Mehr als 20.000 Puten getötet  Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg

Matthias Bänsch
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Von Matthias Bänsch
| 16.10.2025 15:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit Blick auf die vergangenen Jahre ist die Befürchtung begründet, dass der aktuelle Ausbruch von Geflügelpest in der Gemeinde Garrel wohl kein Einzelfall bleiben wird. Seit vier Jahren hat jeweils in den Herbstmonaten eine Geflügelpest-Welle ihren Anfang genommen. Archivfoto: DPA
Mit Blick auf die vergangenen Jahre ist die Befürchtung begründet, dass der aktuelle Ausbruch von Geflügelpest in der Gemeinde Garrel wohl kein Einzelfall bleiben wird. Seit vier Jahren hat jeweils in den Herbstmonaten eine Geflügelpest-Welle ihren Anfang genommen. Archivfoto: DPA
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In einem Mastbetrieb in Garrel besteht der Verdacht auf Geflügelpest. Mehr als 20.000 Puten wurden deshalb aktuell getötet.

Garrel - Nach einer zehnmonatigen Pause gibt es jetzt wieder einen Fall von Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg. Wie die Cloppenburger Kreisverwaltung am mitteilt, besteht in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Garrel ein Verdacht auf die hochansteckende Vogelgrippe-Variante. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg habe am Dienstag einen positiven Befund auf bestätigt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Geflügelpest-Ausbruch in dem Putenbetrieb in Garrel bestätigt, teilt Frank Beumker mit, Sprecher des Landkreises Cloppenburg. Die hochpathogene aviäre Influenza mit dem Erreger H5N1 wurde nachgewiesen – das ist das amtliche Ergebnis der Untersuchung von diesem Mittwoch, 15. Oktober. Der Bestand mit 20.143 neun Wochen alten Puten wurde am Dienstag tierschutzgerecht getötet. An diesem Donnerstag wurde die betroffene Stallung geräumt, anschließend gereinigt und desinfiziert.

Zeitpunkt und Ort nicht überraschend

Der letzte gemeldete Fall von Geflügelpest im Landkreis Cloppenburg wurde am 12. Dezember 2024 öffentlich. Auch in diesem Fall war ein Putenbetrieb in der Gemeinde Garrel betroffen. Der Zeitpunkt und die Örtlichkeit des aktuellen Geflügelpest-Falls kommen nicht von ungefähr: Aktuell sind die Zugvögel auf dem Weg in Richtung Süden. An der Thülsfelder Talsperre – also in unmittelbarer Nähe zu den Geflügelställen in der Gemeinde Garrel – rasten besonders viele Wildvögel, die eine potenzielle Gefahr sind, das Virus einzuschleppen. Gleichzeitig ist vor allem in den Gemeinden Garrel und Bösel die Dichte von Putenmastbetrieben besonders hoch.

Geflügelpest sei für Hausgeflügel hochansteckend und verlaufe mit schweren Krankheitszeichen, teilt die Cloppenburger Kreisverwaltung am Dienstag mit. „Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben“, erklärt Kreissprecher Beumker. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein. Der Ausbruch von Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die fleischverarbeitenden Industrien haben kann.

Diese Szenarien sind zu erwarten

Für den Landkreis Cloppenburg – bekanntlich eine Region, in der sehr viel Geflügel gehalten wird und daher mindestens die Hochburg der Putenhaltung – wird die voraussichtliche amtliche Bestätigung des neuen Geflügelpest-Falls unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben. Mit Blick auf die vergangenen Jahre ist die Befürchtung begründet, dass dieser Ausbruch wohl kein Einzelfall bleiben wird. Seit nunmehr vier Jahren hat jeweils in den Herbstmonaten eine Geflügelpest-Welle ihren Anfang genommen.

Der Landkreis Cloppenburg hat in der Sperrzone um den betroffenen Putenmastbetrieb Aufstallungspflicht angeordnet. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Durchführung von Geflügelausstellungen ist verboten.

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