Vor Gericht  Zeugin traumatisiert – Emder masturbiert im Hammrich

| | 21.10.2025 15:33 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Emder hat sich im Dezember 2024 vor einer Frau entblößt und masturbiert. Symbolfoto: Klaus Ortgies/Archiv
Ein Emder hat sich im Dezember 2024 vor einer Frau entblößt und masturbiert. Symbolfoto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein Emder soll im Dezember 2024 auf offener Straße masturbiert haben. Eine Spaziergängerin erstattete Anzeige. Vor Gericht stritt der Mann die Vorwürfe ab – wurde aber trotzdem verurteilt.

Emden - Ein 35-jähriger Emder ist am Dienstag, 21. Oktober 2025, zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Dezember 2024 auf offener Straße masturbiert haben soll, als eine Spaziergängerin an ihm vorbeilief. Richterin Stefanie Kassens glaubte der Aussage des Beschuldigten, lediglich gepinkelt zu haben, nicht – die Aussage der betroffenen Frau hingegen sah sie als glaubhaft an.

Für die 59 Jahre alte Rentnerin sei der Vorfall im Dezember 2024 traumatisch gewesen, sagte sie als Zeugin vor dem Amtsgericht Emden aus. Demnach war sie damals mit ihrem Hund im Osseweg im Hammrich unterwegs, als ein Auto vor ihr in einer Einbuchtung stehen blieb. „Erst als ich ungefähr fünf Meter vor dem Auto war, stieg jemand aus“, sagte die Zeugin. Der Fahrer habe mit heruntergelassener Hose an seinen Genitalien gespielt und dabei gelächelt. Sie habe Panik bekommen, perplex gefragt, ob alles in Ordnung sei. „Ich wusste gar nicht, wie ich reagieren sollte.“

Angstzustände und Panikattacken nach der Tat

Sie sei dann weitergelaufen und habe sich nach ein paar Metern noch einmal umgedreht. Der Mann habe immer noch an seinen Geschlechtsteilen gerieben und sei noch länger stehen geblieben. Sie habe sich dann das Fahrzeug und das Nummernschild gemerkt und ihren Mann sowie später auch die Polizei angerufen. Ihr Mann und der Polizist am Telefon hätten ihr gesagt, sie müsse selbst entscheiden, ob sie den Vorfall zur Anzeige bringen wolle. „Als ich zu Hause war, war ich fix und fertig. Ich konnte nicht mehr Auto fahren, weshalb mein Mann mich zur Polizei gebracht hat.“ Dort habe sie dann Anzeige erstattet.

In den Monaten danach habe sie sich nicht mehr getraut, ihre übliche Spazierstrecke zu gehen. Erst nach einem halben Jahr sei sie dort wieder mit Begleitung ihres Mannes langgelaufen, sagte die 59-jährige Emderin. Außerdem habe sie Panikzustände bekommen, wenn sie Männern begegnete, die dem Angeklagten ähnlich sahen. Körperliche Nähe ihres eigenen Mannes habe sie nach dem Vorfall lange Zeit nicht zulassen können. Weil sie schon einmal einen Angriff erleben musste, sei sie zudem vorbelastet gewesen.

Mit beiden Händen an Penis und Hoden gerieben

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. „Ich habe so was nicht gemacht“, sagte er. Er sei religiös aufgewachsen, glücklich verheiratet und habe drei Kinder. Wegen medizinischer Probleme müsse er manchmal recht plötzlich Wasser lassen. Als das im Dezember 2024 der Fall gewesen sei, habe er keine Frau kommen sehen. Als er sie bemerkt habe, habe er sich direkt von ihr weggedreht und sich entschuldigt. „Ich schäme mich“, sagte er. Er vermutete, die Spaziergängerin habe möglicherweise das „Abschütteln“ nach dem Pinkeln falsch interpretiert.

Auf direkte Nachfrage der Richterin sagte die Zeugin, sie könne ausschließen, dass der Mann nur gepinkelt habe. „Ich kann das schon unterscheiden“, sagte sie. Der Beschuldigte habe bei dem ersten Sichtkontakt seinen Penis und beim zweiten Sichtkontakt mit beiden Händen an Penis und Hoden gerieben – laut Richterin ein weiteres Indiz dafür, dass er nicht nur abgeschüttelt habe. Den Beschuldigten habe sie zudem im Gericht direkt wiedererkannt.

Richterin und Staatsanwältin glaubten Emderin

Eine Abfrage im Bundeszentralregister hatte laut Richterin außerdem ergeben, dass der Beschuldigte im Mai 2025 am Amtsgericht Aurich bereits wegen ähnlicher Vorwürfe, exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses, zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Richterin und Staatsanwältin sahen es schließlich als bestätigt an, dass auch die Vorwürfe der Emderin der Wahrheit entsprechen. Sie habe keinen Grund, sich die Anschuldigungen auszudenken, zudem sei ihre Aussage glaubwürdig gewesen und entspreche auch den Schilderungen aus ihrer Anzeige bei der Polizei im Dezember 2024. Der 35-Jährige wurde wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt (2000 Euro). Aufgrund seiner Lebensumstände als alleinverdienender Familienvater besteht die Möglichkeit, die Strafe in Raten abzuzahlen.

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