Hannover  Schulprojekte zu Demokratie und Vielfalt: Anfeindungen, aber auch Klagen?

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 23.10.2025 13:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Verschiedene Projekte rund um Demokratie und Vielfalt stehen in Niedersachsen offenbar unter politischem Druck. Foto: dpa/ Jens Kalaene
Verschiedene Projekte rund um Demokratie und Vielfalt stehen in Niedersachsen offenbar unter politischem Druck. Foto: dpa/ Jens Kalaene
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Niedersächsische Schulen werden wegen Demokratieprogrammen angefeindet und bedroht. Die Kultusministerin hat den Schulleitern bereits einen Brief geschrieben. Medien berichten auch von Klagewellen. Aber stimmt das wirklich?

Ein Interview mit Matthias Aschern sorgt aktuell für Schlagzeilen aus Niedersachsen. „Die Schulen in Niedersachsen sind einer Klagewelle ausgesetzt“, berichtet die „Zeit“ aus dem Gespräch mit dem Vorsitzenden des niedersächsischen Schulleiterverbandes (SLVN) mit dem Politikjournal Rundblick. „Schulleitungen in Niedersachsen sehen sich immer häufiger Klagen ausgesetzt“, hieß es im Deutschlandfunk. Aber stimmt das auch?

„Gemeint sein könnten Projektwochen zu Demokratiebildung, Aktionen im Rahmen des Programms ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ oder Theateraufführungen von Schülergruppen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“, teilte das Kultusministerium mit, das diese Projekte auch aktiv fördert.

Seit 2021 soll ein Erlass die Schulen „ermutigen, anregen und motivieren, im Unterricht und Schulalltag Demokratie zu lernen, zu üben, zu leben“. Mit 450.000 Euro werden zudem Projekte zur Förderung der demokratischen Beteiligung von Schülern für alle Schulformen und Jahrgänge finanziert.

Bei diesen Projekten oder Initiativen zum Thema Vielfalt komme es zu „Anfeindungen, Diffamierungen, Beleidigungen und Bedrohungen“, berichtet SLVN-Chef Aschern auf Nachfrage. Auch das Kultusministerium berichtet, „dass Schulen dafür angefeindet werden, wenn sie zum Beispiel Projekte zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt an Schulen starten und zum Beispiel Eltern über einen sensiblen Umgang mit diesen Themen aufklären möchten“. Aber klagen Eltern auch dagegen?

„Der Begriff der ‚Klagewelle‘ stammt aus dem Rundblick-Interview“, bestätigt SLVN-Chef Aschern auf Nachfrage. Er habe den Begriff aber nicht genutzt, sondern er „gelangt als Eindruck des Journalisten von der Herbsttagung des SLVN in den Text und stammt insofern nicht von mir“. Ob es eine „Welle“ gebe, könne er ohne Einblick in entsprechende Daten auch gar nicht beurteilen.

Auch im Justizministerium werden „solche Verfahren statistisch nicht erfasst“. Das Kultusministerium wiederum berichtet zwar von Klagen gegen alles Mögliche, darunter Nichtversetzungen und nicht bestandene Schulabschlüsse, versuchte Befreiungen von der Schulpflicht oder die Aufnahme an einer bestimmten Schule. Davon gibt es in diesem Jahr mit aktuell rund 190 Verfahren deutlich mehr, als in den Vorjahren. Klagen gegen Demokratieprogramme seien aber „aktuell nicht bekannt“.

Die Redaktion hat deshalb bei den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten und beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht nachgefragt: Nirgendwo ist derzeit ein entsprechendes Verfahren anhängig. Vielerorts weiß man gar nicht, um was für Verfahren es überhaupt gehen könnte.

Trotzdem stehen die Schulen unter Druck, auch aus dem Umfeld der AfD. „Die aus meiner Sicht gefährlichste Ebene besteht im Einsickern von Denk- und Argumentationsmustern der AfD in Beschwerden sogenannter ‚besorgter Eltern‘, die Einwände zum Beispiel gegen eine Lektüreauswahl zum Thema Transsexualität oder die Thematisierung von Homosexualität im Unterricht vorbringen“, berichtet SLVN-Chef Aschern. „Wir kennen Musterschreiben der AfD für derartige Beschwerden. Neben diesen Versuchen direkter Steuerung beobachten wir eine zunehmende Gesellschaftsfähigkeit nichtpluralistischer Weltbilder.“

Erst im letzten Jahr hatte ein Internetportal der Partei viele Lehrer nervös gemacht, das die politische Neutralität von Lehrern in den Mittelpunkt stellte. Dieses „Meldeportal“ liefere „Anleitungen für Beschwerden gegen Lehrkräfte und Schulleitungen, die ihren demokratischen Bildungsauftrag erfüllen und befeuern eine irreführende Begriffsverwendung“, heißt es vom Schulleiterverband.

2019 hatten AfD-Politiker wegen einer gegen Rechts gerichteten Theateraufführung dem Kultusministerium zufolge tatsächlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrkraft einer niedersächsischen Gesamtschule eingereicht. Eine entsprechende Klage wegen Verletzung des Neutralitätsgebots wurde später vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen. 2021 kam es zu einer Beschwerde gegen eine Berufsschule, weil die AfD nicht zu einer politischen Podiumsdiskussion eingeladen worden war.

Aktuell gibt es dem Kultusministerium zufolge eine Dienstaufsichtsbeschwerde von der AfD-Landtagsfraktion gegen drei Lehrkräfte an Delmenhorster Schulen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot. „Misstrauen und das ständige grundlose Hinterfragen ihrer Neutralität, wenn eigentlich eine demokratische Grundhaltung gemeint ist, ist demokratiezersetzend und dienen allein der Einschüchterung“, sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg dazu.

Sie hatte den Schulen deshalb einen Brief geschrieben, den diese bei Nachfragen oder Kritik einfach aushändigen sollen. Die Idee: Die Ministerin nimmt den Unmut auf ihre Schultern und stellt in Bezug auf das AfD-Portal klar: „Positionierungen von Lehrkräften, die darauf gerichtet sind, den Schülern zu vermitteln, dass diese ausgrenzenden und die Menschenwürde verachtenden Ansichten nicht folgen, sind nicht nur notwendig, sondern staatsbürgerliche Pflicht.“

SLVN-Chef Aschern findet sogar, Lehrkräfte seinen „in der Tat nicht zur Neutralität verpflichtet“, sondern im Gegenteil: „Im Hinblick auf die Werte des Grundgesetzes würden Sie ihre Amtspflichten durch Neutralität verletzen.“

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