Hannover  Niedersachsen: Darum sollen ausreisepflichtige Geflüchtete in eine zentrale Einrichtung

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 22.10.2025 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Geflüchteter betritt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Braunschweig. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Ein Geflüchteter betritt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Braunschweig. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
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Niedersachsen plant, „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Der Flüchtlingsrat kritisiert dies scharf. Was sind die Gründe dafür?

Das Land Niedersachsen will „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen künftig in einer gesonderten Einrichtung der Landesaufnahmebehörde (LAB-Ni) unterbringen. Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik des Flüchtlingsrates Niedersachsen, der vor neuen „Ausreisezentren“ warnt. Wir erläutern die Hintergründe.

Per Erlass hat das Innenministerium bereits am 23. Juli verfügt, dass „vollziehbar Ausreisepflichtige, die den Vollzug ihrer Abschiebung schuldhaft zum Scheitern gebracht haben und bei denen die Beantragung von Abschiebungshaft bzw. Ausreisegewahrsam (...) nicht erfolgreich war“, in einer Ausreiseeinrichtung der LAB-Ni untergebracht werden. Das gelte für Personen, die Widerstand gegen die Abschiebung geleistet haben oder untergetaucht waren.

Bisher mussten diese Personen nach dem abgebrochenen Abschiebungsversuch mit einer Anlaufbescheinigung wieder in die Freiheit entlassen werden, erläuterte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Unterbringung in einer Ausreiseeinrichtung besitze „keinen freiheitsbeschränkenden Charakter“. Ziel sei die Steigerung der Aufgriffe bei Abschiebungen.

In „Dublin-Zentren“ sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, für deren Verfahren andere EU-Staaten zuständig sind. Ziel ist es unter anderem, ein Untertauchen von Asylantragstellern im Dublin-Verfahren effektiv entgegenzuwirken. Laut Verordnung müssen die Geflüchteten ihren Asylantrag in dem Land stellen, in dem sie angekommen sind. Die Realität sieht aber oft anders aus: Geflüchtete kommen beispielsweise in Griechenland an, stellen aber erst in Deutschland ihren Antrag. 

Die CDU-Opposition im Landtag hatte kürzlich Innenministerin Daniela Behrens aufgefordert, ein „Dublin-Zentrum“ einzurichten. Die SPD-Politikerin wiederum sagte, sie warte auf ein Signal des Bundes. Carina Hermann (CDU) verwies auf ein Schreiben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wonach die Länder zuständig seien für die Einrichtung und den Betrieb von „Dublin-Zentren“.

Die Vorsitzende des Flüchtlingsrats, Claire Deery, spricht von einer „Politik der Drangsalierung und Zermürbung von abgelehnten Flüchtlingen“. Wenn keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben seien, gäbe es auch keine Gründe für eine „Zwangseinweisung in Ausreisezentren“.

Bereits bis 2013 wurden in Niedersachsen Asylsuchende in „Ausreisezentren“ untergebracht. Zu den Opfern der damaligen Politik gehörte laut Flüchtlingsrat auch der syrische Geflüchtete Hussein Daoud. Er wurde im Jahr 2000 nach Syrien abgeschoben. Dort sei er nach Folter und Misshandlung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Fall zeige, dass die Angst vor Abschiebung bei manchen Geflüchteten begründet sei.

Zum Stichtag 10.08.2025 lebten in Niedersachsen 22.869 ausreisepflichtige Personen (ohne Aufenthaltstitel), so das Innenministerium. Davon wurde die Abschiebung bei 19.381 Personen vorübergehend ausgesetzt. 

Die Zahl der durchgeführten Abschiebungen lag in Niedersachsen in den ersten drei Monaten dieses Jahres bei 331, so das Innenministerium. Im Vorjahreszeitraum waren es 292. Von den 331 Abschiebungen handelte es sich um 87 sogenannte Dublin-Überstellungen in andere europäische Länder, die eigentlich für das Asylverfahren zuständig sind.

„Das Grundrecht auf Asyl ist und bleibt für mich unverhandelbar“, sagt Innenministerin Behrens (SPD) unserer Redaktion. Wer in Deutschland Schutz suche, habe das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr gründlich geprüft wird, ob Anspruch auf Asyl und diesen Schutz besteht. Behrens: „Wir sind uns unseren humanitären Verpflichtungen in Niedersachsen sehr bewusst und nehmen diese Verfahren ausgesprochen ernst.“

Das bedeute aber auch: Wenn kein Asyl gewährt werden könne, müssten die Betroffenen Deutschland wieder verlassen. Wer nicht freiwillig ausreise, müsse durch die zuständigen Behörden zurückgeführt werden. Behrens: „Wir arbeiten in Niedersachsen daher kontinuierlich an der Optimierung und Verbesserung der Abläufe im Rückführungsvollzug.“ Personen, die ihre Abschiebung aktiv verhindern, werden seit dem Sommer nicht erneut in einer niedersächsischen Kommune, sondern in einer Einrichtung der LAB-Ni untergebracht.

„Wir versprechen uns davon, dass erneute Abschiebungsversuche häufiger Erfolg haben. Es ist aus meiner Sicht weder rechtsstaatlich sinnvoll noch den Bürgerinnen und Bürgern vermittelbar, dass die aktive Verhinderung einer Abschiebung für die Betroffenen keinerlei Konsequenzen haben sollte“, so Behrens abschließend.

Die rot-grüne Landesregierung nimmt die Vorschläge der CDU auf und gehe „die ersten wenigen Schritte in die richtige Richtung“, sagt CDU-Innenexperte André Bock.

Seine Partei fordere seit langem die Einrichtung dieser Ausreisezentren für vollziehbar ausreisepflichtige Personen und für Asylbewerber, deren Identität noch nicht geklärt ist, sowie für Fälle der sogenannten Sekundärmigration innerhalb der EU, wie sie die GEAS-Reform künftig ermöglicht“. Die Innenministerin dürfe sich jetzt durch Kritik nicht irritieren lassen und müsse die Pläne zügig in die Tat umsetzen.

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