Osnabrück Brand in Osnabrücker Bahnhofsgarage: 20-Jähriger muss ins Gefängnis
Ende Februar brannten mehrere Autos in der Osnabrücker Bahnhofsgarage. Der Täter wurde schnell gefasst, doch warum der 20-Jährige das Feuer legte, bleibt unklar. Das Landgericht hat ihn nun nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Vor dem Landgericht Osnabrück ist ein 20-Jähriger wegen mehrfacher Brandstiftung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete die Kammer nicht an.
Entscheidend für das Strafmaß war die Brandstiftung in der Osnabrücker Bahnhofsgarage, die im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stand. Der Angeklagte setzte am 28. Februar 2025 im dritten Obergeschoss des Parkhauses mehrere Fahrzeuge in Brand, nachdem er Wände und Treppenhaus mit Schriftzügen wie „FC Hansa Rostock“, „AfD“ und einem Hakenkreuz beschmiert hatte.
Danach hielt er das Feuerzeug jeweils etwa 20 Sekunden an die Außenspiegel mehrerer Autos, was zum Ausbruch eines Großbrands führte. Mehrere Fahrzeuge brannten vollständig aus oder wurden schwer beschädigt. Der Sachschaden beträgt mindestens eine Million Euro, könnte laut Aussage eines Vertreters der Versicherung aber auch noch höher sein. Das dritte und vierte Obergeschoss des Parkhauses mussten aufgrund des Brandes wochenlang gesperrt werden. Menschen wurden durch das Feuer nicht verletzt.
In seiner Einlassung sagte der Angeklagte, er habe ursprünglich mit dem Zug nach Braunschweig fahren wollen, dann aber im Parkhaus Alkohol und Cannabis konsumiert. Er sprach von Langeweile, nannte auf Nachfragen kein Motiv. Dass sich die Flammen auf ganze Fahrzeuge ausbreiten könnten, sei ihm nicht klar gewesen.
Auf die Frage der Richterin, ob er irgendwann gedacht habe, dass er etwas Gefährliches tue, antwortete er schlicht: „Ich habe gar nichts gedacht.“ Auch eine Erklärung, warum er nach dem ersten brennenden Auto nicht aufhörte, blieb aus.
Seine Aussagen blieben bruchstückhaft. Der psychiatrische Sachverständige Holger Koppe beschrieb den Angeklagten als schwer zugänglich. Eine psychische Erkrankung, die eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertige, sah Koppe nicht. Ob der Angeklagte als Pyromane einzustufen sei, ist nicht klar.
De facto ist es nicht das erste Mal, dass sich der heute 20-Jährige wegen Brandstiftungen verantworten muss. Bereits das Amtsgericht hatte ihn vor einigen Jahren wegen solcher Taten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die der junge Mann auch komplett absitzen musste.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer vier Jahre und zehn Monate Jugendstrafe. Sie zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte die Tat nicht bereut habe. Verteidiger Harald Kolsen entgegnete, sein Mandant habe sich definitiv mit der Tat auseinandergesetzt, sonst hätte er sie nicht gestehen können. Um sie auch noch öffentlich zu bereuen, fehle ihm der Zugang. Kolsen beantragte schließlich vier Jahre.
Diesem Antrag folgte die Kammer mit ihrem Urteil. Dass das Gericht das Jugendstrafrecht anwendete, was zwingend ist, wenn der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist, stand im Verfahren nie zur Debatte.
Laut Verteidiger Harald Kolsen hat der 20-Jährige nun die Möglichkeit, im Jugendgefängnis seinen Schulabschluss nachzuholen und vielleicht eine Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer zu beginnen. Das sei jedenfalls der Wunsch, den sein Mandant geäußert habe. Mit der Entscheidung der Kammer zeigte sich Kolsen im Gespräch mit unserer Redaktion zufrieden: „Das ist ein gutes Urteil, und wir werden auch keine Rechtsmittel einlegen.“