Bahnstrecke blockiert Zug prallt in Wilhelmshaven gegen Einkaufswagen auf den Gleisen

Auf der Bahnstrecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg ist am Donnerstagnachmittag ein Zug mit mehreren auf die Gleise geworfenen Gegenständen zusammengestoßen. Die Polizei bittet um Hinweise.
Wilhelmshaven - Auf der Bahnstrecke von Wilhelmshaven nach Oldenburg ist am Donnerstag, 16. Oktober 2025, ein Zug mit mehreren auf die Gleise geworfenen Gegenständen zusammengestoßen. Wie die Polizei mitteilte, hatten Unbekannte im Bereich der Brücke am Banter Weg in Wilhelmshaven unter anderem einen Einkaufswagen in die darunter liegenden Gleise geworfen.
Ein in Richtung Oldenburg fahrender Zug der Nordwestbahn stieß gegen 15.15 Uhr mit den Gegenständen zusammen. Der Lokführer brachte den Zug durch eine Schnellbremsung zum Stehen. Der Einkaufswagen verkeilte sich unter dem Drehgestell des Zuges und musste von der Feuerwehr mit einem Schneidgerät entfernt werden. Nach Angaben der Polizei befanden sich etwa 40 Reisende im Zug, die alle unverletzt blieben.
Züge fuhren nicht
Die Nordwestbahn fuhr anschließend gegen 17.30 Uhr in den Bahnhof Wilhelmshaven ein. Alle weiteren Züge fielen wegen Unfalls bis in den Abend aus.
Vor Ort waren jeweils eine Streife der Bundespolizei, eine Streife der Landespolizei, 37 Feuerwehrleute und vorsorglich ein Rettungswagen. Trotz einer schnellen Suche in der Umgebung konnte kein Tatverdächtiger festgestellt werden. Die Polizei sicherte jedoch Beweismittel. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter Telefon 0441/218380 entgegen.
Die Bundespolizei warnt vor Gefahren
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin: „Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen.“ Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden.
Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden daher sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.