU erfüllen würden.
Das sahen die Kölner Richter offenbar anders und erhöhten mit ihrem Urteil den Druck auf die Bundesregierung. Nicht, dass das noch nötig gewesen wäre. Nach Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinkt Deutschland im Ländervergleich mit seinen bestehenden Regelungen deutlich hinterher
So können Väter in Spanien direkt nach der Geburt eines Kindes 16 Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen und erhalten in dieser Zeit 100 Prozent Lohnfortzahlungen. In den Niederlanden werden sechs Wochen mit bis zu 84 Prozent Lohnausgleich bezahlt, in Portugal sind es fünf Wochen bei voller Fortzahlung. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 2,4 Wochen Vaterschaftsurlaub. Keinerlei Vaterschaftsurlaub gibt es neben Deutschland nur in den USA, in Kanada, Neuseeland, Israel und Norwegen.
Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Zudem sind private Arbeitgeber davon nicht direkt erfasst. Trotzdem hat es eine Signalwirkung: Bundesbehörden, Länder und Kommunen könnten proaktiv zehn Tage Vaterschaftsurlaub gewähren, um weiteren Klagen vorzubeugen. Das erhöht kurzfristig die Chance, dass sich mehr Väter Zeit für ihre Familie nehmen.
Zudem steigt der Druck auf die Politik, eine bundesweite Lösung zu finden. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 war die „zweiwöchige vergütete Freistellung für Partner*in nach der Geburt“ vorgesehen. Doch die sogenannte „Familienstartzeit“ blieb in der Ressortabstimmung hängen. Es gab Streit über die Finanzierung und die mögliche Belastung der Arbeitgeber.
Dabei zeigen Studien: Wenn Väter einen eigenen, bezahlten Anspruch auf Urlaub nach der Geburt haben, steigt ihr Engagement in der Familie. Das stützt Partnerschaften auf Augenhöhe und kann Müttererwerbstätigkeit stabilisieren. Das wäre nicht nur ein gesellschaftlicher Gewinn, sondern auch einer für die Wirtschaft, die unter dem Fachkräftemangel leidet – auch wenn natürlich erstmal Kosten entstehen.
Ob die „Familienstartzeit“ nun kommt, oder nicht: Das Kölner Urteil gibt Vätern Sichtbarkeit und betont ihre Bedeutung gerade in der kritischen Phase direkt nach der Geburt. Vaterschaft bekommt einen eigenständigen, nicht übertragbaren Wert. Und das ist an sich schon ein großer Gewinn für die Gleichberechtigung.